Lützerath "ausgeurteilt"?
Hausaufgaben der Bundesregierung fehlen🤡
Wir haben ein Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG). Im §54 KVBG heißt es, dass die BR zum 15.08.2022 auf wissenschaftlicher Grundlage den Kohleausstieg in puncto Versorgungssicherheit und Klimaschutzziel-🧵
erreichung überprüfen soll. Durch die aktuelle Gesetzesänderung soll diese Überprüfung vom Expertenrat für Klimafragen bewerten werden. Dreimal dürft ihr raten: Die BR hat sich nicht an die Deadline gehalten und kündigte an, im Q1 2023 zu liefern (bmwk.de/Redaktion/DE/D… )🧵
- das bedeutet dann aber, dass die BR all die vorliegenden wissenschaftlichen Grundlagen, die es mittlerweile zu Lützerath gibt (u.a. solche, die zeigen, dass das Emissionsbudget des Energiesektors maßlos gesprengt wird), mitbewerten muss - eine selektive Auswahl dürfte🧵
nicht rechtfertigbar sein. Auch der Expertenrat für Klimafragen müsste all dies bei seiner Überprüfungsbewertung berücksichtigen. Bei Nichterreichung der Klimaziele muss die BR Maßnahmen zur Zielerreichung vorschlagen, was schwer realisierbar ist, da der Expertenrat ja 🧵
aufgezeigt hat, dass alle Sektoren ihre Ziele schon heute, ohne weitere Zusatzkompensationen, im TREND-Szenario und auch mit den "Sofortprogrammen" verfehlen. Was hat das mit Lützerath zu tun? Weder das Eckpunktepapier (Okt '22) noch die Zulassung für den neuen 🧵
Hauptbetriebsplan (Dez '22) ermitteln anfallende absolute Emissionsmengen und die Kompatibilität mit den Klimaschutzzielen, sondern behaupten schlicht, das würde schon passen. Wenn die Überprüfung der Klimaschutzzielerreichung des Kohlepfads mehr als überfällig ist, dürfen🧵
Bundesregierung&Landesregierung dann Gesetzesänderungen, Eckpunktepapier und Hauptbetriebsplanzulassung durchlassen, bei denen im Verfahren durch Wissenschaftler und Rechtsanwälte (bundestag.de/resource/blob/…) bereits dargelegt wird, dass hierdurch 🧵
CO2-Ziele verfehlt werden? Oder führt die Prüfpflicht, die sich aus Abs 1 §54 KVBG ergibt, bis zum 15.August "auf wissenschaftlicher Grundlage [den] Beitrag zur Erreichung der damit verbundenen Klimaschutzziele" zu ermitteln, dann dazu, dass zum Zeitpunkt fehlender eigener🧵
Überprüfung externe "wissenschaftliche Grundlagen" ernster in Abwägungen und Gesetzesbegründungen berücksichtigt werden müssten? Da das BVerfG eine Schutzpflicht des Gesetzgebers zum Vehindern von Grundrecht betreffenden Folgen des Klimawandels festgestellt hat und🧵
aussagt, dass der Gesetzgeber sich an seine eigenen Konkretisierungen halten muss, ist schwer vorstellbar, dass Bundes- und Landesregierung vollkommen an Emissionsbudgets und Prüfpflichten vorbei beschließen dürfen. Auch die Prüfsteine des KVBG waren zumindest so aufgebaut,🧵
dass eine Überprüfung des Ist-Zustandes (Versorgungssicherheit & Klimaschutzziele) einer Anpassung von Stilllegungszeitpunkten vorweggehen sollte. #Moratorium bis die Kohleausstiegsüberprüfung der BR und die Bewertung des Expertenrats vorliegt! @Verfassungsblog @lawyers_4future

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Jan 24
Die Tweets zu diesem Bild sind pure Verarsche. Peter Altmaier hat 2020 die Abgeordneten beim Kohleausstieg getäuscht und ein Gutachten zurückgehalten,das schon 2020 zeigte, dass die Dörfer Kuckum, Westrich, Keyenberg nicht gebraucht werden.Dass die keine energiepolitische Rolle🧵 Image
spielen,stand also schon NACH Veröffentlichung des Gutachtens 2020 fest. Auch, dass es unwirtschaftlich ist aufgrund der hohen folgenden Revitalisierungsmaßnahmen. Der neue (adjustierte) Kohleausstieg bis 2030 führt zu mehr Emissionen als es der bisherige (Basis-) Kohleausstieg🧵
getan hätte. WAS genau soll hier ein Verhandlungserfolg der Grünen sein?! RWE hat die gesetzlich festgelegten Emissionsbudgets (unten gelb) einzuhalten und die Grünen haben noch nichtmal herausverhandelt, dass diese gesetzliche Vorgabe(!) eingehalten wird. That's it. Image
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Jan 23
Das hier ⬇️ vom @WirtschaftNRW ist ein Thread für die Geschichtsbücher. Studien haben gezeigt, dass die Kohlemenge, die unter Lützerath liegt, für die Versorgungssicherheit NICHT notwendig ist und auch Veredelungsmengen mindestens reduziert werden könnten. Was antwortet das 🧵
Wirtschaftsministerium? Es sagt, dass das nicht ginge, weil dann bisherige Player z.B. in der Zement-/Asphaltherstellung ein Problem hätten. Aha. Wie war das nochmal, dass der Markt Dinge regelt? Gibt es dann nicht zufällig schlicht ANDERE Player, die z.B. Recycling-Beton, 🧵
Recycling-Asphalt, Holzbauweise etc anbieten und die man sogar gesetzlich (Stichwort KreislaufWIRTSCHAFTsgesetz ) bevorzugen müsste z.B. bei Ausschreibungen (Asphalt = Straßen = öffentliche Ausschreibungen)...?! Straßenausbau könnte man zusätzlich ja auch noch reduzieren...🧵
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Jan 22
Wenn RWE jetzt auf Schadensersatz klagt, fände ich neben Klimafolgenkostenforderungen eine Klage gegen RWE spannend, Abs 2 Art 14 GG zu verletzen:
Die Stadt Erkelenz hat einstimmig weiteren Flächenverlust abgelehnt. Für die Versorgungssicherheit ist die Kohle nicht wichtig. Das🧵 Image
Verfeuern wird gesetzlich vorgeschriebene Emissionsbudgets sprengen, das 1,5°-Budget ebenso. Wissenschaft und Zivilgesellschaft sprechen sich dagegen aus. Abs 2 Art 14 GG sagt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen".Ich verstehe🧵
schon nicht, wie mit diesem Absatz der Verfassung maximal egozentrisch-hedonistische Lebensweisen und Vermögensvermehrung von Multimillionären/-milliardären drin sein kann. RWE hat einen Deal mit der Politik ausgehandelt, was sie noch dürfen - unter der Androhung ansonsten 🧵
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Jan 16
#LuetziBleibt
#Hauptbetriebsplan in einfach:
Die Urteile zu Lützerath waren zu ENTEIGNUNGEN -die gerichtl durch sind,weil es eine BEGRÜNDUNG für sie gab: Den ALTEN Hauptbetriebsplan. Es gibt einen neuen.Der ist schlecht.Gegen den kann geklagt werden. Dann fehlt eine BEGRÜNDUNG.🧵 Image
Das ist ein ANDERER Klageansatz als der, der schon durch ist, denn die Gerichte haben sich bislang NICHT mit dem Hauptbetriebsplan beschäftigt, sondern nur festgestellt, dass MIT vorliegendem Hauptbetriebsplan eine Enteignung rechtfertigt werden kann. Einfach gesagt: 🧵
Die stattgefundenen Urteile regelten EIGENTUMsfragen mit der Annahme DASS es eine Begründung für diese Flächenabtretung gibt (der Hauptbetriebsplan war NICHT Klagegegenstand). Ein Verfahren gegen den NEUEN Hauptbetriebsplan behandelt die Frage, OB/WAS RWE mit diesem Eigentum 🧵
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Jan 15
#Polizeigewalt #Luetzerath
War gestern als friedliche Demonstrantin in Lützerath. Und konnte mehrfach aus nächster Nähe unverhältnismäßige Polizeigewalt sehen. Die Polizei war komplett vermummt. Es wird schwierig, trotz der Videos die einzelnen Täter f Strafanzeigen 🧵
zu ermitteln. Es hat den Eindruck hinterlassen,dass politisch anti-klimaschutz-motivierte Polizist*innen Unkenntlichkeit und "Rechtfertigungsgrund" (Polizei würde RWE rechtmäßig "verteidigen") genutzt haben, sich vor Ort auszutoben, statt verhältnismäßig ihren Job zu machen. 🧵
Es waren tausende Polizist*innen vor Ort - damit auch unter den Polizist*innen ein Querschnitt durch die politische Auffassung. Klar sind dann auch rechte Polizist*innen dabei. Aber das weiß man doch vorher?! Wenn Züge und Busse von Demonstrant*innen gefilzt werden, WARUM 🧵
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Jan 14
An alle, die sagen, #Luetzerath abbaggern wäre juristisch "geklärt": Das OVG MünsterUrteil (Auszug im Bild) bezog sich auf eine rechtfertigende Grundlage durch den ALTEN Hauptbetriebsplan. Seit Dez'22 gibt es den NEUEN HBP ab 1.1.23. Gegen den wird aber eine Klage vorbereitet! 🧵
Der HBP ab 1.1.23 ist mindestens im Klimakapitel ultra inaktuell (vgl Tweet). Wird der Hauptbetriebsplan noch juristisch gekippt, gibt es keine rechtfertigende Grundlage mehr für Enteignung,Rodung, Räumung, Abbaggerung 🧵
Hier ist erläutert, wie die Grünen das auch OHNE Klage gegen den neuen Hauptbetriebsplan politisch hätten erwirken können (Ablehnen/Teilgenehmigung) nd-aktuell.de/artikel/116875…
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