Anrechnung von Arbeitseinkommen in der Grundsicherung nach dem SGB XII
Die Anrechnung von Erwerbseinkommen in der #Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem #SGB12 folgt eigenen Regeln.
Diese sind wesentlich härter als im Bürgergeld.
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Die grundlegende Anrechnung von Einkommen in §82 SGB XII geregelt.
Für Erwerbseinkommen sind dabei die Absätze 2+3 relevant.
Da alle Regeln bezüglich des Erwerbseinkommes in Grundsicherung und #Hilfe_zum_Lebensunterhalt gleich sind, schreibe ich nur noch Grundsicherung.
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Auch in der Grundsicherung soll sich Arbeit lohnen, daher bleiben 30% des Bruttoeinkommens von 0-x€ anrechnungsfrei - dies ist in §82 Abs3 SGB XII geregelt.
Es gibt keinen pauschalen Grundfreibetrag.
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Eine Ausnahme von den 30% gilt für Einkommen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen - auf diese nicht gerade einfache Berechnung, die auf verschiedenen Einkommensbestandteilen beruht, werde ich hier nicht eingehen.
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Außerdem ist der maximale Freibetrag mit 50% der Regelbedarfsstufe1 - aktuell 251€ gedeckelt.
Ein Brutto über (aktuell) 836,66€ bringt daher nichts mehr in die Haushaltskasse, dann ist der maximale Freibetrag ausgereizt.
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Vom Arbeitseinkommen können zusätzlich Freibeträge abgesetzt werden - diese gelten teilweise auch für andere Einkommensarten.
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1. Einkommensteuern
Die gezahlten Steuern sind bei Angestellten bereits in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten. Zu berücksichtigen sind dabei aber auch Steuer-Vorauszahlungen.
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2. Sozialversicherungsbeiträge inkl. Arbeitsförderung
Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sind bei Angestellten in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten.
Aufgrund dessen können Minijobber ihre freiwilligen Rentenbeiträge absetzen und diese so ersetzt bekommen
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3.1. Beiträge zu privaten Versicherungen
Hier können Absetzbeträge für private Versicherungen abgesetzt werden, wenn wenn diese angemessen sind.
Akzeptiert werden üblicherweise:
- Haftpflicht
- Hausrat
Zum Teil auch:
- Unfall
- Sterbegeld
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3.2. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen
Bisher wurde die KfZ-Haftpflicht bis auf begründete Ausnahmen abgelehnt, da ein Fahrzeug nicht als angemessen galt. Das hat sich seit 1.1. geändert (§90 Abs2 Nr10 SGB XII), daher müsste diese jetzt anerkannt werden.
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3.3. Mindesteigenbeitrag zur Riester-Rente
Mindestens 5€ wenn im Vorjahr kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt wurde.
Mit Einkommen 4% des Vorjahresbruttos abzüglich Riesterzulagen - das soll der Bank-Berater ausrechnen...
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4. Mit der Erzielung des Einkommens verbundene Ausgaben
Die einzlenen Ausgaben sind in §3 Abs 4-7 der Durchführungsverordnung zu §82 SGB XII näher geregelt.
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4.1 Arbeitsmittel
Pauschal werden hierfür 5,20€ angesetzt. Im einzelfall können höhere Kosten nachgewiesen werden.
§3 Abs5 DVO zu §82
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4.2 Fahrtkosten zur Arbeit
Grundsätzlich der Wert der günstigsten Zeitkarte (also nicht Einzeltickets weil diese günstiger sind).
Wird ein KfZ benutzt gelten folgende Regeln: 1. Wäre ÖPNV verfügbar und erforderlich werden Kosten in Höhe des günstigsten Zeittickets bezahlt
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2. Wenn ÖPNV nicht vorhanden oder zumutbar ist, wird nach §3 Abs 6 DVO zu §82 folgendermaßen gerechnet:
Einfache Strecke zur Arbeit (aber max. 40km) x Kilometerpauschale = Pauschale Fahrtkosten
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Die Kilometerpauschalen betragen:
- Auto 5,20€/km
- Kleinkraftwagen (bis 500ccm) 3,70€/km
- Motorrad oder Roller 2,30€/km
- Motorisiertes Fahrrad 1,30€/km
Beispiel:
12km mit dem Roller:
12km x 2,30€/km = 27,60€
Kostet das Zeitticket mehr, gilt dessen Preis.
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4.3 Beiträge zu Berufsverbänden
Gewerkschaftsbeiträge sind absetzbar. Eine Mitgliedschaft ist extrem empfehlenswert, denn sie beinhaltet Rechtsschutz durch die Gewerkschaft im Sozialleistungsbereich - also auch gegenüber dem Sozialamt...
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4.4 Doppelte Haushaltsführung
Wird extrem selten vorkommen, kann aber eine Option für Menschen sein, die zeitweise an zwei verschiedenen Orten leben wollen.
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Eine Ausnahme für die Absetzbeträge gibt es nur für Einkommen aus einem Bufdi, FSJ und ähnlichen Freiwilligendiensten. Vom Einkommen aus diesen sind bis zu 250€ anrechnungsfrei. Weiter Freibeträge gibt es dann aber nicht mehr.
Schulden durch Arbeitsaufnahme – bittere Realität im Bürgergeld
- Das Zuflussprinzip
Wer im #Bürgergeld eine Arbeit mit der üblichen Lohnzahlung am Monatsende aufnimmt, macht dadurch Schulden beim Jobcenter, denn das Amt fordert bereits gezahltes Geld zurück.
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Hier spielen 2 Prinzipien zusammen: 1. Bürgergeld wird im Voraus gezahlt.
Das Geld für Juli wird z.B. Ende Juni überwiesen. 2. Das Zuflussprinzip regelt, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es zufließt, also auf dem Konto/in der Hand landet.
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Ich möchte die Entstehung des Problems anhand eines Beispiels aufzeigen:
Jan beginnt am 1.7. zu arbeiten. Bisher hat er 900€ vom JC erhalten, nun hat er 1200€ Netto. Das Einkommen reicht aus, um kein Geld mehr vom JC zu benötigen.
Als Wahlhilfe hier eine Erinnerung an das Verhalten der #CDU rund ums #Bürgergeld.
Sie hat gemeinsam mit der CSU und #noAfd Fake-News verbreitet, um Verbesserungen für die finanziell schwächsten Teile der Gesellschaft zu verhindern.
Die @CSU schaltete mit "Arbeit muss sich lohnen" sogar eine richtige Fake-News Kampagne gegen das Bürgergeld.
Man könnte vermuten, sie hat sich ihre Methoden bei Trump abgeschaut.
Es gab sogar direkte Kopien der Unionsparteien aus dem Umfeld der #noAfd.
Es wurden die gleichen falschen Zahlen genutzt, um die Gesellschaft zu spalten.
Wenn Arbeit zu teuer ist...
- Absetzbeträge vom Einkommen
Bei einem Brutto über 400€ können im #Bürgergeld statt des 100€ Grundfreibetrags diverse Absetzbeträge beim #Jobcenter geltend gemacht werden.
Dies ist eine Ergänzung zum Thread:
1. Einkommens-Steuern
Die gezahlten Steuern sind bei Angestellten bereits in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten. Zu berücksichtigen sind dabei aber auch Steuer-Vorauszahlungen.
Viele Jobcenter akzeptieren hier auch Steuer-Nachzahlungen.
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2. Sozialversicherungsbeiträge inkl. Arbeitsförderung
Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sind bei Angestellten in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten.
Aufgrund dessen können Minijobber ihre freiwilligen Rentenbeiträge absetzen und diese so ersetzt bekommen
Arbeitseinkommen beim #Jobcenter
- Erwerbstätigenfreibetrag
Es ist eine Frage der Perspektive:
Arbeitet jemand im #Bürgergeld-Bezug um mehr Geld zur Verfügung zu haben
oder
bekommt er Unterstützung, weil sein Lohn nicht ausreicht?
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Egal aus welcher Perspektive man es betrachtet, ob der "Normalzustand" Arbeit oder Leistungsbezug ist, es stellt sich die Frage, was bleibt vom Lohn?
(Wobei ich eindeutig für die Perspektive Aufstockung von unzureichendem Lohn bin...)
2/17
Ein Grundprinzip unseres staatlichen Systems ist "Arbeit soll sich lohnen", daher bleibt ein Teil des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Dieser Teil wird vom Bruttolohn berechnet, so dass hierfür die Steuerklasse keine Rolle spielt.
Arbeitseinkommen beim #Jobcenter
- Erwerbstätigenfreibetrag
Es ist eine Frage der Perspektive:
Arbeitet jemand im #Bürgergeld-Bezug um mehr Geld zur Verfügung zu haben
oder
bekommt er Unterstützung, weil sein Lohn nicht ausreicht?
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Egal aus welcher Perspektive man es betrachtet, ob der "Normalzustand" Arbeit oder Leistungsbezug ist, es stellt sich die Frage, was bleibt vom Lohn?
(Wobei ich eindeutig für die Perspektive Aufstockung von unzureichendem Lohn bin...)
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Ein Grundprinzip unseres staatlichen Systems ist "Arbeit soll sich lohnen", daher bleibt ein Teil des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Dieser Teil wird vom Bruttolohn berechnet, so dass hierfür die Steuerklasse keine Rolle spielt.
Abnutzung durch die normale Nutzung der Wohnung entsteht auch bei #Bürgergeld und #Grundsicherung|s-Empfängern.
Das Renovieren der Wohnung kostet Geld.
Ob der Vermieter oder das #Jobcenter diese Kosten übernimmt, hängt vom Mietvertrag ab.
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Rechtlich ist es die Pflicht des Vermieters, die Wohnung in gutem Zustand zu erhalten, die Pflicht zu notwendigen Schönheitsreparaturen kann aber per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.
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Wenn die Schönheitsreparaturen dem Mieter wirksam per Mietvertrag übertragen wurden, muss das Jobcenter bei entsprechend starker Abnutzung die Kosten für die Malerarbeiten übernehmen.
Wenn das nicht der Fall ist, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.