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Sep 13 17 tweets 3 min read
Probleme mit pauschalierten Heizkosten beim #Sozialamt

Viele #IchbinArmutsbetroffen|e Bezieher von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt berichten aktuell von Problemen mit pauschalierten #Heizkosten.
Daher hier die Erklärung, wie es richtig zu laufen hat.

1/16
Eigentlich gilt folgende Regelung beim Sozialamt:
"Bedarfe für Heizung und zentrale Warmwasserversorgung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit sie angemessen sind."
Das steht in §35 Abs4 S1 SGB XII.
Der Punkt auf den sich die Sozialämter zurückziehen ist Satz 2:

2/16
Satz 2:
"Die Bedarfe können durch eine monatliche Pauschale festgesetzt werden."
Das ist das was die Sozialämter tun. Sie setzen eine Heizkostenpauschale an und fertig.
Dabei aber müssen sie auch Satz 3 beachten:

3/16
Satz 3:
"Bei der Bemessung der Pauschale sind die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen."

4/16
Die vielen Faktoren führen am Ende zu einer individuellen Angemessenheitsprüfung.
Die persönlichen Verhältnisse:
z.B. gibt es eine Erkrankung, die es erfordert, die Wohnung wärmer zu halten oder häufiger zu lüften.
Die Beschaffenheit der Wohnung:
z.B. Dämmung, Fenster

5/16
Die Vorhandenen Heizmöglichkeiten:
Welcher Brennstoff, Zentralheizung, ausreichend dimensioniert, Vorlauftemperatur, Effizienz?
Die örtlichen Gegebenheiten:
Lage der Wohnung; UG, DG oder Mittelgeschoss

6/16
Die aktuellen Preise könnte man unter den örtlichen Gegebenheiten (regionale Unterschiede) oder den persönlichen Verhältnissen, zu denen auch der Vertrag (Preis) gehört, den man hat...

7/16
Da die Regel ist, dass Heizkosten nach §35 Abs4 S1 SGB XII in tatsächlicher Höhe übernommen werden und die Pauschalierung nur ein Hilfsmittel zur Verwaltungsvereinfachung sein soll ("können"), ist bei Überschreitung der Pauschalen ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten.

8/16
Das bedeutet, dass das Sozialamt darauf hinweisen muss, dass die Heizkosten zu hoch sind, einen (individuell angemessenen) Grenzwert =Pauschale mitteilen und ankündigen muss, nach einer Frist zur Verhaltensänderung nur noch die (individuell angemessene) Pauschale zu zahlen.

9/16
Erst nach Ablauf dieser Frist (üblicherweise 6 Monte) darf das Sozialamt nur noch die (individuell angemessene) Pauschale übernehmen.

10/16
Da die Verhaltensänderung nur für die Zukunft möglich ist, ist aber für Abrechnungszeiträume vor der Aufforderung noch die volle Nachzahlung zu übernehmen.

11/16
Aktuell aber darf das Sozialamt kein Kostensenkungsverfahren durchführen, das ist in §141 Abs 4 SGB XII geregelt.
Bei wem bis 03/2020 die vollen Heizkosten übernommen wurden oder wer zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Bezug war, bei dem kann es nicht mal Diskussionen geben.

12/16
Aber was tun, wenn das Sozialamt verweigert, die Heizkosten voll zu übernehmen?
1. Schriftlicher Antrag
2. Schritliche Ablehnung
3. Widerspruch einlegen und mit den Argumenten von hier begründen (ggf. auch gerne bei mir noch mal nachfragen)

13/16
4. Falls die Bearbeitung zu lang dauert:
Beratungshilfeschein beim Gericht holen oder Sozialverband oder Gewerkschaft aktivieren und mit Anwalt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen.

14/16
Vorbildlich sind hier die Fachlichen Weisungen aus Hamburg zu diesem Thema:
hamburg.de/contentblob/13…

15/16 Image
Rechtsgrundlagen:
§35 Abs 4 SGB XII

16/16
In 12/16 hat sich ein Fehler eingeschlichen:
Nach §141 Abs3 SGB XII darf kein Kostensenkungsverfahren durchgeführt werden.
Danke für den Hinweis!

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Sep 20
Übergang vom #Sozialamt zum #Jobcenter - Kinder nehmen ihre Eltern mit oder doch nicht?

Kinder unter 15, bei denen die Eltern Geld vom Sozialamt beziehen, wechseln normalerweise am 15. Geburtstag zum Jobcenter. Manche nehmen die ganze Familie mit, andere nicht...

1/20
Grundlage dieser Thematik ist, dass Kinder (auch Schüler) am 15. Geburtstag erwerbsfähig im Sinne des SGB II werden (außer sie sind aufgrund einer Behinderung nicht erwerbsfähig).
Grundlage hierfür ist §7 Abs1 Nr1 SGB II.

2/20
Das bedeutet auch, dass für diese Kinder, die bisher Leistungen vom Sozialamt erhielten, im Monat des 15.Geburtstags ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden muss.

3/20
Read 20 tweets
Sep 19
Kinderbetreuungsgebühren
- (K)ein Problem für #IchbinArmutsbetroffen|e

Für Eltern im Bezug von #HartzIV, #Grundsicherung, #AsylbLG, #Wohngeld oder #Kinderzuschlag gibt es die Möglichkeit, sich vollständig von den Kosten für die Betreuung ihrer Kinder befreien zu lassen.

1/6
Es werden die Kosten für den #Kindergarten, #Hort oder eine #Tagesmutter / #Tagesvater übernommen.

Für Eltern kann daher schon der Bezug von 1€ der genannten Sozialleistungen eine deutliche Entlastung bedeuten.

2/6
Hier findet ihr einige Beispiele von #IchbinArmutsbetroffen en Familien, die Zugang zu all diesen Entlastungen haben:


3/6
Read 6 tweets
Sep 18
Gasnachzahlung mit Wohngeld und Kinderzuschlag
- Beispielrechnung 6

Familie A+B haben unverheiratet 2 Kinder (7;13). Er verdient als Einzelhandelskaufmann 2700€ Brutto, sie hat einen 450€-Job.
Sie beziehen 147€ Wohngeld + 385€ Kinderzuschlag

1/14
Ihre Wohnung kostet 850€ Kaltmiete, 140€ Nebenkosten und sie haben 150€ Gasabschlag gezahlt.
Sie müssen für Gas 1200€ nachzahlen.

Mit Wohngeld und Kinderzuschlag kommen sie gut aus...aber sie hätten Probleme die 1200€ zu zahlen.

Gibt es für sie Unterstützung?

2/14
Berechnung Alg2 (ohne Nachzahlung)
404€ Regelsatz Hr B
404€ Regelsatz Fr J
311€ Regelsatz K1
311€ Regelsatz K2
40€ Kindersofortzuschlag
------
1470€

Wohnen:
850€ Kalt
140€ Nebenkosten
150€ Heizung
-----
1140€

Gesamtbedarf:
1470€
1140€
--------
2570€

3/14
Read 19 tweets
Sep 17
Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt
- Freibetrag Grundrentenzeit

Seit dem 1.1.2021 gibt es einen recht unbekannten aber erheblichen Freibetrag im SGB XII für all diejenigen #IchBinArmutsbetroffen|en, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt haben.

1/11
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt hat, hat Anspruch auf einen Freibetrag von seiner gesamten Rente.
Was alles zu diesen Zeiten gerechnet wird, könnt ihr hier nachlesen:
sovd.de/sozialberatung…
Hier die wichtigsten Zeiten (als Screenshot) im Überblick.

2/11
Darüber hinausgehend können die Zeiten auch in anderen Alterssicherungssystemen gesammelt worden sein.
Eine Übersicht aus den Fachlichen Weisungen Hamburg:

3/11
Read 11 tweets
Sep 11
450€-Jobber und die Energiepreispauschale

Viele 450€-Jobber müssen noch etwas erledigen, damit sie die 300€-Energiepreispauschale bekommen:

Sie müssen beim Arbeitgeber eine Erklärung darüber abgeben, dass es sich beim 450€-Job um das erste Arbeitsverhältnis handelt.

1/6
Hintergrund dessen ist, dass der Arbeitgeber sicher wissen muss, dass es kein anderes (sozialversicherungspflichtiges) Arbeitsverhältnis gibt über das die Energiepreispauschale ausgezahlt wird.

Sonst würde sie ggf. doppelt ausgezahlt werden.

2/6
450€-Jobber, die diese Erklärung nicht abgeben, werden im September keine Energiepreispauschale erhalten.

3/6
Read 7 tweets
Sep 11
Gas/Heizkostennachzahlungen für "Doppelverdiener"
- Beispielrechnung 5

Herr und Frau Z sind verheiratet.
Er arbeitet beim Bauhof (3000€ Brutto). Sie arbeitet Teilzeit als Verkäuferin (1200€ Brutto).
Sie müssen 900€ nachzahlen - gibt es Unterstützung?

1/11
Ihre Wohnung kostet 750€ Kaltmiete, 120€ Nebenkosten und 130€ Heizkostenabschlag.

Sie selbst sagen, sie haben zusammen ein gutes Einkommen. Sie kommen klar, es bleibt auch was überig... die 900€ wären für sie zahlbar.
Aber müssen sie die Nachzahlung alleine aufbringen?

2/11
Berechnung Alg2 (ohne Nachzahlung)
404€ Regelsatz Hr Z
404€ Regelsatz Fr Z
------
808€

Wohnen:
750€ Kalt
120€ Nebenkosten
130€ Heizung
-----
1000€

Gesamtbedarf:
808€
1000€
--------
1808€

3/11
Read 15 tweets

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