Noch 6 Tag zum Prozesstermin gegen Twitter. Wir tragen vor zu den aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen von Elon Musk und Twitter müsste substantiiert vortragen, wollte es den Vortrag nicht zugestehen. Das gibt uns d seltene Gelegenheit, paar Fakten gerichtlich feststellen:
...zu lassen. Mag jemand ergänzen? 1. Twitter betreibt Content-Moderation alleine über Algorithmen 2. Twitters Recht, Compliance und Security ist führungslos und derzeit unbesetzt. 3. Twitter löscht legale Inhalte willkürlich und schaltet sie nach Beschwerdefax wieder frei.
4. Das Gegenvorstellungsverfahren nach § 3b NetzDG wurde nicht eingeführt, weil man darauf vertrauen durfte, dass die Behörde dies bis zur Einführung #DSA hinnehmen würde. 5. Strafbare Inhalte werden entgegen § 3 NetzDG nicht angezeigt.
...
6. Content Moderationsteams antworten derzeit nicht mehr auf E-Mails oder Beschwerden 7. ???
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Sollte sich die Content-Moderation bei Twitter tatsächlich nicht verändern, wie @elonmusk behauptet, wäre eine Rückkehr für Werbetreibende nicht vertretbar, da sie damit Gehilfe an einem systematisch illegalen Geschäftsmodell werden. Wir werden am 24.11. vor Gericht zeigen, 1/x
dass @Twitter sich selbst bei Kenntnis von Rechtswidrigkeit weigert, Verleumdung nachhaltig zu entfernen u seine User zu schützen. Wir haben LG Frankfurt Dutzende illegale Tweets vorgelegt, die nach Meldung und Prüfung online blieben oder sogar neu veröffentlicht wurden. 2/x
Twitters Anwälte berufen sich auf Unzumutbarkeit und sehen bei Rechtsdurchsetzung Gefährdung des Betriebs oder unverhältnismäßige Erschwernis.
Musk will alles über Algorithmen lösen. Der Schutz von Meinungsfreiheit und Menschenwürde erfordert jedoch immer noch Menschen. 3/x
Es wird Zeit einmal klarzustellen: es ist Voraussetzung für eine gerichtlich festgestellte zulässige Meinungsäußerung, dass ein Wahrheitsgehalt nicht geprüft wurde. Daher kann ich nach herkömmlicher Rspr. jeden einen Antisemiten oder Rassisten nennen, der politisch aktiv ist.
Wenn daher behauptete wird, @BlumeEvolution dürfte als Antisemit bezeichnet werden, dürfe jedoch selbst wegen staatliche Stellung nicht Rassisten als solche bezeichnen, sagt das mehr über unser Regelwerk als über den Stand der Diskussion aus.
Es ist völlig sinnlos, wenn jemand sich vor Gericht gegenüber Twitter auf Meinungsfreiheit beruft, um dann anzudeuten, ein Gericht habe die Meinung geprüft und bestätigt. Hat es nicht.
Als Nicht-Zuschauer von #GNTM hatte ich #Lijana weder erkannt noch ihre Geschichte zuordnen können, als sie mich auf dem #mtm22 ansprach, um mich für ihr Buchprojekt zu #Cybermobbing zu gewinnen. Auf der gemeinsamen Rückfahrt fanden wir Erstaunliches: br.de/nachrichten/de…
Obwohl wir beide seit Jahren Mobbing-Vorträge in Schulen hielten und täglich in Social-Media unterwegs sind, berühren sich die Insta-Twitter Bubbles wenig. Top-Insta-Influencer waren mir unbekannt und umgekehrt. Wanderer zwischen den Welten wie @Regendelfin könnten dolmetschen.
Könnten wir einen gemeinsamen Vortrag zu Cybermobbing konzipieren mit der Betroffenenperspektive von #Lijana und meinen Jura-Inputs? Wir könnten Clips aufnehmen, die dann von vielen Präsentatoren in die Schulen getragen werden.
Durfte gestern im Zeugenstand beim LG Kempten Habeck-Rhetorik anwenden: Nach länglichen und ausschweifenden Vorhaltungen der Klägervertreterin und Diskussionen mit dem Vorsitzenden zur Zulässigkeit lautete meine Antwort: "Und? Wie lautet Ihre Frage?" @Diergarten1@Nightmare_Keks
Die dann konkretisierte Frage, ob ich schon vorher Videos des Klägers besprochen hätte konnte dann mit einem Wort beantwortet werden. Ja.
#Geoblocking ist Unsinn. @Twitter beschränkt sich bei Meldungen nach dem #NetzDG rechtswidrige Inhalte nur für bestimmte Deutsch-vermutete IP-Bereiche zu sperren, während es via VPN/Tor oder aus dem Ausland weiter sichtbar ist. Diese Praxis ist technisch wie juristisch unsinnig:
Plattformbetreiber glauben offenbar, Gesetze gelten nur lokal. Das ist falsch: Der EuGH hatte schon klargestellt, dass eine Beleidigung einer Österreicherin auch zu einer weltweiten Löschungspflicht führen kann, wenn das nationale Recht es vorsieht. So ist es im NetzDG:
Selbst wenn eine Rechtsverletzung wegen regionalem Wirkungskreis des Opfers lokal begrenzt ist, ist das Geoblocking wirkungslos, da es sich mit einem Klick aushebeln lässt. Der Inhalt ist auch aus Deutschland ohne großen Aufwand abrufbar. Zeit für gerichtliche Klärung.
Willkommen zurück auf Twitter, @BenWeinthal. @TwitterDE ist nicht rechtsfrei und nicht frei von Rechtsverfolgung. Viele Ihrer Tweets wurden zu Recht gelöscht; soweit Sie bereit sind, sich an geltendes Recht zu halten, sind Sie bei fairem und kontroversem Diskurs willkommen.
@BenWeinthal@TwitterDE@TwitterSupport. Ihre rechtliche Verpflichtung besteht darin, die Sicherheit für meinen Mandanten @BlumeEvolution sicherzustellen; Sie haften auch persönlich für Rechtsverletzungen, die durch unterlassene Maßnahmen entstehen. Mangels UE beantragen wir daher eV.
Wie werden Account-Sperrungen aufgehoben? Eigentlich ist das leicht, wenn man bereit ist vor Gericht zu gehen, da die AGB von Twitter zu Sperrungen nicht die Voraussetzungen des BGHs erfüllen hinsichtlich vorheriger Anhörung des Users.