Klamotten nach krankheitsbedingter Abmagerung oder Zunahme
- (K)ein Problem im #Bürgergeld
Die Kleidung nach deutlicher Gewichtsabnahme oder Abmagerung ist eine Erstausstattung für Bekleidung nach §24 Abs3 Nr2 SGB II und wird daher vom #Jobcenter übernommen.
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Wer aufgrund einer Krankheit oder ihrer Behandlung massiv an Gewicht verliert oder zunimmt, hat Anspruch auf eine Erstausstattung, da im Regelbedarf nur die Kosten für den regelmäßigen Ersatz einzelner Kleidungsstücke enthalten ist.
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Um den Antrag zu stellen, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, die die Gewichtsänderung mit der Erkrankung in Verbindung bringt.
(Bei Übergewicht=Adipositas ist die Gewichtsreduktion immer Behandlungsziel)
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Jetzt bleibt nur noch offen, bei welcher Höhe der Gewichtsänderung die Erstausstattung gezahlt wird.
Es gibt dazu ein Urteil, bei dem es bei Reduktion um 20kg in 9 Monaten gewährt wurde. Bei etwas langsamer oder weniger würde ich es einfach probieren.
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Bei Zunahme wäre es aus meiner Sicht deutlich früher der Fall - wenn die Kleidung nicht mehr zugeht, sollte es spätestens soweit sein.
Wichtig ist, die Bewilligung vor dem Einkauf abzuwarten.
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Formulierungsvorschlag:
Sehr geehrte...,
hiermit beantrage ich eine Erstausstattung für Bekleidung nach §24 Abs3 Nr2 SGB II.
Ich habe in dem letzten... Monaten... kg ab-/zugenommen. Der Grund dafür ist (die Behandlung von)... . Anbei eine Bescheinigung meines Arztes...
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.. über meine Gewichtsänderung und den gesundheitlichen Grund dieser.
Ich bitte Sie bei Ihrer Entscheidung das beiliegende Urteil des LSG Hamburg von 27.10.2011 - L 5 AS 342/10 zu berücksichtigen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. ...
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... Sollten Sie zur Bearbeitung noch Unterlagen benötigen oder Fragen offen bleiben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Rechtsgrundlagen:
§24 Abs3 Nr2 SGB II
Urteil des LSG Hamburg vom 27.10.2011 - L 5 AS 342/10
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Krankenkassen-Schulden durch Kündigung/Vertragsende
Endet eine bedarfsdeckende Beschäftigung nicht zum Monatsletzten und wird der Lohn im Folgemonat gezahlt, entstehen Schulden bei der Krankenkasse für den #Bürgergeld-Empfänger.
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Das geschieht bei Kündigungen in der Probezeit und beim Auslaufen von befristeten Verträgen die nicht lang genug liefen, um zu einem ALG 1-Anspruch geführt zu haben (z.B. befristet für 3/6/9 Monate).
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Hier spielen mehrere rechtliche Regelungen ungünstig zusammen. 1. Die Krankenversicherungspflicht 2. Die auf einen Monat begrenzte Nachwirkung der Krankenversicherung 3. Das Zuflussprinzip
Die meisten Studis haben keinen Anspruch auf #Wohngeld - aber diejenigen, die ihn haben, ahnen häufig nichts davon, dass sie ihn haben und dann ist er meist auch noch recht hoch...
Hier einige Fälle, in denen dieser Anspruch besteht...
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1. #Alleinerziehende Studenten
Normalerweise haben BAFöG-beziehende Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies gilt aber nicht für alleinerziehende Studenten, denn diese haben einen von den Kindern abgeleiteten Anspruch, auch wenn diese selbst nicht im Wohngeldbezug sind.
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2. Studenten mit (Ehe-)Partner
Sie können entweder mit gut verdienendem Partner keinen Anspruch, einen gemeinsamen Anspruch mit dem Partner oder einen vom Partner abgeleiteten Anspruch haben, obwohl dieser Leistungen vom Jobcenter bezieht.
Schulden durch Arbeitsaufnahme – bittere Realität im Bürgergeld
- Das Zuflussprinzip
Wer im #Bürgergeld eine Arbeit mit der üblichen Lohnzahlung am Monatsende aufnimmt, macht dadurch Schulden beim Jobcenter, denn das Amt fordert bereits gezahltes Geld zurück.
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Hier spielen 2 Prinzipien zusammen: 1. Bürgergeld wird im Voraus gezahlt.
Das Geld für Juli wird z.B. Ende Juni überwiesen. 2. Das Zuflussprinzip regelt, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es zufließt, also auf dem Konto/in der Hand landet.
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Ich möchte die Entstehung des Problems anhand eines Beispiels aufzeigen:
Jan beginnt am 1.7. zu arbeiten. Bisher hat er 900€ vom JC erhalten, nun hat er 1200€ Netto. Das Einkommen reicht aus, um kein Geld mehr vom JC zu benötigen.
Als Wahlhilfe hier eine Erinnerung an das Verhalten der #CDU rund ums #Bürgergeld.
Sie hat gemeinsam mit der CSU und #noAfd Fake-News verbreitet, um Verbesserungen für die finanziell schwächsten Teile der Gesellschaft zu verhindern.
Die @CSU schaltete mit "Arbeit muss sich lohnen" sogar eine richtige Fake-News Kampagne gegen das Bürgergeld.
Man könnte vermuten, sie hat sich ihre Methoden bei Trump abgeschaut.
Es gab sogar direkte Kopien der Unionsparteien aus dem Umfeld der #noAfd.
Es wurden die gleichen falschen Zahlen genutzt, um die Gesellschaft zu spalten.
Anrechnung von Arbeitseinkommen in der Grundsicherung nach dem SGB XII
Die Anrechnung von Erwerbseinkommen in der #Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem #SGB12 folgt eigenen Regeln.
Diese sind wesentlich härter als im Bürgergeld.
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Die grundlegende Anrechnung von Einkommen in §82 SGB XII geregelt.
Für Erwerbseinkommen sind dabei die Absätze 2+3 relevant.
Da alle Regeln bezüglich des Erwerbseinkommes in Grundsicherung und #Hilfe_zum_Lebensunterhalt gleich sind, schreibe ich nur noch Grundsicherung.
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Auch in der Grundsicherung soll sich Arbeit lohnen, daher bleiben 30% des Bruttoeinkommens von 0-x€ anrechnungsfrei - dies ist in §82 Abs3 SGB XII geregelt.
Es gibt keinen pauschalen Grundfreibetrag.