Krankenkassen-Schulden durch Kündigung/Vertragsende
Endet eine bedarfsdeckende Beschäftigung nicht zum Monatsletzten und wird der Lohn im Folgemonat gezahlt, entstehen Schulden bei der Krankenkasse für den #Bürgergeld-Empfänger.
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Das geschieht bei Kündigungen in der Probezeit und beim Auslaufen von befristeten Verträgen die nicht lang genug liefen, um zu einem ALG 1-Anspruch geführt zu haben (z.B. befristet für 3/6/9 Monate).
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Hier spielen mehrere rechtliche Regelungen ungünstig zusammen. 1. Die Krankenversicherungspflicht 2. Die auf einen Monat begrenzte Nachwirkung der Krankenversicherung 3. Das Zuflussprinzip
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Entstehung der Schulden anhand eines Beispiels aus der Praxis:
Tim hat es geschafft, er Arbeit gefunden und ist unabhängig vom Jobcenter.
Leider gab es nach 4 Monaten schlechte Nachrichten, es sind Aufträge ausgeblieben. Tim wurde in der Probezeit zum 23.8.22 gekündigt.
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Seinen letzten Lohn hat er am 5.9.22 bekommen. Daher bekommt er aufgrund des Zuflussprinzips (Geld wird in dem Monat angerechnet, in dem es auf dem Konto ist) für September noch kein Geld vom Jobcenter, ist aber kein Problem, denn er hat noch den Lohn.
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Alles läuft weiter, er bekommt Ende Septmber Geld vom Jobcenter für Oktober und alles schien gut zu sein - er hatte keine Finanzlücke.
Im Februar 2023 aber hat er Post von der Krankenkasse erhalten, die von ihm ca. 250€ fordert - er habe Beitragsschulden.
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Der Arbeitgeber hat die Krankenversicherung bis 23.8. gezahlt, das Jobcenter mit Leistungsbezug ab 1.10.
Dadurch ist vom 24.8. bis 30.9. eine Lücke bei der Krankenversicherung entstanden.
Wenn so eine Lücke maximal einen Monat lang ist, wird diese automatisch gefüllt.
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Da die Lücke bei Tim aber länger ist, muss er selbst Beiträge in die "Freiwillige" Pflichtversicherung für die gesamte Zeit vom 24.8.-30.9. leisten. Das sind die 250€, die er jetzt zahlen muss.
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Wenn Tim diese Problematik bewusst gewesen wäre, hätte er die Forderung (vielleicht) verhindern können und als Nebeneffekt sogar noch eine "Abfindung" mitnehmen können.
Der einzige Ansatzpunkt um dieses Problem zu vermeiden, ist das Zuflussprinzip.
9/13
Wenn Tim nicht im September seinen Lohn erhalten hätte, hätte er schon für September Geld vom Jobcenter erhalten und wäre damit übers Amt krankenversichert.
Dann wäre eine Lücke nur noch vom 24.8.-31.8. entstanden, diese ist unter einem Monat und damit unproblematisch.
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Aber wie kann Tim das hinbekommen?
Indem er sich den größten Teil seines Lohnes Ende August als Vorschuss auszahlen lässt!
Da Einkommen nach dem Zuflussprinzip in dem Monat angerechnet wird, in dem es auf dem Konto ist, kann es nicht im September angerechnet werden.
11/13
Folglich hätte das Jobcenter im September nichts mehr (oder nur noch wenig) anrechnen können und er hätte Leistungen für September erhalten. Die Krankenkasse hätte keine Brief geschrieben und der Vorschuss wäre als "Abfindung" übrig geblieben.
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Rechtsgrundlagen:
§19 Abs2 SGB V - Nachwirkung der Krankenversicherung
§193 VVG - Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
§11 Abs2 SGB II - Zuflussprinzip
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Klamotten nach krankheitsbedingter Abmagerung oder Zunahme
- (K)ein Problem im #Bürgergeld
Die Kleidung nach deutlicher Gewichtsabnahme oder Abmagerung ist eine Erstausstattung für Bekleidung nach §24 Abs3 Nr2 SGB II und wird daher vom #Jobcenter übernommen.
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Wer aufgrund einer Krankheit oder ihrer Behandlung massiv an Gewicht verliert oder zunimmt, hat Anspruch auf eine Erstausstattung, da im Regelbedarf nur die Kosten für den regelmäßigen Ersatz einzelner Kleidungsstücke enthalten ist.
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Um den Antrag zu stellen, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, die die Gewichtsänderung mit der Erkrankung in Verbindung bringt.
(Bei Übergewicht=Adipositas ist die Gewichtsreduktion immer Behandlungsziel)
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Die meisten Studis haben keinen Anspruch auf #Wohngeld - aber diejenigen, die ihn haben, ahnen häufig nichts davon, dass sie ihn haben und dann ist er meist auch noch recht hoch...
Hier einige Fälle, in denen dieser Anspruch besteht...
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1. #Alleinerziehende Studenten
Normalerweise haben BAFöG-beziehende Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies gilt aber nicht für alleinerziehende Studenten, denn diese haben einen von den Kindern abgeleiteten Anspruch, auch wenn diese selbst nicht im Wohngeldbezug sind.
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2. Studenten mit (Ehe-)Partner
Sie können entweder mit gut verdienendem Partner keinen Anspruch, einen gemeinsamen Anspruch mit dem Partner oder einen vom Partner abgeleiteten Anspruch haben, obwohl dieser Leistungen vom Jobcenter bezieht.
Schulden durch Arbeitsaufnahme – bittere Realität im Bürgergeld
- Das Zuflussprinzip
Wer im #Bürgergeld eine Arbeit mit der üblichen Lohnzahlung am Monatsende aufnimmt, macht dadurch Schulden beim Jobcenter, denn das Amt fordert bereits gezahltes Geld zurück.
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Hier spielen 2 Prinzipien zusammen: 1. Bürgergeld wird im Voraus gezahlt.
Das Geld für Juli wird z.B. Ende Juni überwiesen. 2. Das Zuflussprinzip regelt, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es zufließt, also auf dem Konto/in der Hand landet.
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Ich möchte die Entstehung des Problems anhand eines Beispiels aufzeigen:
Jan beginnt am 1.7. zu arbeiten. Bisher hat er 900€ vom JC erhalten, nun hat er 1200€ Netto. Das Einkommen reicht aus, um kein Geld mehr vom JC zu benötigen.
Als Wahlhilfe hier eine Erinnerung an das Verhalten der #CDU rund ums #Bürgergeld.
Sie hat gemeinsam mit der CSU und #noAfd Fake-News verbreitet, um Verbesserungen für die finanziell schwächsten Teile der Gesellschaft zu verhindern.
Die @CSU schaltete mit "Arbeit muss sich lohnen" sogar eine richtige Fake-News Kampagne gegen das Bürgergeld.
Man könnte vermuten, sie hat sich ihre Methoden bei Trump abgeschaut.
Es gab sogar direkte Kopien der Unionsparteien aus dem Umfeld der #noAfd.
Es wurden die gleichen falschen Zahlen genutzt, um die Gesellschaft zu spalten.
Anrechnung von Arbeitseinkommen in der Grundsicherung nach dem SGB XII
Die Anrechnung von Erwerbseinkommen in der #Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem #SGB12 folgt eigenen Regeln.
Diese sind wesentlich härter als im Bürgergeld.
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Die grundlegende Anrechnung von Einkommen in §82 SGB XII geregelt.
Für Erwerbseinkommen sind dabei die Absätze 2+3 relevant.
Da alle Regeln bezüglich des Erwerbseinkommes in Grundsicherung und #Hilfe_zum_Lebensunterhalt gleich sind, schreibe ich nur noch Grundsicherung.
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Auch in der Grundsicherung soll sich Arbeit lohnen, daher bleiben 30% des Bruttoeinkommens von 0-x€ anrechnungsfrei - dies ist in §82 Abs3 SGB XII geregelt.
Es gibt keinen pauschalen Grundfreibetrag.