Langes Stück. @PhDaum erzählt, wie es heute Querdenkern vor Gericht ergeht und erläutert ausführlich meine Vorschläge für ein Bußgeldsystem für Hatespeech, da das System des Strafrechts für massenhafte Delikte an seine Grenzen stößt.
@PhDaum Geschichte beginnt mit einer Frau aus der #Querdenken Bewegung, die zum Strafprozess ohne Anwalt erscheint. Völlig undenkbar, seine Mandantin so im Stich zu lassen. Der Anwalt wurde ihr von einem führenden Querdenker vermittelt.
@PhDaum Der Richter empfiehlt die Rücknahme des Einspruchs. Ein Verteidiger weiß, dass das Urteil jetzt schlechter als der Strafbefehl und würde das nur zurückweisen, wenn man auch bereit ist, in die Berufung zu gehen (und dafür warum auch immer gute Karte sieht).
Dann geht es um die hessische Meldestelle ZIT, wo die Anzeigen von @hateaid landen. Wenn man auf die Kooperation von Twitter angewiesen ist, ist der Fall schon fast verloren. @MarcoBuschmann erzählte im DLF etwas von 80% Erfolgsquote - weltfremd. ZIT hat 30%, bei Telegram < 10%
Mit OSINT und viel Aufwand würde es klappen. Aber dafür bräuchten wir nicht einen Spezialisten pro Bundesland, sondern ein Team pro Polizeidienststelle. Wenn dann ermittelt wird, wirken die Folgen (Durchsuchung für ein Like) auch schnell übertrieben.
Im letzten Teil des großartigen Artikels erörtert Daum mit mir Lösungsansätze und wir schauen uns dazu die Entwicklung der Regulierung des Straßenverkehrs an. Dort hat man lange auf Regeln verzichtet, die heute selbstverständlich sind.
Ihr kennt meine Forderung nach einem Bußgeldsystem vielleicht schon aus einigen Vorträgen, wie z.B. diesen hier:
Für @zeitonline klingt mein Vorschlag plausibel, aber da wird man noch viel diskutieren und streiten können, bis das wirklich beim Gesetzgeber ankommt. Dann wird man auf diesen Artikel verweisen als Beginn der Debatte.
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.@HateAid erklärt hier die Details zum Twitter Prozess, der übermorgen in Frankfurt verhandelt wird. Fast immer wenn eine neue Grundsatzfrage vor Gericht gebracht wird, um Opfer von Hasskriminalität zu schützen, kommt die Prozessfinanzierung von #HateAid, so auch hier.
@HateAid Musk hat eine ganz eigene Vorstellung von Content-Moderation ohne Löschung. Sie widerspricht nur dem Gesetz und freundlicherweise äußert er sich dazu sehr freimütig.
@HateAid Wichtiger Aspekt aus den aktuellen Entwicklungen: Dass @elonmusk den Account von Alex Jones gesperrt lässt, ist an sich zu begrüßen, aber es zeigt, dass diese Entscheidungen alleine von der persönlichen Einschätzung eines Milliardärs abhängen.
Noch 6 Tag zum Prozesstermin gegen Twitter. Wir tragen vor zu den aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen von Elon Musk und Twitter müsste substantiiert vortragen, wollte es den Vortrag nicht zugestehen. Das gibt uns d seltene Gelegenheit, paar Fakten gerichtlich feststellen:
...zu lassen. Mag jemand ergänzen? 1. Twitter betreibt Content-Moderation alleine über Algorithmen 2. Twitters Recht, Compliance und Security ist führungslos und derzeit unbesetzt. 3. Twitter löscht legale Inhalte willkürlich und schaltet sie nach Beschwerdefax wieder frei.
4. Das Gegenvorstellungsverfahren nach § 3b NetzDG wurde nicht eingeführt, weil man darauf vertrauen durfte, dass die Behörde dies bis zur Einführung #DSA hinnehmen würde. 5. Strafbare Inhalte werden entgegen § 3 NetzDG nicht angezeigt.
...
Sollte sich die Content-Moderation bei Twitter tatsächlich nicht verändern, wie @elonmusk behauptet, wäre eine Rückkehr für Werbetreibende nicht vertretbar, da sie damit Gehilfe an einem systematisch illegalen Geschäftsmodell werden. Wir werden am 24.11. vor Gericht zeigen, 1/x
dass @Twitter sich selbst bei Kenntnis von Rechtswidrigkeit weigert, Verleumdung nachhaltig zu entfernen u seine User zu schützen. Wir haben LG Frankfurt Dutzende illegale Tweets vorgelegt, die nach Meldung und Prüfung online blieben oder sogar neu veröffentlicht wurden. 2/x
Twitters Anwälte berufen sich auf Unzumutbarkeit und sehen bei Rechtsdurchsetzung Gefährdung des Betriebs oder unverhältnismäßige Erschwernis.
Musk will alles über Algorithmen lösen. Der Schutz von Meinungsfreiheit und Menschenwürde erfordert jedoch immer noch Menschen. 3/x
Es wird Zeit einmal klarzustellen: es ist Voraussetzung für eine gerichtlich festgestellte zulässige Meinungsäußerung, dass ein Wahrheitsgehalt nicht geprüft wurde. Daher kann ich nach herkömmlicher Rspr. jeden einen Antisemiten oder Rassisten nennen, der politisch aktiv ist.
Wenn daher behauptete wird, @BlumeEvolution dürfte als Antisemit bezeichnet werden, dürfe jedoch selbst wegen staatliche Stellung nicht Rassisten als solche bezeichnen, sagt das mehr über unser Regelwerk als über den Stand der Diskussion aus.
Es ist völlig sinnlos, wenn jemand sich vor Gericht gegenüber Twitter auf Meinungsfreiheit beruft, um dann anzudeuten, ein Gericht habe die Meinung geprüft und bestätigt. Hat es nicht.
Als Nicht-Zuschauer von #GNTM hatte ich #Lijana weder erkannt noch ihre Geschichte zuordnen können, als sie mich auf dem #mtm22 ansprach, um mich für ihr Buchprojekt zu #Cybermobbing zu gewinnen. Auf der gemeinsamen Rückfahrt fanden wir Erstaunliches: br.de/nachrichten/de…
Obwohl wir beide seit Jahren Mobbing-Vorträge in Schulen hielten und täglich in Social-Media unterwegs sind, berühren sich die Insta-Twitter Bubbles wenig. Top-Insta-Influencer waren mir unbekannt und umgekehrt. Wanderer zwischen den Welten wie @Regendelfin könnten dolmetschen.
Könnten wir einen gemeinsamen Vortrag zu Cybermobbing konzipieren mit der Betroffenenperspektive von #Lijana und meinen Jura-Inputs? Wir könnten Clips aufnehmen, die dann von vielen Präsentatoren in die Schulen getragen werden.
Durfte gestern im Zeugenstand beim LG Kempten Habeck-Rhetorik anwenden: Nach länglichen und ausschweifenden Vorhaltungen der Klägervertreterin und Diskussionen mit dem Vorsitzenden zur Zulässigkeit lautete meine Antwort: "Und? Wie lautet Ihre Frage?" @Diergarten1@Nightmare_Keks
Die dann konkretisierte Frage, ob ich schon vorher Videos des Klägers besprochen hätte konnte dann mit einem Wort beantwortet werden. Ja.