Das hier ⬇️ vom @WirtschaftNRW ist ein Thread für die Geschichtsbücher. Studien haben gezeigt, dass die Kohlemenge, die unter Lützerath liegt, für die Versorgungssicherheit NICHT notwendig ist und auch Veredelungsmengen mindestens reduziert werden könnten. Was antwortet das 🧵
Wirtschaftsministerium? Es sagt, dass das nicht ginge, weil dann bisherige Player z.B. in der Zement-/Asphaltherstellung ein Problem hätten. Aha. Wie war das nochmal, dass der Markt Dinge regelt? Gibt es dann nicht zufällig schlicht ANDERE Player, die z.B. Recycling-Beton, 🧵
Recycling-Asphalt, Holzbauweise etc anbieten und die man sogar gesetzlich (Stichwort KreislaufWIRTSCHAFTsgesetz ) bevorzugen müsste z.B. bei Ausschreibungen (Asphalt = Straßen = öffentliche Ausschreibungen)...?! Straßenausbau könnte man zusätzlich ja auch noch reduzieren...🧵
Richtig verrückt ist auch, dass zur Bedarfsberechnung KEINE Energieeinsparung (die grauen Balken bleiben gleich) angenommen wird, obwohl es dafür Bundes-& Landesziele gibt & btw auch die "Energieversorgungsstrategie NRW" des @WirtschaftNRW selbst die Energieverbrauchsreduktion 🧵
als zentrale Säule für die Energiewende und auch als wirtschaftliche Notwendigkeit einstuft.
Aber hej, in NRW haben wir gerade so viel Energie übrig, dass wir damit künstliche Surfwellen im Inland (Krefeld und Werne) betreiben wollen, eine ganzjährige Skihalle (Neuss) 🧵
und Kunstschneekanonen (z.B. Sauerland) betreiben und vieles mehr. Kohle im Boden lassen und die Wirtschaft in ursprünglich geplante Bahnen (Kreislaufwirtschaft, Energieeinsparung) lenken, geht halt nach @WirtschaftNRW "an der Realität vorbei"...🧵
Somit können wir wieder mal der Nachwelt prima erklären, dass es schlicht wichtiger war, alte Player der Wirtschaft am Laufen zu halten als Gesetze und Notwendigkeiten zur CO2-Reduktion einzuhalten. #WeiterSo

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Jan 24
Die Tweets zu diesem Bild sind pure Verarsche. Peter Altmaier hat 2020 die Abgeordneten beim Kohleausstieg getäuscht und ein Gutachten zurückgehalten,das schon 2020 zeigte, dass die Dörfer Kuckum, Westrich, Keyenberg nicht gebraucht werden.Dass die keine energiepolitische Rolle🧵 Image
spielen,stand also schon NACH Veröffentlichung des Gutachtens 2020 fest. Auch, dass es unwirtschaftlich ist aufgrund der hohen folgenden Revitalisierungsmaßnahmen. Der neue (adjustierte) Kohleausstieg bis 2030 führt zu mehr Emissionen als es der bisherige (Basis-) Kohleausstieg🧵
getan hätte. WAS genau soll hier ein Verhandlungserfolg der Grünen sein?! RWE hat die gesetzlich festgelegten Emissionsbudgets (unten gelb) einzuhalten und die Grünen haben noch nichtmal herausverhandelt, dass diese gesetzliche Vorgabe(!) eingehalten wird. That's it. Image
Read 4 tweets
Jan 23
Lützerath "ausgeurteilt"?
Hausaufgaben der Bundesregierung fehlen🤡
Wir haben ein Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG). Im §54 KVBG heißt es, dass die BR zum 15.08.2022 auf wissenschaftlicher Grundlage den Kohleausstieg in puncto Versorgungssicherheit und Klimaschutzziel-🧵
erreichung überprüfen soll. Durch die aktuelle Gesetzesänderung soll diese Überprüfung vom Expertenrat für Klimafragen bewerten werden. Dreimal dürft ihr raten: Die BR hat sich nicht an die Deadline gehalten und kündigte an, im Q1 2023 zu liefern (bmwk.de/Redaktion/DE/D… )🧵
- das bedeutet dann aber, dass die BR all die vorliegenden wissenschaftlichen Grundlagen, die es mittlerweile zu Lützerath gibt (u.a. solche, die zeigen, dass das Emissionsbudget des Energiesektors maßlos gesprengt wird), mitbewerten muss - eine selektive Auswahl dürfte🧵
Read 11 tweets
Jan 22
Wenn RWE jetzt auf Schadensersatz klagt, fände ich neben Klimafolgenkostenforderungen eine Klage gegen RWE spannend, Abs 2 Art 14 GG zu verletzen:
Die Stadt Erkelenz hat einstimmig weiteren Flächenverlust abgelehnt. Für die Versorgungssicherheit ist die Kohle nicht wichtig. Das🧵 Image
Verfeuern wird gesetzlich vorgeschriebene Emissionsbudgets sprengen, das 1,5°-Budget ebenso. Wissenschaft und Zivilgesellschaft sprechen sich dagegen aus. Abs 2 Art 14 GG sagt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen".Ich verstehe🧵
schon nicht, wie mit diesem Absatz der Verfassung maximal egozentrisch-hedonistische Lebensweisen und Vermögensvermehrung von Multimillionären/-milliardären drin sein kann. RWE hat einen Deal mit der Politik ausgehandelt, was sie noch dürfen - unter der Androhung ansonsten 🧵
Read 9 tweets
Jan 16
#LuetziBleibt
#Hauptbetriebsplan in einfach:
Die Urteile zu Lützerath waren zu ENTEIGNUNGEN -die gerichtl durch sind,weil es eine BEGRÜNDUNG für sie gab: Den ALTEN Hauptbetriebsplan. Es gibt einen neuen.Der ist schlecht.Gegen den kann geklagt werden. Dann fehlt eine BEGRÜNDUNG.🧵 Image
Das ist ein ANDERER Klageansatz als der, der schon durch ist, denn die Gerichte haben sich bislang NICHT mit dem Hauptbetriebsplan beschäftigt, sondern nur festgestellt, dass MIT vorliegendem Hauptbetriebsplan eine Enteignung rechtfertigt werden kann. Einfach gesagt: 🧵
Die stattgefundenen Urteile regelten EIGENTUMsfragen mit der Annahme DASS es eine Begründung für diese Flächenabtretung gibt (der Hauptbetriebsplan war NICHT Klagegegenstand). Ein Verfahren gegen den NEUEN Hauptbetriebsplan behandelt die Frage, OB/WAS RWE mit diesem Eigentum 🧵
Read 9 tweets
Jan 15
#Polizeigewalt #Luetzerath
War gestern als friedliche Demonstrantin in Lützerath. Und konnte mehrfach aus nächster Nähe unverhältnismäßige Polizeigewalt sehen. Die Polizei war komplett vermummt. Es wird schwierig, trotz der Videos die einzelnen Täter f Strafanzeigen 🧵
zu ermitteln. Es hat den Eindruck hinterlassen,dass politisch anti-klimaschutz-motivierte Polizist*innen Unkenntlichkeit und "Rechtfertigungsgrund" (Polizei würde RWE rechtmäßig "verteidigen") genutzt haben, sich vor Ort auszutoben, statt verhältnismäßig ihren Job zu machen. 🧵
Es waren tausende Polizist*innen vor Ort - damit auch unter den Polizist*innen ein Querschnitt durch die politische Auffassung. Klar sind dann auch rechte Polizist*innen dabei. Aber das weiß man doch vorher?! Wenn Züge und Busse von Demonstrant*innen gefilzt werden, WARUM 🧵
Read 10 tweets
Jan 14
An alle, die sagen, #Luetzerath abbaggern wäre juristisch "geklärt": Das OVG MünsterUrteil (Auszug im Bild) bezog sich auf eine rechtfertigende Grundlage durch den ALTEN Hauptbetriebsplan. Seit Dez'22 gibt es den NEUEN HBP ab 1.1.23. Gegen den wird aber eine Klage vorbereitet! 🧵
Der HBP ab 1.1.23 ist mindestens im Klimakapitel ultra inaktuell (vgl Tweet). Wird der Hauptbetriebsplan noch juristisch gekippt, gibt es keine rechtfertigende Grundlage mehr für Enteignung,Rodung, Räumung, Abbaggerung 🧵
Hier ist erläutert, wie die Grünen das auch OHNE Klage gegen den neuen Hauptbetriebsplan politisch hätten erwirken können (Ablehnen/Teilgenehmigung) nd-aktuell.de/artikel/116875…
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