Sozi Simon Profile picture
Oct 9 16 tweets 3 min read
Boiler oder Durchlauferhitzer - Grund für einen Mehrbedarf bei #IchBinArmutsbetroffen|en

Empfängern von #HartzIV und #Grundsicherung steht zusätzlich zum Regelbedarf ein Mehrbedarf zu, wenn in ihrer Wohnung das Wasser mit Strom erwärmt wird.

1/16
Es gibt ihn auch bei Warmwasser aus der Gastherme, wenn die Wohnung nicht auch mit Gas geheizt wird, oder es Probleme mit den Heizkosten gibt.

Beim #Jobcenter / #Sozialamt hat dieser Mehrbedarf den für jeden sofort verständlichen Namen:
"dezentrale Warmwasseraufbereitung"

2/16
Die Höhe ist je nach Regelbedarfsstufe unterschiedlich:
Alleinstehende: 10,33€
Partner: 9,29€
18-24jährige im Haushalt der Eltern: 8,28€
Jugendliche 14-17J: 5,26€
Kinder 6-13J: 3,73€
Kinder 0-5J: 2,28€
Diese Beträge werden bei mehreren Personen zusammengezählt.

3/16
Beispiel: Ehepaar mit 2 Kindern (15J, 11J):
10,33€ Mutter
10,33€ Vater
5,26€ Kind (15)
3,73€ Kind (11)
---------
29,65€ / Monat

4/16
Häufig verbrauchen die Geräte aber deutlich mehr Strom - höhere Kosten werden aber nur übernommen, wenn es einen extra Stromzähler für den Boiler oder Durchlauferhitzer gibt.
Der Einbau eines Zwischenzählers könnte sich da durchaus lohnen...

5/16
Zur Messung des Stromverbrauchs reicht jede Art der Zählung aus, da keine hohen Anforderungen an den Zähler gestellt werden können.
Bei Boilern/Durchlauferhitzern, die über einen Stecker angeschlossen sind, reicht ein einfacher Steckdosenzähler (ab 10€ im Baumarkt).

6/16
Bei Boilern, die fest angeschlossen sind, ist der Einbau eines festen Zwischenzählers erforderlich.

Der Einbau eines Zwischenzählers muss vom Vermieter akzeptiert/ermöglicht werden, da dies der normalen Lebensführung dient und wenn dieser fachmännisch erfolgt.

7/16
Hat der Vermieter einen Zwischenzähler einbauen lassen und stellt dem Mieter die Kosten in Rechnung, muss das Jobcenter diese im Rahmen der Kosten der Unterkunft nach §22 Abs 1 SGB II übernehmen.

8/16
Ist der reale Stromverbrauch für die Erzeugung des Warmwassers wird der Mehrbedarf anhand des aktuellen Strompreises ermittelt:

Stromverbrauch x ...ct/kWh
= Mehrbedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft

Diese Summe liegt in den meisten Fällen wesentlich über der Pauschale.

9/16
Da der reale Verbrauch nicht für die Zukunft bekannt sein kann, wird es hier regelmäßig zu einer vorläufigen Bewilligung kommen und erst nach Abschluss des Bewilligungszeitraums anhand des gemessenen Verbrauchs zu einer "Endabrechnung"

10/16
Den Mehrbedarf fürs Warmwasser kann man für die Zukunft geltend machen, aber auch rückwirkend mit einem Überprüfungsantrag (nach §44 SGB X) bis Januar des letzten Jahres - also aktuell Jan 2021.

Bei der Familie von oben wären das aktuell ca. 650€ Nachzahlung.

11/16
Vorgehen zum Beantragen:
1. Antrag für die Zukunft.
"hiermit beantrage ich den Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererhitzung. In meiner Wohnung wird das Wasser mit einem Boiler/ Durchlauferhitzer erwärmt."
Nachweis (zB. Mietvertrag, Foto,...) beilegen.

12/16
2. Bewilligung abwarten, evtl. Mitwirkung nötig (Nachweise,...)
3. Überprüfungsantrag Vergangenheit
"hiermit beantrage ich die Überprüfung der Bescheide seit 01/2021 bezüglich der Gewährung des Mehrbedarfs für dezentrale Warmwassererhitzung."
4. Bewilligung abwarten.

13/16
Formulierungsvorschlag Zwischenzähler:
"hiermit beantrage ich die Überprüfung des Bescheids vom ... bezüglich des Mehrbedarfs Warmwasser. Der Mehrbedarf wurde nur in Form der Pauschale gewährt, es gibt bei mir aber eine separate Messeinrichtung nach §22 Abs7 S3 SGB II, ...

14/16
... mit der der reale Stromverbrauch für die Warmwassererhitzung gemessen wird.
Es wurde ein monatlicher Verbrauch von ...kWh gemessen. Mein aktueller Strompreis beträgt ...ct/kWh. Somit ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von ...€/Monat.

Mit freundlichen Grüßen

15/16
Rechtliche Grundlage:
Jobcenter: §21 Abs.7 SGB II
Sozialamt: §30 Abs.7 SGB XII

16/16

• • •

Missing some Tweet in this thread? You can try to force a refresh
 

Keep Current with Sozi Simon

Sozi Simon Profile picture

Stay in touch and get notified when new unrolls are available from this author!

Read all threads

This Thread may be Removed Anytime!

PDF

Twitter may remove this content at anytime! Save it as PDF for later use!

Try unrolling a thread yourself!

how to unroll video
  1. Follow @ThreadReaderApp to mention us!

  2. From a Twitter thread mention us with a keyword "unroll"
@threadreaderapp unroll

Practice here first or read more on our help page!

More from @sozi_simon

Oct 5
Unklarheiten beim Amt, wer muss diese eigentlich klären?
- Amtsermittlungsprinzip -

#IchBinArmutsbetroffen|e kennen es vom #Jobcenter oder #Sozialamt: Das Amt hat Fehler gemacht - Schuld ist der Leistungsempfänger. Aber ohne Falschangaben liegt der Fehler beim Amt.

1/10
Die Ämter müssen dafür sorgen, alles Wichtige zu wissen, die Berechtigten über alles sozialrechtlich Relevante zu informieren und zügig arbeiten.

Hier spielen einige Verfahrensvorschriften zusammen, die aber auf den Ämtern (leider) selten gelebt werden:

2/10
1. Nach §20 Abs1 SGB X sind #Jobcenter, #Sozialamt und andere Sozialbehörden dafür zuständig, in jedem Fall alle wichtigen Sachverhalte zu ermitteln und zu untersuchen. Nur um dies dem Amt zu ermöglichen gibt es die Mitwirkungspflichten.

3/10
Read 10 tweets
Oct 4
Gerade bei @Maischberger:
Verbraucherexperte und @Finanztip-Chefredakteur @hjtenhagen erklärt die Möglichkeit zur teilweisen Übernahme von Heiz-/Gaskostennachzahlungen für Leute die nicht im Bezug sind.

#Maischberger

Hier einige Beispielrechnungen dazu:
Und hier die praktischen Schritte um eine Übernahme zu erreichen:
Read 4 tweets
Oct 2
@Nicolas__Sauer @HubertAiwanger Da sind so viele Fehler zum Bürgergeld in einer Grafik... da musste ich mich an eine Korrektur machen:

Unten die einzelnen Korrekturen näher erläutert.

1/x Image
@Nicolas__Sauer @HubertAiwanger 1. Auch im Bürgergeld werden zwar Heizkosten, aber nicht Stromkosten übernommen. Daher habe ich die Energiekosten in 400€ Heizung (erscheint mir für einen Alleinstehenden sehr hoch, ist aber hier so angenommen) und 100€ Strom aufgeteilt, die beide separat zahlen müssen.

2/x
@Nicolas__Sauer @HubertAiwanger 2. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 247€ Bürgergeld.
Berechnung:

Bedarf:
502€ Regelbedarf
+745€ Miete
+400€ Heizung
---------
1647€

Einkommen:
1748€ Netto
-348€ Freibetrag
-------
1400€ angerechnetes Einkommen

3/x
Read 6 tweets
Oct 1
#IchbinArmutsbetroffen|e mit Eigenheim

Nicht nur Mieter können Leistungen vom Jobcenter beziehen, sondern auch Leute die in ihrem Wohneigentum leben.

Bei diesen ist die Berechnung der Kosten der Unterkunft allerdings wesentlich komplizierter.

1/20
Viele Wohnungs-/Hauseigentümer gehen davon aus, dass sie keinerlei Anspruch beim Jobcenter haben, da sie zu viel Vermögen (ihr Wohneigentum) besitzen.
Dieses wird aber in recht hohem Umfang nach §12 Abs3 Nr4 SGB II noch nicht mal als Vermögen angerechnet.

2/20
Aktuell gibt es bezüglich Größe usw. keinerlei Einschränkungen, da nur schnell verwertbares Vermögen angerechnet wird.

Fürs Bürgergeld sind bei Häusern bis 140qm und Wohnungen bis 130qm keine Anrechnungen geplant. Ab der 5.Person werden weitere 20qm zugelassen.

3/20
Read 20 tweets
Sep 30
Unterstützung bei #Heizkosten-/Gasnachzahlungen für Wohnungseigentümer

Auch Wohnungseigentümer, die normalerweise nicht im Bezug von Sozialleistungen sind, können durch die Nachzahlung einmalig hilfebedürftig werden.
Dann können auch sie eine anteilige Übernahme beantragen.

1/4
Für sie ist nur die Bestimmung des Bedarfs etwas komplizierter, da die Kosten der Unterkunft aufwändiger zu berechnen sind.

Zur Bestimmung der "normalen" Kosten der Unterkunft für Eigentumswohnungsbesitzer siehe hier:


2/4
Danach kannst du jedes dieser Beispiele verwenden und einfach die Differenz der Kosten der Unterkunft abziehen/hinzurechnen:


3/4
Read 4 tweets
Sep 30
Kosten der Unterkunft mit Eigentumswohnung

Nicht nur #IchbinArmutsbetroffen|e Mieter können Leistungen vom Jobcenter beziehen, sondern auch Leute die in ihrem Wohneigentum leben.

Bei diesen ist die Berechnung der Kosten der Unterkunft allerdings wesentlich komplizierter.

1/17
Viele Wohnungs-/Hauseigentümer gehen davon aus, dass sie keinerlei Anspruch beim Jobcenter haben, da sie zu viel Vermögen (ihr Wohneigentum) besitzen.
Dieses wird aber in recht hohem Umfang nach §12 Abs3 Nr4 SGB II noch nicht mal als Vermögen angerechnet.

2/17
Aktuell gibt es bezüglich Größe usw. keinerlei Einschränkungen, da nur schnell verwertbares Vermögen angerechnet wird.

Fürs Bürgergeld sind bei Häusern bis 140qm und Wohnungen bis 130qm keine Anrechnungen geplant. Ab der 5.Person werden weitere 20qm zugelassen.

3/17
Read 18 tweets

Did Thread Reader help you today?

Support us! We are indie developers!


This site is made by just two indie developers on a laptop doing marketing, support and development! Read more about the story.

Become a Premium Member ($3/month or $30/year) and get exclusive features!

Become Premium

Don't want to be a Premium member but still want to support us?

Make a small donation by buying us coffee ($5) or help with server cost ($10)

Donate via Paypal

Or Donate anonymously using crypto!

Ethereum

0xfe58350B80634f60Fa6Dc149a72b4DFbc17D341E copy

Bitcoin

3ATGMxNzCUFzxpMCHL5sWSt4DVtS8UqXpi copy

Thank you for your support!

Follow Us on Twitter!

:(