Hat Olaf Scholz die Abgeordneten im Bundestag getäuscht? Ihnen bei #cumex Erinnerungen vorgegaukelt, die er gar nicht hatte? Mit einer sehr interessanten Argumentation lehnt die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen wegen Falschaussage gegen den Bundeskanzler ab. 👇 1/8
Es war erwartbar, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg keine Ermittlungen aufnimmt. Die Argumentation aber ist sehr spannend! Sie versucht Scholz juristisch zu entlasten, attestiert ihm aber einen ziemlich schwierigen Umgang mit der Wahrheit. 2/8
Der Hintergrund: Scholz hatte sich bei zwei Befragungen im Bundestag an ein Treffen mit Warburg-Bankier Christian Olearius erinnert. Später im Hamburger PUA erklärte er, alle Treffen mit dem Bankier nicht mehr zu erinnern. Das hatten wir in der #aktescholz enthüllt. 3/8
Rechtsanwalt Gerhard Strate hatte Scholz daraufhin wegen uneidlicher Falschaussage angezeigt. Ohne überhaupt alle Dokumente geprüft zu haben, hat die Staatsanwaltschaft nun Ermittlungen abgelehnt. 4/8
Das Argument: Im Bundestag habe Scholz anders als im PUA in dienstlicher Funktion ausgesagt, nicht als Zeuge. Scholz habe zwar „wie aus eigener Wahrnehmung berichtet“, möglicherweise aber aus anderen Quellen, ohne das darzustellen. Die Abgeordneten hätten nicht nachgehakt. 5/8
Die Staatsanwaltschaft sagt also: Vielleicht hat Scholz nicht im PUA gelogen, der Widerspruch der Aussagen erklärt sich denklogisch auch anders. Er könnte die Abgeordneten im Bundestag getäuscht und eine Erinnerung nur simuliert haben. Das wäre wohl juristisch in Ordnung… 6/8
…vertrauenserweckender wird das Verhalten von Scholz dadurch nicht. Scholz hat mit der Wahrheit taktiert, die Abgeordneten getäuscht, intransparent agiert. Die Entscheidung wirft mehr politische Fragen auf, als sie beantwortet. 7/8
Rechtsanwalt Strate hat übrigens Beschwerde eingelegt. Er hält die Entscheidung für Quatsch. Natürlich sei ein Minister im Bundestag der Wahrheit verpflichtet. Zudem möge die Staatsanwaltschaft auch auf das zweite Protokoll aus dem Bundestag eingehen. 8/8