Twitter versucht den Verkauf der unbeliebten Blauen Haken durch Vorspiegelung von zahlenden Referenzkunden zu fördern. Das verletzt einerseits die Rechte der missbrauchten Referenzen und ist im Übrigen irrführender Wettbewerb nach § 5 UWG. Daraus folgt: 1/x #BlueCheckMark
Wie immer bei den zahlreichen Wettbewerbsverstößen kann nur ein Mitbewerber oder eine Verbraucherzentrale (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 UWG) den Anspruch gegen Twitter geltend machen - nicht der getäuschte Kunde.
Aber könnte sich der falsche Haken-Inhaber eine Abmahnung fangen? 2/x
Die Irreführung muss geeignet sein, den Marktteilnehmer zu einer Entscheidung zu bewegen. Hier mag jemand Blue abonnieren, was nicht dem User nutzt, der die Irreführung gar nicht verursacht hat. Wäre etwas unfair, den User verantwortlich zu machen, kann aber trotzdem passieren.3/
Oft genug passiert es Amazon-Marketplace-Verkäufern, dass sie für irrführende Artikelbeschreibungen abgemahnt werden, die nicht sie, sondern Amazon oder ein anderer Verkäufer verursacht haben. Rechtsprechung ist da streng. Müsste es im Video erklären. 4/x
Fazit: Twitter's eratische oder falsche Kennzeichnungen können auch für User zu rechtlichen Problemen führen, wenn sie falsche Kennzeichen nicht unmittelbar korrigieren lassen, notfalls durch Deaktivieren des Accounts.
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Es gibt Situationen, wo Schmerzgriffe als unmittelbarer Zwang nach dem Berliner ASOG zulässig sind. Voraussetzung ist Verhältnismäßigkeit nach § 4 UZwG, wenn der Griff bei mehreren wirksamen Möglichkeiten derjenige mit geringster Beeinträchtigung ist. War er das?
"ChatGPT wies mich an vorzutragen was folgt..."
Dinnerspeech beim gestrigen #Fornet23. Herr @elonmusk hat neuerdings entschieden, dass Tweets mit YouTube-Links weniger angezeigt werden - mal sehen, ob es einen Unterschied macht, wenn man Videos in 2-Minuten-Teile hier hochlädt.
Teil 2
Wo irren wir über KI? "Menschen glauben wir übernehmen Weltherrschaft. Das ist aber falsch. So weit sind wir noch nicht."
Teil 3
Anwälte stehen auf der Abschussliste, aber die Kolleg*innen im Publikum wähnen sich in Sicherheit. Warum man Katzen erkennt, aber keine falschen Urteile.
Wer online bedroht oder verletzt wird, kann vom Plattformbetreiber Bestandsdaten erhalten. Soweit nicht geistiges Eigentum, sondern "NUR" Persönlichkeitsrechte betroffen sind, ist eine gerichtliche Entscheidung nötig. Was meint ihr: Wer trägt die Kosten? #Gewaltschutzgesetz
Wer hätte das gedacht? Können wir das bitte reparieren, @MarcoBuschmann.
Wenn wir (oder @HateAid) Opfern erklären, dass alleine das Herausfinden einer vermutlich unbrauchbaren Anmelde-Mail-Adresse und einer veralteten IP-Adresse bereits erhebliche uneinbringliche Kosten verursacht, geben viele schon auf.
Es wird Zeit und das erwähnte Material wurde mühsam zusammengetragen u.a. von @bastelbro1 und @sabi_ri alias #Haterangers. Der sture Kollisionskurs von @elonmusk blieb zu lange ungesühnt.
Manche (Ex-)Querdenker finden sich vor den selbst eingerissenen Trümmern ihrer beruflichen Existenz. Jetzt, wo Beifall, Empörung und Spendenfluss abebben, würden manche gerne wieder anerkannt werden. Viele peinliche Bestrebungen hatte ich bisher bewusst ignoriert. Bis heute...
Kollege RA @ColoniaGordon stichelte, provozierte über Monate und verlangt Entschuldigung für erlittenen Demütigung wegen meiner Reaction zu diesem Video von ihm. t.me/pankalla/8897
Ich hatte dieses Video letztes Jahr auf seinen freundlichen Anruf offline gestellt, bis er kürzlich den @Volksverpetzer wegen der Sache verklagte und das Vid zum Beweis wurde. (Sein Anwalt @haintz_markus bestätigte die Mandatsbeendigung.)
Ich durfte das nicht veröffentlichte Urteil des LG Heilbronn auswerten. Die Argumentation der Einzelrichterin ist so erschreckend konventionell als wäre das Gericht von der Rechtsprechung des BVerfG isoliert gewesen. Aber der Reihe nach: 1/x
Das Gericht stellt zunächst fest, dass keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik vorliege. Das ist vertretbar und wurde vom LG/KG Berlin auch für die "Hohl wie Schnittlauch" Äußerung gegenüber @RenateKuenast so entschieden. 2/x spiegel.de/netzwelt/netzp…
Wenn keine Schmähkritik vorliegt, muss eine Abwägung der Rechtsgüter vorgenommen werden. Das BVerfG hat hier mit der Entscheidung vom 19.12.21 1 BvR 1073/20 Maßstäbe gesetzt. 3/x bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…