BREAKING: Die Europäische Union hat Sanktionen gegen 32 Personen aus dem #Iran und zwei Einrichtungen beschlossen. Vom Tisch ist meinen Informationen zufolge vorerst die Listung der Revolutionsgarde (#IRGC): Es gibt sowohl politischen Widerstand als auch rechtliche Bedenken.
So soll vor allem Frankreich sich gegen die Maßnahme sträuben. Der juristische Dienst des Rates hat außerdem dem Vernehmen nach in einem Rechtsgutachten klargestellt, dass dem #IRGC eine konkrete Terrortat in einem EU-Staat nachgewiesen werden muss, um Rechtssicherheit zu haben.
Der Außenministerrat hat am Montag aber die iranischen Minister für Kultur und für Bildung sowie mehrere Parlamentsabgeordnete auf die EU-Sanktionsliste gesetzt (= Einreiseverbot in die EU-Länder & Einfrieren des in der EU angelegten Vermögens).
Blumes von @Achgut_com angegriffene Meinungsäußerung "Auch der @ZentralratJuden, meine Familie & ich sind über dieses Portal oft persönlich verhöhnt, ja angegriffen worden" ist zulässig, weil sie lt. VwG Stuttgart auf "einem im Wesentlichen zutreffenden Tatsachenkern" beruht
Damit hat nun auch die oberste Verwaltungsgerichtsinstanz in BW bestätigt, dass man der "Achse des Guten" unterstellen darf, sie betreibe eine Kampagne gegen Michael Blume und dessen Familie. Der Anwalt @Steinhoefel hilft dabei übrigens tatkräftig mit, u.a. über seinen Privatblog
Die Antragsteller (@Achgut_com) wollten in zweiter Instanz erreichen, dass jener Teil des Urteils des VwG Stuttgart aufgehoben wird, in dem sich dieses zu dem o.g. Satz Blumes verhielt. Der sei gar nicht Teil der ursprünglich gerügten Beschwerde gewesen, so die Antragsteller.