Die meisten Studis haben keinen Anspruch auf #Wohngeld - aber diejenigen, die ihn haben, ahnen häufig nichts davon, dass sie ihn haben und dann ist er meist auch noch recht hoch...
Hier einige Fälle, in denen dieser Anspruch besteht...
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1. #Alleinerziehende Studenten
Normalerweise haben BAFöG-beziehende Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies gilt aber nicht für alleinerziehende Studenten, denn diese haben einen von den Kindern abgeleiteten Anspruch, auch wenn diese selbst nicht im Wohngeldbezug sind.
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2. Studenten mit (Ehe-)Partner
Sie können entweder mit gut verdienendem Partner keinen Anspruch, einen gemeinsamen Anspruch mit dem Partner oder einen vom Partner abgeleiteten Anspruch haben, obwohl dieser Leistungen vom Jobcenter bezieht.
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3. Studenten ohne BaföG-Anspruch
Wenn Studenten keinen Anspruch auf BAFöG haben, dann können sie einen Wohngeldanspruch haben.
Gründe können zB. sein:
- Ausbildung nicht förderfähig
- Altersgrenze überschritten
- später Fachrichtungswechsel
- fehlender Leistungsnachweis
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- Förderungshöchstdauer überschritten
- Stipendiums-Leistungen
- Ausländer die nicht BAFöG-berechtigt sind
- BAFöG nur als Darlehen gezahlt wird
- Zweitstudium ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen
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Nicht möglich ist Wohngeld, wenn das Einkommen/Vermögen der einzige Grund für den fehlenden BAFöG-Anspruch ist.
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Der Wohngeld-Anspruch von BAFöG-beziehenden Studenten ist, wenn er vorhanden ist, überraschend hoch, denn das BAFöG (ohne evtl. Kinderbetreuungszuschläge) wird nur zu 25% als Einkommen angerechnet.
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Beispiel:
Ehepaar, Studentin und Bürgergeld-Empfänger.
Sie bekommt den BAFöG-Höchstsatz von 812€ (ohne Krankenversicherungszuschlag wg. Familienversicherung über Ehemann).
Die Wohnung in Dresden kostet 450€ Bruttokalt.
Angerechnetes Bafög: 203€
Wohngeldanspruch: 259€
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Beispiel 2:
Alleinerziehende Studentin mit 2 Kindern.
Sie bekommt den BAFöG-Höchstsatz von 934€ (mit Krankenversicherungszuschlag) + 2x 160€ Betreuungszuschlag.
Die Wohnung in Nürnberg kostet 700€ Bruttokalt.
Angerechnetes Bafög: 233,50€
Wohngeldanspruch: 253€
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Mögliche Wohngeldansprüche lassen sich perfekt mit dem Rechner von Wohngeld-mv.de/rechner berechnen. Dieser sieht zwar nicht gut aus, ist aber rechtlich der Einzige mir bekannte gute Rechner.
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Um einen möglichen Anspruch möglichst schnell geltend zu machen, reicht ein fristwahrender Antrag aus.
Mehr Infos dazu hier:
Schulden durch Arbeitsaufnahme – bittere Realität im Bürgergeld
- Das Zuflussprinzip
Wer im #Bürgergeld eine Arbeit mit der üblichen Lohnzahlung am Monatsende aufnimmt, macht dadurch Schulden beim Jobcenter, denn das Amt fordert bereits gezahltes Geld zurück.
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Hier spielen 2 Prinzipien zusammen: 1. Bürgergeld wird im Voraus gezahlt.
Das Geld für Juli wird z.B. Ende Juni überwiesen. 2. Das Zuflussprinzip regelt, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es zufließt, also auf dem Konto/in der Hand landet.
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Ich möchte die Entstehung des Problems anhand eines Beispiels aufzeigen:
Jan beginnt am 1.7. zu arbeiten. Bisher hat er 900€ vom JC erhalten, nun hat er 1200€ Netto. Das Einkommen reicht aus, um kein Geld mehr vom JC zu benötigen.
Als Wahlhilfe hier eine Erinnerung an das Verhalten der #CDU rund ums #Bürgergeld.
Sie hat gemeinsam mit der CSU und #noAfd Fake-News verbreitet, um Verbesserungen für die finanziell schwächsten Teile der Gesellschaft zu verhindern.
Die @CSU schaltete mit "Arbeit muss sich lohnen" sogar eine richtige Fake-News Kampagne gegen das Bürgergeld.
Man könnte vermuten, sie hat sich ihre Methoden bei Trump abgeschaut.
Es gab sogar direkte Kopien der Unionsparteien aus dem Umfeld der #noAfd.
Es wurden die gleichen falschen Zahlen genutzt, um die Gesellschaft zu spalten.
Anrechnung von Arbeitseinkommen in der Grundsicherung nach dem SGB XII
Die Anrechnung von Erwerbseinkommen in der #Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem #SGB12 folgt eigenen Regeln.
Diese sind wesentlich härter als im Bürgergeld.
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Die grundlegende Anrechnung von Einkommen in §82 SGB XII geregelt.
Für Erwerbseinkommen sind dabei die Absätze 2+3 relevant.
Da alle Regeln bezüglich des Erwerbseinkommes in Grundsicherung und #Hilfe_zum_Lebensunterhalt gleich sind, schreibe ich nur noch Grundsicherung.
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Auch in der Grundsicherung soll sich Arbeit lohnen, daher bleiben 30% des Bruttoeinkommens von 0-x€ anrechnungsfrei - dies ist in §82 Abs3 SGB XII geregelt.
Es gibt keinen pauschalen Grundfreibetrag.
Wenn Arbeit zu teuer ist...
- Absetzbeträge vom Einkommen
Bei einem Brutto über 400€ können im #Bürgergeld statt des 100€ Grundfreibetrags diverse Absetzbeträge beim #Jobcenter geltend gemacht werden.
Dies ist eine Ergänzung zum Thread:
1. Einkommens-Steuern
Die gezahlten Steuern sind bei Angestellten bereits in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten. Zu berücksichtigen sind dabei aber auch Steuer-Vorauszahlungen.
Viele Jobcenter akzeptieren hier auch Steuer-Nachzahlungen.
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2. Sozialversicherungsbeiträge inkl. Arbeitsförderung
Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sind bei Angestellten in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten.
Aufgrund dessen können Minijobber ihre freiwilligen Rentenbeiträge absetzen und diese so ersetzt bekommen
Arbeitseinkommen beim #Jobcenter
- Erwerbstätigenfreibetrag
Es ist eine Frage der Perspektive:
Arbeitet jemand im #Bürgergeld-Bezug um mehr Geld zur Verfügung zu haben
oder
bekommt er Unterstützung, weil sein Lohn nicht ausreicht?
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Egal aus welcher Perspektive man es betrachtet, ob der "Normalzustand" Arbeit oder Leistungsbezug ist, es stellt sich die Frage, was bleibt vom Lohn?
(Wobei ich eindeutig für die Perspektive Aufstockung von unzureichendem Lohn bin...)
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Ein Grundprinzip unseres staatlichen Systems ist "Arbeit soll sich lohnen", daher bleibt ein Teil des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Dieser Teil wird vom Bruttolohn berechnet, so dass hierfür die Steuerklasse keine Rolle spielt.