Am 31.12.2021 habe ich, ein Journalist, eine Anfrage gemäß Auskunftspflichtgesetz (ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…) an das Gesundheitsministerium gestellt: Ich bat um Übermittlung fachlicher Begründungen für Verordnungen, inklusive jener über den Lockdown 2021 (fragdenstaat.at/anfrage/fachli…).
Die Frist für eine Rückmeldung beträgt acht Wochen (ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/…), Nachfragen wurden aber über sieben Monate ignoriert.
Erst am 04.08.2022 wurde ein ablehnender Bescheid erlassen (fragdenstaat.at/anfrage/fachli…): Dieser "Antrag auf Akteneinsicht" sei vom Gesetz nicht gedeckt.
Gegen diesen Bescheid habe ich am 12.08.2022 Beschwerde eingebracht (fragdenstaat.at/anfrage/fachli…). Darin habe ich mich auf meine Rolle als "Public Watchdog" berufen (vgl. VfGH 04.03.2021, E 4037/2020, Rz 11ff; ris.bka.gv.at/VfghEntscheidu…), die Behörde verletze das Auskunftspflichtgesetz.
Zwei Monate später legte das Gesundheitsministerium meine Bescheidbeschwerde dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vor (fragdenstaat.at/anfrage/fachli…) und übermittelte auch eine Stellungnahme. Auf diese konnte ich per Akteneinsicht beim BVwG zugreifen. Und ich finde sie bemerkenswert.
"Zusammenfassend" werden vier Gründe für die verweigerte Auskunft angeführt: 1. Die fachlichen Begründungen seien nur zur Überprüfung der Verordnungen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) erstellt worden. (vgl. VfGH 14.07.2020, E 411/2020, Rz 90ff; ris.bka.gv.at/VfghEntscheidu…)
2. Das Auskunftspflichtgesetz würde Behörden nicht zur Bekanntgabe zugrundeliegenden Erwägungen verpflichten, auch nicht an "Public Watchdogs". An den beiden angegebenen Entscheidungen (VwGH 2009/17/0232 bzw. VwGH 2010/05/0230) waren aber keine "Public Watchdogs" beteiligt.
3. "Viele der in den fachlichen Begründungen zusammengetragenen Fachinformationen können auch von diversen anderen Quellen bezogen werden." Hier werden die AGES, aber auch das deutsche RKI und das US-amerikanische CDC, erwähnt. Deshalb werde die Meinungsfreiheit nicht beschränkt.
Am Spannendsten ist aber Punkt 4, die mögliche freiwillige Herausgabe: Demnach würde der Auskunft keine Verschwiegenheitspflicht entgegenstehen, dennoch werde sie nicht erteilt. Wie sich das zu Art 20 Abs 4 erster Satz B-VG (ris.bka.gv.at/NormDokument.w…) verhält, ist mir ein Rätsel.
Das Gesundheitsministerium geht nämlich von einer "koordinierten Aktion" bei mehreren Anfragen für die fachlichen Begründungen aus (und führt das als Begründung gegen meine journalistische Anfrage an): Die Anfragen würden mitunter dazu missbraucht, um die Behörde "lahmzulegen".
Außerdem sei "zu befürchten, dass die Übermittlung der [...] nicht lediglich eine Veröffentlichung derselben, sondern in weiterer Folge eine "Interpretation" [...] durch medizinische und juristische Laien, in sozialen Medien, wie insb[esondere] Twitter, nach sich zieht".
Anstatt "wünschenswerter Kritik" würden "einzelne Schlagworte aus dem Kontext gerissen und undifferenziert verbreitet". So wird, noch einmal, gegen eine journalistische (!) Anfrage argumentiert. Eine Übermittlung sei wegen "der aufgeheizten medialen Stimmung nicht zweckmäßig".
Markus Hametner (@fin), Vorstandsmitglied im Forum Informationsfreiheit (@amtsgeheimnisAT), kann das nicht nachvollziehen: Es klinge fatal, „wenn die Behörde sagt, dass die [öffentliche] Debatte schlechter werden würde, wenn sie ihre Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stellt“.
Im sanierten Parlament sind fast alle Voraussetzungen für elektronische Abstimmungen erfüllt. Doch es wird sie nicht geben.
Weil die Klubs Anwesenheitsquoten, ein aufgeweichter Klubzwang und Verwirrung über das „richtige“ Abstimmungsverhalten befürchten. vn.at/politik/2022/1…
Offiziell begründet zum Beispiel der ÖVP-Klub seine Ablehnung für elektronische Abstimmungen mit der „Transparenz“: Die sei beim Aufstehen und Hinsetzen vor laufenden Kameras viel ausgeprägter als beim Knöpfchendrücken (bei dem das Abstimmungsverhalten exakt aufgezeichnet würde).
Fast alle Klubs. Nur die Neos - stellvertretender Klubchef Nikolaus Scherak - sprechen sich uneingeschränkt für elektronische Abstimmungen bei allen Punkten aus.
Schaue #Surfing, irgendjemand aus Australien gewinnt gegen irgendjemanden aus Peru, ich verstehe überhaupt nichts und es gibt auch keinen Kommentator, der mir das erläutern könnte, aber es ist exakt dieses #Olympics-Feeling, für das ich mir die Nächte um die Ohren schlag.
Aufpassen, da ist eine Ente im Wasser.
Und jetzt ist da eine hohe Welle, bitte nicht unterkriegen lassen.
Gestern wurde bekannt, dass Bundeskanzler Kurz zum Verdacht der falschen Beweisaussage vor dem #IbizaUA durch einen Richter und nicht durch die WKStA vernommen wird (orf.at/stories/322250…). Grund hierfür: § 101 Abs 2 Strafprozessordnung (ris.bka.gv.at/NormDokument.w…).
Ein Thread.
Dies erfolgte per Weisung aus dem BMJ (ots.at/presseaussendu…), die Voraussetzungen für Anwendung des angesprochenen § 101 lägen demnach vor:
Eine besondere Bedeutung 1. des Beschuldigten und 2. der Straftat und daher 3. öffentliches Interesse an gerichtlicher Beweisaufnahme
Der § 101 in geltender Fassung traft am 1.1.2008 in Kraft, beschlossen wurde er 2004 von den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ, nach Regierungsvorlage (parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/…). In dieser stellte sich § 101 aber noch anders dar (Bild 1), als der schlussendlich beschlossene (Bild 2).
Frau Justizministerin Zadić in der #ZiB2 vom 10. Juni: "Diese Angriffe müssen endlich aufhören. Ich glaube, es ist ganz klar, dass die Einschüchterungsversuche nicht fruchten werden. Ich sorge als Justizministerin dafür, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig arbeiten kann."
Frau Justizsprecherin Prammer (Grüne) am 1. Juni: "„Wer saubere Politik will, muss bereit sein, die zuständigen Behörden frei und unabhängig arbeiten zu lassen. Niemand (...) kann ein Interesse daran haben, ausgerechnet jene Behörde zu schwächen, die [gegen Korruption] vorgeht.“
Herr Vizekanzler Kogler am 10. Juni: "Die Justiz arbeitet, und man soll sie arbeiten lassen. Da gibt es überhaupt kein Zucken. Das weiß der Koalitionspartner auch. Da geht es um die Fundamente einer liberalen Demokratie, der wir uns jedenfalls verpflichtet fühlen."
Vor 45.758 Tagen - vor 125 Jahren - holte sich #AUT die letzte olympische Medaille im Radsport. Bei den ersten Spielen der Neuzeit - am 130.4.1896 - holte sich Adolf Schmal den Sieg im 12-Stunden-Rennen. Zwei von sieben Teilnehmern beendeten den Bewerb. #CyclingRoad#Olympics
Nein, ich habe in einer ersten Version des Tweets natürlich nicht von einem gewissen "Adolf Schärf" - wer auch immer das sein soll - geschrieben.
Und der 130. April ist nur eine kleine Denksportaufgabe für euch. Oida.
Jetzt, auf ORF 1! Der Schwimmer Felix Auböck kämpft als zweitbester Qualifikant um die erste österreichische Medaille - über die 400 Meter Freistil. #Swimming#Olympics
Das ist der vierte Platz und somit hat sich das Aufstehen mal richtig gelohnt. #Swimming#Olympics