Gerade bei @Maischberger:
Verbraucherexperte und @Finanztip-Chefredakteur @hjtenhagen erklärt die Möglichkeit zur teilweisen Übernahme von Heiz-/Gaskostennachzahlungen für Leute die nicht im Bezug sind.
Unklarheiten beim Amt, wer muss diese eigentlich klären?
- Amtsermittlungsprinzip -
#IchBinArmutsbetroffen|e kennen es vom #Jobcenter oder #Sozialamt: Das Amt hat Fehler gemacht - Schuld ist der Leistungsempfänger. Aber ohne Falschangaben liegt der Fehler beim Amt.
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Die Ämter müssen dafür sorgen, alles Wichtige zu wissen, die Berechtigten über alles sozialrechtlich Relevante zu informieren und zügig arbeiten.
Hier spielen einige Verfahrensvorschriften zusammen, die aber auf den Ämtern (leider) selten gelebt werden:
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1. Nach §20 Abs1 SGB X sind #Jobcenter, #Sozialamt und andere Sozialbehörden dafür zuständig, in jedem Fall alle wichtigen Sachverhalte zu ermitteln und zu untersuchen. Nur um dies dem Amt zu ermöglichen gibt es die Mitwirkungspflichten.
@Nicolas__Sauer@HubertAiwanger Da sind so viele Fehler zum Bürgergeld in einer Grafik... da musste ich mich an eine Korrektur machen:
Unten die einzelnen Korrekturen näher erläutert.
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@Nicolas__Sauer@HubertAiwanger 1. Auch im Bürgergeld werden zwar Heizkosten, aber nicht Stromkosten übernommen. Daher habe ich die Energiekosten in 400€ Heizung (erscheint mir für einen Alleinstehenden sehr hoch, ist aber hier so angenommen) und 100€ Strom aufgeteilt, die beide separat zahlen müssen.
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Nicht nur Mieter können Leistungen vom Jobcenter beziehen, sondern auch Leute die in ihrem Wohneigentum leben.
Bei diesen ist die Berechnung der Kosten der Unterkunft allerdings wesentlich komplizierter.
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Viele Wohnungs-/Hauseigentümer gehen davon aus, dass sie keinerlei Anspruch beim Jobcenter haben, da sie zu viel Vermögen (ihr Wohneigentum) besitzen.
Dieses wird aber in recht hohem Umfang nach §12 Abs3 Nr4 SGB II noch nicht mal als Vermögen angerechnet.
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Aktuell gibt es bezüglich Größe usw. keinerlei Einschränkungen, da nur schnell verwertbares Vermögen angerechnet wird.
Fürs Bürgergeld sind bei Häusern bis 140qm und Wohnungen bis 130qm keine Anrechnungen geplant. Ab der 5.Person werden weitere 20qm zugelassen.
Unterstützung bei #Heizkosten-/Gasnachzahlungen für Wohnungseigentümer
Auch Wohnungseigentümer, die normalerweise nicht im Bezug von Sozialleistungen sind, können durch die Nachzahlung einmalig hilfebedürftig werden.
Dann können auch sie eine anteilige Übernahme beantragen.
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Für sie ist nur die Bestimmung des Bedarfs etwas komplizierter, da die Kosten der Unterkunft aufwändiger zu berechnen sind.
Zur Bestimmung der "normalen" Kosten der Unterkunft für Eigentumswohnungsbesitzer siehe hier:
Nicht nur #IchbinArmutsbetroffen|e Mieter können Leistungen vom Jobcenter beziehen, sondern auch Leute die in ihrem Wohneigentum leben.
Bei diesen ist die Berechnung der Kosten der Unterkunft allerdings wesentlich komplizierter.
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Viele Wohnungs-/Hauseigentümer gehen davon aus, dass sie keinerlei Anspruch beim Jobcenter haben, da sie zu viel Vermögen (ihr Wohneigentum) besitzen.
Dieses wird aber in recht hohem Umfang nach §12 Abs3 Nr4 SGB II noch nicht mal als Vermögen angerechnet.
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Aktuell gibt es bezüglich Größe usw. keinerlei Einschränkungen, da nur schnell verwertbares Vermögen angerechnet wird.
Fürs Bürgergeld sind bei Häusern bis 140qm und Wohnungen bis 130qm keine Anrechnungen geplant. Ab der 5.Person werden weitere 20qm zugelassen.
Es ist soweit, die Energiepreispauschale wird ausbezahlt. Auch an viele #IchBinArmutsbetroffen|e die arbeiten und aufstockende Sozialleistungen beziehen.
Für sie stellt sich die Frage der Anrechnung.
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Sie erhalten, wie alle anderen Erwerbstätigen 300€ Energiepreispauschale, die bei den meisten mit dem Bruttolohn für September ausgezahlt wird. Sie wird versteuert, wird aber bei den Sozialversicherungsabgaben nicht mitgerechnet.
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Nun stellt sich durch den ergänzenden Bezug von Alg2/ Grundsicherung und dem Einkommen #Energiepreispauschale die Frage der Anrechnung.
Und es gibt gute Nachrichten für #IchBinArmutsbetroffen|e:
Die Energiepreispauschale wird in Höhe des Nettobetrags nicht angerechnet.
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