#Geschlecht #NoToSelfID
(1/8) Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.04.2020
Die folgende Passage daraus widerspricht doch den Inhalten des geplanten #Selbstbestimmungsgesetz vollkommen. Wie ist das vereinbar?
"Der Gesetzgeber kann bei der Bestimmung der Geschlechtszugehörig-
(2/8) keit eines Menschen grundsätzlich von dessen äußeren Geschlechtsmerkmalen zum Zeitpunkt der Geburt ausgehen und die personenstandsrechtliche Aner- kennung des im Widerspruch dazu stehenden empfundenen Geschlechts eines Menschen von bestimmten Voraussetzungen abhängig
(3/8) machen. Da das Geschlecht maßgeblich für die Zuweisung von Rechten und Pflichten sein kann und von ihm familiäre Zuordnungen abhängig sind, ist es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen, ein
(4/8) Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Ge- schlechtszugehörigkeit möglichst zu vermeiden und einer Änderung des Personenstands nur stattzugeben, wenn dafür tragfähige Gründe vorliegen und ansonsten verfassungsrechtlich verbürgte Rechte unzureichend gewahrt
(5/8)würden. Dabei kann er, um beliebige Personenstandswechsel auszuschließen, einen auf objektivierte Kriterien gestützten Nachweis verlangen, dass die selbstempfundene Geschlechtszugehörigkeit, die dem festgestellten Geschlecht zuwider- läuft, tatsächlich von Dauer und ihre
(6/8)Anerkennung für den Betroffenen von existentieller Bedeutung (BVerfGE 128, 109 NJW 2011, 909, 912) ist.
Dem entspricht es, wenn der Gesetzgeber für eine personenstandsrecht- liche Änderung des Geschlechts nach § 8 Abs. 1 TSG voraussetzt, dass eine Person, die sich einem
(7/8) anderen als dem festgestellten Geschlecht zugehörig fühlt, durch zwei den Anforderungen des § 4 Abs. 3 TSG genügende Gutachten nachweist, mindestens seit drei Jahren unter dem Zwang zu stehen, den Vor- stellungen über ihr Geschlecht entsprechend zu leben, und zudem fordert,
(8/8) es müsse mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird." dejure.org/ext/e6db0d1ad8…
• • •
Missing some Tweet in this thread? You can try to
force a refresh
🧵1 #TransRightsAreHumanRights #Transsexualität ja #Transgender nein
Menschen, die sich in ihrem Körper falsch fühlen und als einzige Möglichkeit dagegen eine Geschlechtsangleichung wünschen und umsetzen haben meine volle Solidarität. Denn der Schritt zeigt, dass sie zum anderen
2 Geschlecht werden wollen. Genaue Diagnose sollte dem vorausgehen, um aus falschen Gründen getroffene Entscheidungen und ein mögliches Bereuen irreversibler Schäden zu verhindern.
Aber: Männer, die ihren voll funktionsfähigen Penis behalten wollen, mir aber erzählen wollen,
sie FÜHLEN sich als Frau, weil sie sich gern so anziehen, sich schminken und (für mich der wahrscheinlichste Grund) so begehrt fühlen wollen, wie Frauen werde ich nie als Frauen anerkennen. Sie sind keine Frauen.
Ich habe keine Ahnung, was diese Männer fühlen, aber Frausein