Heute hat der Bundesrat beschlossen, nicht nur die durch das Covid-19-SchutzG vor wenigen Tagen eingeführte Pflicht zu einer Freitestung für SuS/LuL vor Rückkehr in die Einrichtung zu streichen./
/2 Nein, er hat darüber hinaus Covid-19 generell aus dem Katalog der Krankheiten gestrichen, die ein Betretungsverbot für Schulen und ähnliche Einrichtungen nach sich zog (§ 34 IfSG). Die SuS und LuL werden .../