Die Kosten für diese Hautpflegemittel werden nicht von der Krankenkasse übernommen, da es sich nicht um Medikamente handelt. Daher stehen Armutsbetroffene von einem finanziellen Problem.
Aber das Jobcenter/Sozialamt übernimmt bei Leistungsberechtigten diese Kosten.
2/17
JOBCENTER:
Es handelt sich um einen sogenannten Härtefall-Mehrbedarf nach §21 Abs6 SGB II.
In diesem Absatz steht aber nichts von Neurodermitis, sondern nur allgemeine Voraussetzungen.
Welche dieser Härtefall-Mehrbedarfe es gibt, wird erst durch Gerichtsurteile klar.
3/17
In den Urteilen des
SG Bremen vom 18.2.2011 - S 22 AS 2474/10 ER
und
LSG Sachsen-Anhalt vom 23.6.2011 - L 5 AS 129/11 B ER
wurde geurteilt, dass es für Hautpflegemittel bei Neurodermitis einen Anspruch auf einen Härtefall-Mehrbedarf gibt.
4/17
Auch die Höhe des Mehrbedarfs ist nicht fix geregelt. Diese hängt vom realen Mehrbedarf ab. Die Kosten sind dabei in voller Höhe zu übernehmen, eine Verrechnung mit im Regelbedarf enthaltenen Anteilen ist nicht zulässig.
5/17
Zum Nachweis der Erkrankung ist eine Bescheinigung eines Arztes erforderlich, die auch die notwendigen Hautpflegemittel umfassen sollte und seit wann die Erkrankung vorliegt.
Außerdem müssen die Preise der Hautpflegemittel nachgewiesen werden.
6/17
Es ist auch möglich den Mehrbedarf mit einem Überprüfungsantrag rückwirkend geltend zu machen und sich so den Mehrbedarf seit Januar des Vorjahres (aktuell Januar 2021) nachzahlen zu lassen.
Formulierungsvorschlag:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige aufgrund meiner Neurodermitis Hautpflegemittel (Salben, Duschgel,...) und beantrage hiermit die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten als Mehrbedarf nach §21 Abs. 6 SGB II.
8/17
Die Pflegemittel werden von der Krankenkasse nicht übernommen (siehe BSG vom 6.3.2012 - B 1 KR 24/10 R).
Die Kosten für die Pflegemittel übersteigen den im Regelbedarf vorgesehenen Bedarf deutlich, daher besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf.
9/17
Ich verweise dazu auf die Urteile des SG Bremen vom 18.2.2011 - S 22 AS 2474/10 ER und des LSG Sachsen-Anhalt vom 23.6.2011 - L 5 AS 129/11 B ER.
Anbei eine Bescheinigung meines Arztes in der die notwendigen Pflegemittel aufgeführt sind und eine Übersicht über die Preise.
10/17
Monatlich benötige ich:
2x ... Salbe je ...€
1x ... Shampoo ...€
usw.
Es ergeben sich monatliche Kosten in Höhe von ...€.
Außerdem beantrage ich eine diesbezügliche Überprüfung meiner Leistungsbescheide seit 01/2021.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen"
11/17
SOZIALAMT:
In der Mehrbedarfs-Regelung des SGB XII dem §30 SGB XII gibt es keine parallele Regelung zum §21 Abs 6 SGB II, nach der das Amt einen Mehrbedarf bewilligen könnte.
Im SGB XII ist dies aber über eine Anpassung des Regelbedarfs nach §27a Abs4 Nr2 SGB XII möglich.
12/17
Die Weisungen dazu sind lokal unterschiedlich, hier ein Auszug aus den Fachanweisungen zu §27a SGB XII aus Bremen.
Abrufbar unter transparenz.bremen.de/metainformatio…
13/17
Formulierungsvorschlag:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Erhöhung meines Regelbedarfs nach §27a Abs4 Nr2 SGB XII aufgrund der Hautpflegemittel, die ich zur Behandlung meiner Neurodermitis benötige.
Anbei eine Bescheinigung meines Arztes ...
14/17
... und eine Bestätigung über die Preise dieser Produkte.
Monatlich benötige ich:
2x ... Salbe je ...€
1x ... Shampoo ...€
usw.
Es ergeben sich monatliche Kosten in Höhe von ...€.
...
15/17
Außerdem beantrage ich eine diesbezügliche Überprüfung meiner Leistungsbescheide seit 01/2021.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen"
16/17
Bei ähnlichen Erkrankungen zur Neurodermitis (medizinisch korrekt: "atopisches Ekzem"), bei denen auch Hautpflegemittel benötigt werden, die nicht von der Kasse übernommen werden, ist eine parallele Anwendung der Urteile und Fachanweisungen für mich denkbar.
17/17
• • •
Missing some Tweet in this thread? You can try to
force a refresh
Die Pläne von @c_lindner sehen massive Einsparungen im Sozialbereich vor.
Er und seine @FDP will an den Schwachen sparen und eine weitere Umverteilung von unten nach oben erreichen.
Aber wen überrascht das noch?
Gehen wir die Punkte durch...
1/10
@c_lindner @fdp 1. Kosten für Bürgergeld, KdU/Rente werden steigen
Das Budget fürs Bürgergeld sinkt eher (insbesondere für Integration), die Steigerung der KdU geht an Vermieter/Energiekonzerne und hier die Kostensteigerung für die Rente rein zu mischen ist unanständig.
Laut Rechenmodell würden die Regelbedarfe 2025 sinken, es ist aber in §28a Abs5 SGB XII geregelt, dass diese stabil bleiben.
@c_lindner will die Regelbedarfe trotz Inflation senken.
ACHTUNG:
Heute Nacht wurde die Uhr um 1Stunde zurückgedreht!
Sozialpolitisch geschieht dies nach 2 Jahren auch gerade beim Bürgergeld.
Aus #Hartz4 wurde #Bürgergeld, im Januar sind wir dann bei #BürgerHartz5.
Dieses ist in einigen Bereichen härter als Hartz4 je war.
1/10
1. Pendelbereich:
Der Pendelbereich soll vergrößert werden, er wird größer als er in Hartz4 je war.
Statt 2 1/2 Std tägliche Pendelzeit sollen nun 3 Std täglich zumutbar sein.
Praktisch jeder Alleinlebende #Azubi unter 25 Jahren hat einen Bürgergeldanspruch.
Durch den auf 538€ erhöhten Grundfreibetrag für junge Azubis haben diese regelmäßig einen Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld.
1/9
Paul (21) macht eine Ausbildung zum Zimmermann.
Er erhält eine Ausbildungsvergütung von 1200€ Brutto im 2. Lehrjahr.
Seine günstige Wohnung kostet nur 430€ Warmmiete.
Außerdem erhält er das Kindergeld von den Eltern.
2/9
Er hat bislang mit seinem Netto von 948€ und dem Kindergeld(250€) ein Haushaltseinkommen von 1198€. Davon zahlt er 430€ Miete und hat 768€ zum Leben.
Nun erfährt er von seinem Bürgergeldanspruch.
3/9
Wie kann es sein, dass eine Familie mit 2 Kindern nur 53€ mehr hat, wenn ein Elternteil als KiTa-Leitung arbeitet, als wenn einer Pförtner wäre?
4.600€ vs. 2.800€ Brutto
Grund dafür ist die hohe Anrechnung auf Sozialleistungen.
1/9
Ehepaar Maier lebt mit 2 Kindern (13,9) in Köln.
Sie zahlen dort 920€ Kaltmiete, 100€ Neben- und 100€ Heizkosten.
In der Tabelle lässt sich abhängig vom Bruttolohn ablesen, welche ergänzenden Leistungen der Familie zustehen würden und wie sich dies auf die Haushaltskasse auswirkt.
2/9
Die Entwicklung der Haushaltskasse lässt sich allerdings am besten grafisch darstellen um vor lauter Zahlen nicht den Überblick zu verlieren.
Auf der waagrechten Achse ist der Bruttolohn abzulesen.
Auf der senkrechten Achse ist das Haushaltseinkommen zu sehen.
Familie mit 3 Kindern (7, 5, 1 Jahr) in einer mittelpreisigen Stadt wie Passau.
Beide Elternteile arbeiten und haben ein gleich großes Gehalt.
Sie zahlen 880€ Miete inkl. Nebenkosten und 120€ Heizkosten.
1/12
Für jedes mögliche Einkommen von 0-2000€ je Elternteil in lassen sich in dieser Tabelle die möglichen Sozialleistungen ablesen.
Außerdem ist die Haushaltskasse, sowie der Abstand zum Bürgergeld ohne Einkommen zu erkennen.
2/12
Die Tabelle aus dem letzten Post ist hier weitergeführt für Bruttoeinkommen je Elternteil von 2000-4000€.
"Wachstumsinitiative" im SGB II - auf den 1.Blick
#7 Überschärfte Sanktionen
Die gezielte Unterdeckung des Existenzminimums als Sanktion ist so alt wie Hartz IV.
Im #Bürgergeld wurden sie minimal abgeschwächt - nun werden sie schärfer als sie es zuvor waren.
#BürgerHartzV
1/10
Verschärfte #Sanktionen
(§31-32 SGB II):
Statt des mit dem Bürgergeld zum 1.1.2023 eingeführten dreistufig abgestuften Sanktionsmechanismus soll nun für auch schon beim ersten Sanktionsgrund mit 30% für 3 Monate sanktioniert werden.
2/10
Anders sieht es nur bei Meldeversäumnissen (Termin beim Jobcenter nicht wahrgenommen) aus, da soll es "nur" 30% für 1 Monat geben.
Noch härter soll es hingegen bei Schwarzarbeit werden -30% für 6 Monate zusätzlich zur Rückforderung und strafrechtlichen Strafe.