Zusammenfassung der Fakten und Folgerungen:
Eherpaar (Brutto-Netto passt nur mit Steuerklasse3)
Brutto 2080€
Netto 1651€
2 Kinder (vermutlich 1 Kind zwischen 0 und 5 und eines 14-17 Jahre. Unsicher da sich 724€ nicht aus den Kinderregelbedarfen kombinieren lässt)
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Die Wohnung kostet 986€ Bruttokaltmiete und 277€ Heizkostenzuschuss.
(Der Wohnort ist unklar, da die Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters aber eher niedriger sind als die Übernahmegrenzen beim Wohngeld muss es wohl eine Kommune mit Wohngeldstufe 6 sein)
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Ich werde nun die Haushaltskasse der Familie jeweils mit und ohne Arbeit berechnen und versuchen, die Berechnungsschritte zu erklären. 1. Bürgergeld ohne Arbeit 2. Bürgergeld mit Arbeit 3. Alternative zum Bürgergeld mit Arbeit: Wohngeld und Kinderzuschlag
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1. Bürgergeld ohne Arbeit
Das Bürgergeld wird berechnet, indem von einem "Bedarf" ein "anzurechnendes Einkommen" abgezogen wird. Das Ergebnis ist die Höhe des zustehenden Bürgergelds.
Daher zunächst die Berechnung des Bedarfs, der mit und ohne Einkommen gleich bleibt.
Beim Erwerbseinkommen gibt es folgende Freibeträge:
100€ Grundpauschale
20% des Bruttos von 100 bis 520€
30% des Bruttos von 520 bis 1000€
10% des Bruttos von 1000 bis 1200€
10% des Bruttos von 1200 bis 1500€ (nur mit Kind)
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Lohn:
2080€ Brutto
1651€ Netto (StKl 3)
Freibeträge:
100€ (Pauschale)
84€ (20% v. 100-520)
144€ (30% v. 520-1000)
20€ (10% v. 1000-1200)
30€ (10% v. 1200-1500)
-------
378€ Freibetrag
3. Alternative zum Bürgergeld:
Wohngeld und Kinderzuschlag
Wer mit Wohngeld und Kinderzuschlag mehr Leistungen erhält, als mit Bügergeld, ist verpflichtet (und es ist ja auch logisch), diese statt dem Bürgergeld in Anspruch zu nehmen.
Zunächst der Kinderzuschlag:
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Der Kinderzuschlag sind maximal 229€ je Kind. Davon wird der den Elternbedarf übersteigende angerechnete Einkommensanteil zu 45% abgezogen.
Hier die Berechnung:
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Der Elternbedarf setzt sich aus den Regelbedarfen der Eltern und einem prozentualen Anteil an den Wohnkosten zusammen (siehe Tabelle)
451€ Regelbedarf Vater
451€ Regelbedarf Mutter
897€ (71% von 1263€ Warmmiete)
------
1799€ Elternbedarf
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Nun wird das den Elternbedarf übersteigende angerechnete Einkommen berechnet:
1273€ anger. Einkommen
-1799€ Elternbedarf
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- 526€ übersteigendes Einkommen
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Da das übersteigende Einkommen unter 0€ liegt, wird nichts vom maximalen Kinderzuschlag abgezogen.
Maximaler Kinderzuschlag:
2x229€=458€
Die Familie hat Anspruch auf 458€ Kinderzuschlag.
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Hinzu kommt noch das Wohngeld. Dessen Berechnung ist aber zu komplex, um sie hier darstellen zu können.
Grundlage der Berechnung:
Aktueller Gesetzentwurf zum Wohngeld-Plus-Gesetz und Wohngeldstufe 6.
Diese Summe liegt höher als beim Bürgergeld mit Einkommen(3281€), daher müssen sie Wohngeld+KiZ beantragen.
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Folglich sind die Berechnungen 1 und 3 zu vergleichen, um zu bewerten ob sich Arbeit trotz Bürgergeld lohnt.
Haushaltseinkommen ohne Arbeit: 2903€/Monat
Haushaltseinkommen mit Arbeit: 3513€/Monat
Differenz: 610€
Zugunsten des Arbeitnehmers!
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Fehler in der Grafik der #CSU: 1. Bürgergeld der Kinder kann zusammen nicht 724€ ergeben 2. Der Anspruch auf 458€ Kinderzuschlag und 930€ Wohngeld wird ignoriert 3. GEZ ist keine Einnahme, sonst müsste man auch die Bildungs- und Teilhabeleistungen einbeziehen
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Aus meiner Sicht gibt es für die Veröffentlichung dieser Falschinformation durch die @CSU drei denkbare Gründe: 1. Fachliche Inkompetenz - sie hat keine Ahnung von Sozialrecht 2. Soziale Ausschließung - Verhinderung von Antragsstellung
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3. Bewusste Falschinformation um Stimmung zu erzeugen
Für 3. spricht der Fundort der Grafik.
Zu dem Ergebniss, dass im Arbeit sich nicht lohnt, kommt man nur, wenn man Ansprüche auf den Lohn ergänzende Sozialleistungen ignoriert.'
ARBEIT LOHNT SICH,
auch mit Bürgergeld!
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Hier der Link zu Teil 1 der "Mythos Bürgergeld"-Reihe:
Zusammenfassung der Fakten:
Alleinstehend
2520€ Brutto
1748€ Netto
745€ Bruttokaltmiete
500€ Energiekosten
- ich gehe von 400€ Heizkosten
und 100€ Strom aus
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Ich werde nun die Haushaltskasse des Alleinstehenden jeweils mit und ohne Arbeit berechnen und versuchen, die Berechnungsschritte zu erklären. 1. Bürgergeld ohne Arbeit 2. Bürgergeld mit Arbeit
Mythos #Bürgergeld #2
- die "Doppelverdiener"-Familie mit 3 Kindern
Mit #Buergergeld wird sich Arbeit nicht mehr lohnen, diese Meinung wird aktuell von vielen vertreten...
Stimmt das? Eine faktenbasierte Rechnung.
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Grundlegende Annahmen:
Vater: Arbeitet auf dem Bauhof (3000€ Brutto)
Mutter: Arbeitet Teilzeit als Verkäuferin (1000€ Brutto)
3 Kinder - Schüler (10,13,15)
Kaltmiete: 850€, Nebenkosten: 120€, Heizung: 200€
Sie leben in Hamburg
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Ich werde nun die Haushaltskasse der Familie jeweils mit und ohne Arbeit berechnen und versuchen, die Berechnungsschritte zu erklären. 1. Bürgergeld ohne Arbeit 2. Bürgergeld mit Arbeit 3. Alternative zum Bürgegeld mit Arbeit:
Kinderzuschlag und Wohngeld
Mythos #Buergergeld #1 - die Familie mit 2 Kindern
Mit Bürgergeld wird sich Arbeit nicht mehr lohnen, diese Meinung wird aktuell von vielen vertreten...
Stimmt das? Eine faktenbasierte Rechnung.
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Die Familie hat 2 Kinder (6, 14 Jahre). Der Vater ist als Alleinverdienerund verdient 2819€ Brutto = 2145€ Netto.
Dazu kommt noch das Kindergeld von 438€ (Stand 2022)
Alleinerziehende und die "Vernichtung" ihrer Mietobergrenze
2 Personen bekommen die #Mietobergrenze für 2 Personen, egal ob es sich um ein Paar oder Elternteil und Kind handelt.
Der höhere Flächenbedarf von #Alleinerziehenden wird in der Tabelle nicht berücksichtigt...
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Familien mit nur einem Elternteil brauchen um sinnvoll leben zu können mehr Räume.
Ein Paar benötigt ein Schlafzimmer und ein Wohnzimmer, also eine 2 ZKB.
Die Familie aus Elternteil und Kind braucht Schlafzimmer, Kinderzimmer und Wohnzimmer, also eine 3 ZKB.
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Daher sind Familien mit nur einem Elternteil bei der Wohnungssuche immer benachteiligt, wenn sie mit der normalen Mietobergrenze nach einer Wohnung suchen.
Sie haben insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten kaum eine Chance, eine passende Wohnung zu finden.
Ein wichtiger Hinweis für alle, die vor Jahresende KiZ beantragen oder die einen noch nicht entschiedenen Antrag laufen haben.
Nur wenn ihr den Antrag bis 31.12. befristet, bekommt ihr ab 1.1. die Verbesserungen durchs Bürgergeld.
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Während eines laufenden Bewilligungszeitraums führen Änderungen im SGB II (wie die Erhöhungen der Regelbedarfe, der höhere Freibetrag aufs Einkommen) nicht zu einer Änderung bei der Höhe des Kinderzuschlags.
Hier ein Ausschnitt aus der Dienstanweisung zum Kinderzuschlag:
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Das wäre doof für alle, die jetzt im November oder Dezember beantragen und die dann für 4-5 Monate weniger Geld erhalten, als es bei einer Änderung wäre. Aber sie haben eine Möglichkeit:
Sie können ihren Antrag auf den 31.12. befristen und ab 1.1. einen neuen Antrag stellen.
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