Wenn Arbeit zu teuer ist...
- Absetzbeträge vom Einkommen
Bei einem Brutto über 400€ können im #Bürgergeld statt des 100€ Grundfreibetrags diverse Absetzbeträge beim #Jobcenter geltend gemacht werden.
Dies ist eine Ergänzung zum Thread:
1. Einkommens-Steuern
Die gezahlten Steuern sind bei Angestellten bereits in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten. Zu berücksichtigen sind dabei aber auch Steuer-Vorauszahlungen.
Viele Jobcenter akzeptieren hier auch Steuer-Nachzahlungen.
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2. Sozialversicherungsbeiträge inkl. Arbeitsförderung
Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sind bei Angestellten in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten.
Aufgrund dessen können Minijobber ihre freiwilligen Rentenbeiträge absetzen und diese so ersetzt bekommen
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3.1. Beiträge zu privaten Versicherungen
Diese werden mit 30€ Pauschal angesetzt, egal ob jemand keine Versicherungen hat oder viel mehr für private Versicherungen ausgibt.
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3.2. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen
Typisch ist hier die KfZ-Haftpflicht, wobei nicht relevant ist, ob das Fahrzeug beruflich genutzt wird oder auf wen aus der Bedarfsgemeinschaft das Fahrzeug läuft. Hier wird 1/12 des Jahresbeitrags berücksichtigt.
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3.3. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
für Personen in der BG die freiwillig oder privat krankenversichert sind – das können z.B. verbeamtete Lehrer in Elternzeit oder ehemalige Selbstständige sein.
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3.4. Altersvorsorge für Selbstständige,
wenn Sie sich von der Rentenversicherung haben befreien lassen. Diese kann zB. aus privaten Versicherungen bestehen.
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4. Beiträge zur Riesterrente
Mindestes 5€, maximal 3% des Bruttoeinkommens. Allerdings reduziert sich der %-Wert um 1,5% je zulagenberechtigtes Kind.
Wer 2 Kinder hat, der kann hier wieder nur die 5€ absetzen, aber dafür die Zulagen für die Kinder nutzen.
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5. Ausgaben, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind – „Werbungskosten“
- Fahrtkosten (bei ÖPNV: Ticketkosten, bei KfZ: 0,20€ je km (aber nur für eine Fahrtrichtung))
- KfZ- Steuer, wenn Fahrzeug beruflich genutzt wird
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- doppelte Haushaltsführung
- Aufwendungen für Arbeitsmaterial und nur beruflich nutzbarer Kleidung- Verpflegungsmehraufwand, wenn mehr als 12 Std. von daheim und dem üblichen Arbeitsort abwesend. Fahrzeiten werden mitgerechnet.
- Gewerkschaftsbeitrag
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- Kinderbetreuungskosten
- Fortbildungskosten (auch für "große" Weiterqualifikationen, die mit dem ausgeübten Beruf zu tun haben – z.B. Meisterkurs, berufsbegleitendes Studium, Promotion)
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Wenn die bisher genannten Absetzbeträge zusammengerechnet mehr als 100€ betragen, macht es Sinn, diese geltend zu machen. Dann ersetzt die so berechnete Summe die 100€-Pauschale, das bedeutet, dass die über 100€ hinausgehende Summe zusätzlich anrechnungsfrei bleibt.
12/23
Folgende Absetzbeträge lassen sich zusätzlich zum 100€ Grundfreibetrag bzw den vorgenannten Absetzbeträgen geltend machen.
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6. Erwerbstätigenfreibeträge
Für Arbeitseinkommen gibt es zusätzlich die prozentualen Freibeträge nach §11b Abs3 SGB II, die hier im Thread erklärt werden:
7. Gezahlter Unterhalt
aber nur wenn er tituliert (Gerichtsurteil, notarielle Vereinbarung,…) ist. Es gibt die Möglichkeit, Unterhalt kostenlos beim Jugendamt in einer „Jugendamtsurkunde“ titulieren zu lassen – dann kann er in der titulierten Höhe abgesetzt werden.
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8. Im Rahmen von BAFöG/ BAB gezahlter Unterhalt
Bei der Berechnung von BAFöG / BAB wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt, sind Eltern aufgrund dessen verpflichtet, Zahlungen ans Kind zu leisten, können diese vom Elterneinkommen abgesetzt werden.
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Gepfändetes Einkommen
Wenn eine Pfändung vorliegt und nicht verändert werden kann, kann diese Summe nicht angerechnet werden. Das JC muss bei der Änderung unterstützen, sonst kann es diese nicht erwarten.
(Keine Absetzung aber wichtig)
LSG Sachsen, 21.9.2017 -L 3 AS 480/12
17/23
Zu diesem breiten Feld erfolgt viel zu wenig Information…
Insbesondere Fortbildungskosten werden häufig ignoriert, obwohl sie viel ermöglichen würden.
18/23
Richtige Handhabung wäre: „Wir können diese Fortbildung nicht mit einem Bildungsgutschein fördern, da es keine anerkannte Fortbildung in diesem Bereich gibt, aber Sie können die Kosten für eine privat gezahlte Fortbildung von ihrem Einkommen absetzen.“
19/23
Bei wem diese Freibeträge nicht berücksichtigt wurden, obwohl dies möglich wäre, kann dies mit einem Überprüfungsantrag rückwirkend bis Januar des Vorjahrs korrigieren lassen und erhält eine dementsprechende Nachzahlung.
20/23
Formulierungsvorschlag:
Sehr geehrte...,
hiermit beantrage ich die Berücksichtigung der Absetzbeträge
- für ... nach §11b Abs1 Nr...SGB II in Höhe von ...€
- für ... nach ... in Höhe von ...€
- ...
Damit ergeben sich ...€ und die Pauschale von 100€ ist überschritten.
21/23
Außerdem beantrage ich die diesbezügliche Überprüfung meiner Bescheide seit 01/2022 (oder späteres Datum der Arbeitsaufnahme.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterlagen benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
22/23
Rechtsgrundlagen:
§11b Abs.1 SGB II
§6 Bürgergeld-V
23/23
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Arbeitseinkommen beim #Jobcenter
- Erwerbstätigenfreibetrag
Es ist eine Frage der Perspektive:
Arbeitet jemand im #Bürgergeld-Bezug um mehr Geld zur Verfügung zu haben
oder
bekommt er Unterstützung, weil sein Lohn nicht ausreicht?
1/17
Egal aus welcher Perspektive man es betrachtet, ob der "Normalzustand" Arbeit oder Leistungsbezug ist, es stellt sich die Frage, was bleibt vom Lohn?
(Wobei ich eindeutig für die Perspektive Aufstockung von unzureichendem Lohn bin...)
2/17
Ein Grundprinzip unseres staatlichen Systems ist "Arbeit soll sich lohnen", daher bleibt ein Teil des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Dieser Teil wird vom Bruttolohn berechnet, so dass hierfür die Steuerklasse keine Rolle spielt.
Arbeitseinkommen beim #Jobcenter
- Erwerbstätigenfreibetrag
Es ist eine Frage der Perspektive:
Arbeitet jemand im #Bürgergeld-Bezug um mehr Geld zur Verfügung zu haben
oder
bekommt er Unterstützung, weil sein Lohn nicht ausreicht?
1/16
Egal aus welcher Perspektive man es betrachtet, ob der "Normalzustand" Arbeit oder Leistungsbezug ist, es stellt sich die Frage, was bleibt vom Lohn?
(Wobei ich eindeutig für die Perspektive Aufstockung von unzureichendem Lohn bin...)
2/16
Ein Grundprinzip unseres staatlichen Systems ist "Arbeit soll sich lohnen", daher bleibt ein Teil des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Dieser Teil wird vom Bruttolohn berechnet, so dass hierfür die Steuerklasse keine Rolle spielt.
Abnutzung durch die normale Nutzung der Wohnung entsteht auch bei #Bürgergeld und #Grundsicherung|s-Empfängern.
Das Renovieren der Wohnung kostet Geld.
Ob der Vermieter oder das #Jobcenter diese Kosten übernimmt, hängt vom Mietvertrag ab.
1/14
Rechtlich ist es die Pflicht des Vermieters, die Wohnung in gutem Zustand zu erhalten, die Pflicht zu notwendigen Schönheitsreparaturen kann aber per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.
2/14
Wenn die Schönheitsreparaturen dem Mieter wirksam per Mietvertrag übertragen wurden, muss das Jobcenter bei entsprechend starker Abnutzung die Kosten für die Malerarbeiten übernehmen.
Wenn das nicht der Fall ist, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.
Sozialrechtliche Situation von Alleinerziehenden mit 3 Kindern im städtischen Bereich
- eine Musterrechnung
Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.
Häufig sind es erhebliche Summen und es hängen daran auch noch hohe Entlastungen.
1/10
Ich möchte dies exemplarisch an einer Alleinerziehenden mit 3 Kindern (8J, 6J, 4J) darstellen. Sie wohnen in Köln, einer Region mit hohen Mieten (Wohngeldstufe 6). Sie bezahlen 1050€ Bruttokaltmiete (inkl. NK) und 120€ Heizung.
Die Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss.
2/10
Ich habe in der folgenden Tabelle zu jedem Brutto-Einkommen in 100€-Schritten, die entsprechenden Sozialleistungsansprüche berechnet.
Die jeweilige Höhe der Sozialleistungsansprüche und die Auswirkungen auf die Haushaltskasse lassen sich aus dieser ablesen.
Sozialrechtliche Situation einer Familie mit 2 Kindern im ländlichen Bereich
- eine Musterrechnung
Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.
Häufig sind es erhebliche Summen und es hängen daran auch noch wesentliche Entlastungen...
1/10
Ich möchte dies exemplarisch an einer Familie mit 2 Kindern (13J, 9J) darstellen. Sie wohnen in einer strukturschwachen Region mit geringen Mieten (Wohngeldstufe 1). Sie bezahlen 580€ Bruttokaltmiete (inkl. NK) und 120€ Heizung.
Es arbeitet nur ein Partner.
2/10
Ich habe in der folgenden Tabelle zu jedem Brutto-Einkommen in 100€-Schritten, die entsprechenden Sozialleistungsansprüche berechnet.
Die jeweiligen Höhe der Sozialleistungsansprüche und die Auswirkungen auf die Haushaltskasse lassen sich aus dieser ablesen.
Viele Menschen in #Bürgergeld oder #Grundsicherung haben Angst, dass bei einem Verkauf von Eigentum erhaltenes Geld als Einkommen angerechnet werden könnte.
Diese Sorge ist aber unbegründet.
1/10
Der Verkauf von eigenen Sachen ist weder beim #Jobcenter noch beim #Sozialamt anzurechnendes Einkommen, es sei denn es hätte die Dimension eines selbstständigen Handels.
2/10
Durch den Verkauf von Eigentum wird eine Sache, die schon vorher Teil des Vermögens war, in Geld umgewandelt, das auch danach Teil des Vermögens ist. Das Vermögen (bestehend aus Sachen+Geld) bleibt unverändert.
Es gab keinen wertmäßigen Zuwachs, daher ist es KEINE Einnahme.