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Oct 27 29 tweets 5 min read
Mythos #Bürgergeld #5
- Alleinstehend mit günstiger Miete

Mit #Buergergeld wird sich Arbeit nicht mehr lohnen, diese Meinung wird aktuell von vielen vertreten...

Stimmt das? Eine faktenbasierte Rechnung.

1/25
Grundannahmen:
Lara ist alleinstehend sie arbeitet Vollzeit als Reinigungskraft und erhält Mindestlohn.
Brutto: 2080€
Netto: 1481€ (StKl. 1)

Wohnort: Jena
Bruttokaltmiete (Miete inkl. NK): 375€
Heizung: 75€
Strom: 50€

2/25
Ich werde nun die Haushaltskasse von Lara jeweils mit und ohne Arbeit vor der Erhöhung des Mindestlohns (Stand Sept 22) und nach der Einführung des Bürgergelds berechnen und versuchen, die Berechnungsschritte zu erklären.

3/25
Ich werde also folgende Varianten durchrechnen:
1. Bürgergeld ohne Arbeit
2. Bürgergeld mit Arbeit
3. Hartz IV ohne Arbeit vor Erhöhung Mindestlohn
4. Hartz IV mit Arbeit vor Erhöhung Mindeslohn

4/25
1. Bürgergeld ohne Arbeit

Das Bürgergeld wird berechnet, indem von einem "Bedarf" ein "anzurechnendes Einkommen" abgezogen wird. Das Ergebnis ist die Höhe des zustehenden Bürgergelds.
Daher zunächst die Berechnung des Bedarfs, der mit und ohne Einkommen gleich bleibt.

5/25
Bedarf:
502€ Regelbedarf
375€ Bruttokaltmiete
75€ Heizkosten
-------
952€ Bedarf

Kein Einkommen - daher keine Anrechnung

952€ Bedarf
- 0€ angerechnetes Einkommen
-------
952€ Bürgergeld

6/25
Haushaltskasse:
952€ Bürgergeld
--------
952€ Haushaltseinkommen
-375€ Bruttokaltmiete
- 75€ Heizkosten
- 50€ Stromkosten
--------
452€ nach Fixkosten

7/25
2. Bürgergeld mit Arbeit

Bedarf:
502€ Regelbedarf
375€ Bruttokaltmiete
75€ Heizkosten
-------
952€ Bedarf

8/25
Vom Einkommen werden je nach Einkommensart verschiedene Freibeträge abgezogen und so das angerechnete Einkommen berechnet.

9/25
Beim Erwerbseinkommen gibt es folgende Freibeträge:
100€ Grundpauschale
20% des Bruttos von 100 bis 520€
30% des Bruttos von 520 bis 1000€
10% des Bruttos von 1000 bis 1200€
10% des Bruttos von 1200 bis 1500€ (nur mit Kind)

10/25
Einkommen:
2080€ Brutto
1481€ Netto (StKl 1)

Freibeträge:
100€ (Pauschale)
84€ (20% v. 100-520)
144€ (30% v. 520-1000)
20€ (10% v. 1000-1200)
-------
348€ Freibetrag

1481€ Netto
- 348€ Freibetrag
------
1133€ angerechnetes Einkommen

11/25
Berechnung Leistungsanspruch durch Abzug des "angerechneten Einkommens" vom "Bedarf":

952€ Bedarf
-1133€ anger. Einkommen
--------
-181€ = 0€ Leistungsanspruch

Das angerechnete Einkommen ist höher als ihr Bedarf, daher hat sie keinen Anspruch auf Bürgergeld.

12/25
Auch für Wohngeld nach dem neuen Wohngeld-Plus (2023) verdient Lara etwas zu viel und hat keinen Anspruch.

Haushaltskasse:
1481€ Nettolohn
--------
1481€ Haushaltseinkommen
-375€ Bruttokaltmiete
- 75€ Heizkosten
- 50€ Stromkosten
--------
981€ nach Fixkosten

13/25
3. Hartz IV ohne Arbeit vor Erhöhung Mindestlohn

Der Bedarf berechnet sich dieses Jahr nach Hartz IV mit anderen Regelsätzen, als im Bürgergeld:

Bedarf:
449€ Regelbedarf
375€ Bruttokaltmiete
75€ Heizkosten
-------
899€ Bedarf

14/25
Kein Einkommen - daher keine Anrechnung

899€ Bedarf
-------
899€ Hartz IV

Haushaltskasse:
899€ Hartz IV
--------
899€ Haushaltseinkommen
-375€ Bruttokaltmiete
- 75€ Heizkosten
- 50€ Stromkosten
--------
399€ nach Fixkosten

15/25
4. Hartz IV mit Arbeit vor Erhöhung Mindeslohn

Bedarf nach Hartz IV-Regelbedarfen:

Bedarf:
449€ Regelbedarf
375€ Bruttokaltmiete
75€ Heizkosten
-------
899€ Bedarf

16/25
Vor der Erhöhung des Mindestlohns auf 12€ hat Lara den Mindestlohn ab 1.7.22 in Höhe von 10,45€/Std erhalten. Sie hatte
Brutto: 1809€
Netto: 1325€

17/25
Beim Erwerbseinkommen gibt es in Hartz IV (im Bürgergeld dann höher) folgende Freibeträge:
100€ Grundpauschale
20% des Bruttos von 100 bis 1000€
10% des Bruttos von 1000 bis 1200€
10% des Bruttos von 1200 bis 1500€ (nur mit Kind)

18/25
Einkommen:
1809€ Brutto
1325€ Netto (StKl 1)

Freibeträge:
100€ (Pauschale)
180€ (20% v. 100-1000)
20€ (10% v. 1000-1200)
-------
300€ Freibetrag

1325€ Netto
- 300€ Freibetrag
------
1025€ angerechnetes Einkommen

19/25
Berechnung Leistungsanspruch durch Abzug des "angerechneten Einkommens" vom "Bedarf":

899€ Bedarf
-1025€ anger. Einkommen
--------
-126€ = 0€ Leistungsanspruch

Lara hat mehr angerechnetes Einkommen als Bedarf und bekommt daher kein aufstockendes Hartz IV.

20/25
Haushaltskasse:
1325€ Nettolohn
--------
1325€ Haushaltseinkommen
-375€ Bruttokaltmiete
- 75€ Heizkosten
- 50€ Stromkosten
--------
825€ nach Fixkosten

21/25
Lara hat mit Arbeit keinen Leistungsanspruch, weder vor, noch nach der Einführung des Bürgergelds.

Nun zur Frage, ob sich Arbeiten für sie lohnt.

Dazu ein Vergleich der Summen, die Lara nach Zahlung ihrer Fixkosten für Wohnung und Strom jeweils mit und ohne Arbeit hat:

22/25
Nach Zahlung der Fixkosten:
1. Bürgergeld ohne Arbeit: 452€
2. Bürgergeld mit Arbeit: 981€
Differenz: 529€

3. Hartz IV ohne Arbeit vor Erhöhung Mindestlohn: 399€
4. Hartz IV mit Arbeit vor Erhöhung Mindeslohn:
825€
Differenz: 426€

23/25
Lara hat nach der Zahlung ihrer Fixkosten 529€ (=117%) mehr in der Haushaltskasse als ohne Arbeit.

Die Summe, die Lara durch ihre Arbeit mehr zur Verfügung hat, liegt nach Einführung des Bürgergelds höher, als sie es vor der Erhöhung des Mindestlohns am 1.10.22 lag.

24/25
Man kann aufgrund der höheren Differenz also nicht sagen, Arbeit würde sich durch Bürgergeld nicht mehr lohnen - wenn dann hätte sich Arbeit vor Erhöhung des Mindestlohns noch weniger gelohnt...

ARBEIT LOHNT SICH,
auch mit Bürgergeld!

25/25

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More from @sozi_simon

Oct 28
Schulden durch Arbeitsaufnahme – bittere Realität für #IchbinArmutsbetroffen|e
- Das Zuflussprinzip

Wer in #HartzIV eine Arbeit mit der üblichen Lohnzahlung am Monatsende aufnimmt, macht dadurch Schulden beim Jobcenter, denn das Amt fordert bereits gezahltes Geld zurück.

1/12
Hier spielen 2 Prinzipien zusammen:
1. Alg2-Leistungen werden im Voraus gezahlt.
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2/12
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Jan beginnt am 1.7. zu arbeiten. Bisher hat er 900€ vom JC erhalten, nun hat er 1200€ Netto. Das Einkommen reicht aus, um kein Geld mehr vom JC zu benötigen.

3/12
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Oct 26
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Mit #Buergergeld wird sich Arbeit nicht mehr lohnen, diese Meinung wird hier auch von der @CSU auf iher Seite csu.de/leistung-muss-… verbreitet...

Stimmt das? Eine faktenbasierte Rechnung.

1/25
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Eherpaar (Brutto-Netto passt nur mit Steuerklasse3)
Brutto 2080€
Netto 1651€

2 Kinder (vermutlich 1 Kind zwischen 0 und 5 und eines 14-17 Jahre. Unsicher da sich 724€ nicht aus den Kinderregelbedarfen kombinieren lässt)

2/25
Die Wohnung kostet 986€ Bruttokaltmiete und 277€ Heizkostenzuschuss.
(Der Wohnort ist unklar, da die Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters aber eher niedriger sind als die Übernahmegrenzen beim Wohngeld muss es wohl eine Kommune mit Wohngeldstufe 6 sein)

3/25
Read 29 tweets
Oct 26
Mythos #Bürgergeld #3
- Alleinverdiener

Mit #Buergergeld wird sich Arbeit nicht mehr lohnen, diese Meinung wird hier auch von der @CSU auf Instagram (instagram.com/p/CkJNxB-KDDq/…) verbreitet...

Stimmt das? Eine faktenbasierte Rechnung.

1/17 Grafik der @CSU, in der ein Bürgergeldempfänger einem Arbe
Zusammenfassung der Fakten:
Alleinstehend
2520€ Brutto
1748€ Netto

745€ Bruttokaltmiete
500€ Energiekosten
- ich gehe von 400€ Heizkosten
und 100€ Strom aus

2/17
Ich werde nun die Haushaltskasse des Alleinstehenden jeweils mit und ohne Arbeit berechnen und versuchen, die Berechnungsschritte zu erklären.
1. Bürgergeld ohne Arbeit
2. Bürgergeld mit Arbeit

3/17
Read 22 tweets
Oct 25
Mythos #Bürgergeld #2
- die "Doppelverdiener"-Familie mit 3 Kindern

Mit #Buergergeld wird sich Arbeit nicht mehr lohnen, diese Meinung wird aktuell von vielen vertreten...

Stimmt das? Eine faktenbasierte Rechnung.

1/25
Grundlegende Annahmen:
Vater: Arbeitet auf dem Bauhof (3000€ Brutto)
Mutter: Arbeitet Teilzeit als Verkäuferin (1000€ Brutto)
3 Kinder - Schüler (10,13,15)
Kaltmiete: 850€, Nebenkosten: 120€, Heizung: 200€
Sie leben in Hamburg

2/25
Ich werde nun die Haushaltskasse der Familie jeweils mit und ohne Arbeit berechnen und versuchen, die Berechnungsschritte zu erklären.
1. Bürgergeld ohne Arbeit
2. Bürgergeld mit Arbeit
3. Alternative zum Bürgegeld mit Arbeit:
Kinderzuschlag und Wohngeld

3/25
Read 28 tweets
Oct 24
Mythos #Buergergeld #1 - die Familie mit 2 Kindern

Mit Bürgergeld wird sich Arbeit nicht mehr lohnen, diese Meinung wird aktuell von vielen vertreten...

Stimmt das? Eine faktenbasierte Rechnung.

1/11
Die Familie hat 2 Kinder (6, 14 Jahre). Der Vater ist als Alleinverdienerund verdient 2819€ Brutto = 2145€ Netto.
Dazu kommt noch das Kindergeld von 438€ (Stand 2022)

Die Miete liegt bei 800€ + 250€ Heizkosten.

2/11
Bürgergeld (2023) ohne Arbeit:

451€ Regelbedarf V
451€ Regelbedarf M
420€ Regelbedarf K(14)
348€ Regelbedarf K(6)
800€ Miete
250€ Heizkosten
-------
2720€ Bedarf
-474€ Kindergeld (237€)
------
2246€ Bürgergeld
+474€ Kindergeld
-------
2720€ Haushaltseinkommen

3/11
Read 14 tweets
Oct 23
Alleinerziehende und die "Vernichtung" ihrer Mietobergrenze

2 Personen bekommen die #Mietobergrenze für 2 Personen, egal ob es sich um ein Paar oder Elternteil und Kind handelt.
Der höhere Flächenbedarf von #Alleinerziehenden wird in der Tabelle nicht berücksichtigt...

1/25 Sharepic zum Thread. Überschrift: Die "Vernichtung&quo
Familien mit nur einem Elternteil brauchen um sinnvoll leben zu können mehr Räume.
Ein Paar benötigt ein Schlafzimmer und ein Wohnzimmer, also eine 2 ZKB.
Die Familie aus Elternteil und Kind braucht Schlafzimmer, Kinderzimmer und Wohnzimmer, also eine 3 ZKB.

2/25
Daher sind Familien mit nur einem Elternteil bei der Wohnungssuche immer benachteiligt, wenn sie mit der normalen Mietobergrenze nach einer Wohnung suchen.
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3/25
Read 25 tweets

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