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Nov 20, 2022 17 tweets 4 min read Read on X
#Neurodermitis - (k)ein finanzielles Problem für #Armutsbetroffen|e?

Für Neurodermitisbetroffene sind die Kosten für Hautpflegemittel ein Problem, denn diese werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Daher gibt es dafür in #HartzIV + #Grundsicherung einen Mehrbedarf.

1/17
Die Kosten für diese Hautpflegemittel werden nicht von der Krankenkasse übernommen, da es sich nicht um Medikamente handelt. Daher stehen Armutsbetroffene von einem finanziellen Problem.

Aber das Jobcenter/Sozialamt übernimmt bei Leistungsberechtigten diese Kosten.

2/17
JOBCENTER:
Es handelt sich um einen sogenannten Härtefall-Mehrbedarf nach §21 Abs6 SGB II.
In diesem Absatz steht aber nichts von Neurodermitis, sondern nur allgemeine Voraussetzungen.

Welche dieser Härtefall-Mehrbedarfe es gibt, wird erst durch Gerichtsurteile klar.

3/17
In den Urteilen des
SG Bremen vom 18.2.2011 - S 22 AS 2474/10 ER
und
LSG Sachsen-Anhalt vom 23.6.2011 - L 5 AS 129/11 B ER
wurde geurteilt, dass es für Hautpflegemittel bei Neurodermitis einen Anspruch auf einen Härtefall-Mehrbedarf gibt.

4/17
Auch die Höhe des Mehrbedarfs ist nicht fix geregelt. Diese hängt vom realen Mehrbedarf ab. Die Kosten sind dabei in voller Höhe zu übernehmen, eine Verrechnung mit im Regelbedarf enthaltenen Anteilen ist nicht zulässig.

5/17
Zum Nachweis der Erkrankung ist eine Bescheinigung eines Arztes erforderlich, die auch die notwendigen Hautpflegemittel umfassen sollte und seit wann die Erkrankung vorliegt.
Außerdem müssen die Preise der Hautpflegemittel nachgewiesen werden.

6/17
Es ist auch möglich den Mehrbedarf mit einem Überprüfungsantrag rückwirkend geltend zu machen und sich so den Mehrbedarf seit Januar des Vorjahres (aktuell Januar 2021) nachzahlen zu lassen.

Zum Überprüfungsantrag:


7/17
Formulierungsvorschlag:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige aufgrund meiner Neurodermitis Hautpflegemittel (Salben, Duschgel,...) und beantrage hiermit die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten als Mehrbedarf nach §21 Abs. 6 SGB II.

8/17
Die Pflegemittel werden von der Krankenkasse nicht übernommen (siehe BSG vom 6.3.2012 - B 1 KR 24/10 R).
Die Kosten für die Pflegemittel übersteigen den im Regelbedarf vorgesehenen Bedarf deutlich, daher besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf.

9/17
Ich verweise dazu auf die Urteile des SG Bremen vom 18.2.2011 - S 22 AS 2474/10 ER und des LSG Sachsen-Anhalt vom 23.6.2011 - L 5 AS 129/11 B ER.
Anbei eine Bescheinigung meines Arztes in der die notwendigen Pflegemittel aufgeführt sind und eine Übersicht über die Preise.

10/17
Monatlich benötige ich:
2x ... Salbe je ...€
1x ... Shampoo ...€
usw.
Es ergeben sich monatliche Kosten in Höhe von ...€.

Außerdem beantrage ich eine diesbezügliche Überprüfung meiner Leistungsbescheide seit 01/2021.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen"

11/17
SOZIALAMT:
In der Mehrbedarfs-Regelung des SGB XII dem §30 SGB XII gibt es keine parallele Regelung zum §21 Abs 6 SGB II, nach der das Amt einen Mehrbedarf bewilligen könnte.
Im SGB XII ist dies aber über eine Anpassung des Regelbedarfs nach §27a Abs4 Nr2 SGB XII möglich.

12/17
Die Weisungen dazu sind lokal unterschiedlich, hier ein Auszug aus den Fachanweisungen zu §27a SGB XII aus Bremen.
Abrufbar unter transparenz.bremen.de/metainformatio…

13/17 Auszug aus den Fachanweisun...
Formulierungsvorschlag:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Erhöhung meines Regelbedarfs nach §27a Abs4 Nr2 SGB XII aufgrund der Hautpflegemittel, die ich zur Behandlung meiner Neurodermitis benötige.
Anbei eine Bescheinigung meines Arztes ...

14/17
... und eine Bestätigung über die Preise dieser Produkte.

Monatlich benötige ich:
2x ... Salbe je ...€
1x ... Shampoo ...€
usw.
Es ergeben sich monatliche Kosten in Höhe von ...€.
...

15/17
Außerdem beantrage ich eine diesbezügliche Überprüfung meiner Leistungsbescheide seit 01/2021.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen"

16/17
Bei ähnlichen Erkrankungen zur Neurodermitis (medizinisch korrekt: "atopisches Ekzem"), bei denen auch Hautpflegemittel benötigt werden, die nicht von der Kasse übernommen werden, ist eine parallele Anwendung der Urteile und Fachanweisungen für mich denkbar.

17/17

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More from @sozi_simon

Apr 24
Einmaleinkommen im SGB II

Seit dem 1.7.2023 gelten neue Regeln zum Einmaleinkommen.
1. Anrechnung im Zuflussmonat
2. Nur noch Nachzahlungen werden bei Bedarfsüberdeckungen auf 6 Monate aufgeteilt.

Dies führt zu einigen spannenden Veränderungen.

1/10 Image
Wird ein Einmaleinkommen bekannt, prüft das Jobcenter zunächst, ob diese im Zuflussmonat zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit führt.
Ist dies nicht der Fall, wird es einfach in diesem Monat angerechnet und das Jobcenter fordert entsprechend Leistungen zurück.

2/10
Beispiel:
Jan ist erwerbslos. Da seine Wohnung warm 600€ kostet, erhält er 1163€ vom Jobcenter. Er gewinnt im Gewinnspiel 1000€. Davon werden 970€ angerechnet. Diese führen nicht zur Überwindung des Hilfebedarfs und werden daher für den Zuflussmonat zurückgefordert.

3/10
Read 10 tweets
Apr 16
Ein Fehler im Verwaltungsakt?
- Der Widerspruch

Leistungsbezieher kennen das nur zu gut. Ein Bescheid kommt und die Entscheidung ist nicht wie erhofft...
etwas wurde nicht beachtet oder das Recht falsch angewendet.
Was bleibt?
Der Widerspruch gegen die Entscheidung!

1/22 Grafik zur Illustration des Threads. Rechts ein verzweifelt schreiender Mann, links von ihm eine Sprechblase: Nein! Nein! Neiiin! Der Bescheid ist falsch! Was nun??? Darunter eine Sprechblase aus dem "Off": Widerspruch einlegen...  Aber was ist das und wie geht das?; Bild von cookie_studio auf freepik
Ein Widerspruch zwingt die zuständige Behörde dazu, ihre Entscheidung, die als Verwaltungsakt ergangen ist, noch einmal auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit zu prüfen.
Nach der Prüfung kann das Ergebnis entweder heißen:
-War doch alles richtig
-Upps, falsch. Hier die Änderung

2/22
Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden, aber nicht alles, was aus dem Amt kommt, ist ein Verwaltungsakt.
Einfach wäre: Alles was eine Widerspruchsbelehrung hat, ist ein Verwaltungsakt.
Aber darauf kann man sich nicht verlassen...

3/22
Read 24 tweets
Apr 11
Unklarheiten beim Amt, wer muss diese eigentlich klären?
- Amtsermittlungsprinzip

Leistungsberechtigte kennen es vom Jobcenter/Sozialamt:
Das Amt hat Fehler gemacht - Schuld ist der Leistungsempfänger.

Aber ohne Falschangaben oder Verschweigen liegt der Fehler beim Amt!

1/10 Grafik zur Illustration des Threads. Mann steht in fragender Haltung auf der linken Seite. In einer Sprechblase steht "Keine Ahnung". Überschrift: Das Amtsermittlungsprinzip. Wer muss Unklarheiten beim Amt klären? Der Leistungsberechtigte oder das Amt?
Die Ämter haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, alles Wichtige zu wissen, die Berechtigten über alles sozialrechtlich Relevante zu informieren und zügig zu arbeiten.

Hier spielen einige Verfahrensvorschriften zusammen, die aber auf den Ämtern (leider) selten gelebt werden:

2/10
1. Nach §20 Abs1 SGB X sind Sozialbehörden wie das Jobcenter dafür zuständig, in jedem Fall alle wichtigen Sachverhalte zu ermitteln und zu untersuchen. Nur um dies dem Amt zu ermöglichen gibt es die Mitwirkungspflichten.

3/10
Read 10 tweets
Apr 10
Fake oder Beratungsfehler?

Eine junge alleinerziehende Mutter, die eine Ausbildung zur Pflegefachfrau absolviert, berichtet davon, dass sie aus finanziellen Gründen darüber nachdenkt, die Ausbildung abzubrechen und Bürgergeld zu beziehen.

Hier kommt der Realitätscheck

1/10 Image
Im Artikel aus "Der Westen" der auf einem der "Welt" basiert werden einige Zahlen genannt anhand von denen sich die Lebenssituation der jungen Frau vor der Ausbildung rekonstruieren lässt.


2/10 derwesten.de/politik/buerge…
Image
1. Anhand des genannten Kinder-Regelbedarfs von 357€ ist klar, dass die Tochter zwischen 0 und 5 Jahren alt ist.

2. Da das Tochter unter 7 Jahre alt ist, ist die Höhe des Regelbedarfs für Alleinerziehende klar. Nach §21 Abs3 SGB II sind es 36% des Regelbedarfs = 202€.

3/10
Read 11 tweets
Mar 26
Das Jobcenter gewährt 538€ Grundfreibetrag für Azubis unter 25 Jahren.
Warum nicht auch für Menschen ab 25 mit Anspruch auf eine Umschulung?

Diese Frage habe ich @hubertus_heil über Abgeordnetenwatch gestellt... und eine Antwort bekommen, die aus meiner Sicht keine ist.

1/10 Image
@hubertus_heil Wer Anspruch auf eine Umschulung hat, hat keinen oder einen veralteten Berufsabschluss.
Er sollte nach der Grundidee des Bürgergelds qualifiziert werden.

Herr Heil beantwortet meine Frage recht ausführlich.

Hier seine Antwort, die ich nachgehend analysieren werde.

2/10 Image
@hubertus_heil Die Antwort besteht aus 7 inhaltlichen Blöcken.

Sie beginnt wenig überraschend mit einer Begrüßung und einem formalen Dank (hellblau).
(nett, aber beantwortet nichts)

3/10 Image
Read 10 tweets
Mar 4
Möbel und Haushaltsgeräte
- ein Reizthema für Armutsbetroffene

Bei der Erstausstattung der Wohnung handelt es sich um eine Einmalzahlung, mit der das #Jobcenter/Sozialamt in bestimmten Fällen Möbel, Hausrat und Haushaltsgeräte bezahlt.

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Die Erstausstattung soll die erstmalige Beschaffung von Möbeln usw. ermöglichen.

Es gibt sie, wenn es einen besonderen Grund gibt, aus dem man Hausrat nicht hat.

Falsch ist:
1.Dass sie jedem 1x im Leben zusteht.
2.Dass man sie nur 1x bekommen kann.

2/14
Gründe können beispielsweise sein:

- Wohnungsbrand
- Überschwemmung
- Ersteinzug nach Obdachlosigkeit/Frauenhaus
- Auszug bei den Eltern (über 25)
- Zusammenziehen mit Partner:in
- Trennung vom Partner:in
- Genehmigter Umzug
- Geburt
- Einschulung

3/14
Read 14 tweets

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