Scheinbar gibt es mal wieder Verwirrung um #Einkommensteuer und Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen. Ja sie zahlen Einkommensteuer. Nein, sie sind nicht generell von einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes betroffen. 1/9
Seit ein paar Jahren gibt es die Option zur Körperschaftsteuer. Damit gibt es für viele Personenunternehmen die Wahl sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Nachzulesen in § 1a Körperschaftsteuergesetz. 2/9
Für die Anderen gibt es schon lange § 34a Einkommensteuergesetz. Das sind bei Thesaurierung 28,25% plus Soli und damit ungefähr dass was eine Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer zahlt. Die kommt zwar bei Thesaurierungsoption noch dazu. 3/9
Aber die Gewerbesteuer ist auf die Einkommensteuer ja pauschal anrechenbar, so dass sie das Unternehmen nicht oder kaum netto belastet. #Merz und andere Politiker aus dem rechten Spektrum suggerieren gerne Spitzensteuersatzerhöhungen würden diese Unternehmen betreffen. 4/9
Das gilt aber nur für Gewinne, die ausgeschüttet bzw. privat entnommen werden (dann durch Nachversteuerung bei § 34a bzw. Abgeltungsteuer/Teileinkünfteverfahren). Für im Unternehmen verbleibende Gewinne gilt das nicht. Unabhängig davon übrigens ob sie investiert werden. 5/9
Früher war es übrigens umgekehrt. Gewinne wurden höher versteuert, wenn sie im Unternehmen verbleiben. Bis zur Schröder-Regierung lag der Satz der Körperschaftsteuer beim #Spitzensteuersatz der EInkommensteuer. Bei Ausschüttung wurde auf den persönlichen Steuersatz gemindert. 6/9
Warum? Weil man nicht wollte, dass Unternehmen Gewinne horten, um sie vor der Besteuerung zu schützen (Zinsvorteil durch spätere Besteuerung). Man wollte dass nicht benötigte Mittel ausgeschüttet werden damit sie in den Konsum fließen können. 7/9
Das stammte aus der Zeit als noch keynesianisches Denken dominierte (statt dieser Vulgär-Vorstellung, dass Investitionen vom verfügbaren Cash abhängen) und man nicht wollte, dass zu viel gespart wird, auch nicht in Unternehmen. 8/9
Und wer war damals gegen die Abschaffung dieses körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens durch rot-grün? Es war der damalige CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende. Sein Name war Friedrich #Merz. Der Kreis schließt sich. 😉 9/9 @larsklingbeil @_FriedrichMerz
@threadreaderapp unroll
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Fortsetzung: Deutschland hat zwar Fortschritte gemacht, aber der Vergleich der Partizipationsraten zeigt, dass es noch eine Reihe von anderen Staaten gibt, in denen die Gleichstellung noch weiter ist. 26/
Es überrascht nicht, dass die CDU dazu seltsam still wird. Denn dann geht es um das Ehegattensplitting und um Minijobs. Um Regelungen also die Konservative entweder nicht antasten oder sogar noch ausweiten wollen. Von Zuwanderung gar nicht zu reden. 27/ threadreaderapp.com/thread/1678671…
Aber: Ein höheres Wirtschaftswachstum erreicht man aktuell auf keinen Fall durch mehr Arbeitsvolumen, weil das nicht der limitierende Faktor ist. Es ist vielmehr eine Ablenkungsdebatte und der Versuch den Wirtschaftsflügel der CDU/CSU zu besänftigen. 28/
Urlaubsbedingt bin ich etwas spät dran mit meinem Kommentar zur Debatte das wir alle mehr arbeiten sollen.😉 Aber hier dennoch ein paar Gedanken dazu.🧵Euch Allen wünsche ich natürlich einen schönen Brückentag. 1/
Das Ziel der #CDU scheint mir zu sein, dass man damit Wirtschaftswachstum schaffen will. Zumindest scheint mir das so, angesichts von Äußerungen von #Merz, dass sich mit Work-Life-Balance der Wohlstand nicht zu halten sei. 2/ ndr.de/nachrichten/me…
Dahinter verbirgt sich eine falsche Gleichsetzung von Wachstum und Wohlstand. Wenn Menschen sich individuell für kürzere Arbeitszeiten entscheiden tun sie das, weil sie dadurch ihren Wohlstand erhöhen. Hatte ich schon mal versucht zu erklären. 3/ threadreaderapp.com/thread/1695102…
Diese Grafik kursiert von rechter Seite in den Sozialen Medien seit die #SPD versucht bei der #Einkommensteuer eine Erhöhung im oberen Einkommensbereich durchzusetzen. Sie sagt überhaupt nicht das aus, was damit suggeriert werden soll. 1/
Erstens, ist sie sogar falsch, weil sie den wahren #Spitzensteuersatz, die sogenannte #Reichensteuer ausblendet. Diese greift 2023 ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.825 Euro. Das ist definitiv viel mehr als das 1,3-fache des Durchschnitts. 2/
Was hier verwendet wurde ist der Grenzsteuersatz von 42% ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.809 Euro in 2023 (inzwischen bei 68.480 Euro). Würde man das verwenden und stimmen die 1,3 wäre der Durchschnitt bei zwischen 48 und 49.000 Euro. 3/
Ich habe das Ende der #Schuldenbremse letzte Woche nur hustend und keuchend aus dem Bett verfolgen können. Aber im Gegensatz zur Bremse habe ich mich glücklicherweise wieder erholt. Sie Ruhe in Frieden. 1/32
Ich gebe zu, dass mir zwar klar war, dass die CDU sobald sie regiert, die Bremse ändern würde. Jeder, der etwas von Politik versteht wusste das die Regierungszeit für #Merz andernfalls sehr unangenehm und unerfolgreich geworden wäre. 2/32 politischeoekonomie.com/nicht-ob-sonde…
Dass die #CDU von der Schuldenbremse aber fast nichts übrig lassen würde hat dann auch mich überrascht. Und es war natürlich nicht die #SPD, die das durchgesetzt hat. Es war von der #CDU schon seit Herbst vorbereitet. Siehe diese Recherche. 3/32
Ganz kurz zur (Sprach)verirrung des Friedrich #Merz. Ein #Sondervermögen ist natürlich eine Änderung der #Schuldenbremse. Wie ist denn das Sondervermögen Bundeswehr im Grundgesetz formuliert. Art. 87a Abs.1a: "Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann ... 1/4
...der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden." 2/4
Also Artikel 109 und 115 (Die Schuldenbremse) wird durch Artikel 87a als eine Art Spezialnorm überschrieben und gilt insoweit dann nicht. Was er vermutlich meint: Das ist dann auf die dort festgelegte Summe gedeckelt. Ich höre etwas von 200 Milliarden plus. 3/4
Bin ich bei @jsuedekum. Und das als Gegner der #Schuldenbremse! Wir brauchen eine SB-Reform nicht nur für Verteidigung sondern generell, weil schon 2029 auch mit der Linken die 2/3 Mehrheit fehlen könnte. 1/
Kurzfristige Lösungen die das Problem nur für die nächsten Jahre lösen würden verbieten sich daher. Sie sind auch nicht nötig, weil die große Koalition eine Notlage mit einfacher Mehrheit für 2025 und 2026 beschließen kann. AfD kann auch nicht dagegen klagen. 2/
Dafür braucht man nämlich 25% der Mitglieder des Bundestags (Artikel 94 GG). Die hat die AfD nicht sondern bräuchte auch hier die Unterstützung der Linken. Die #Linke wird mit Sicherheit - anders als Merz -nicht mit der AfD gemeinsame Sache machen. Sonst wären sie erledigt. 3/