Eine PopUp-Bikelane nach der anderen. Wo sinnvoll, gerne mit Busverkehrsfreigabe (5,5 m Mindestbreite) und als Rettungsweg geplant.
Oct 3, 2019 • 8 tweets • 8 min read
@ADAC@berlinerzeitung 1️⃣ NEIN, Radfahrer müssen Radwege grundsätzlich NICHT benutzen, sondern auf der Fahrbahn fahren (§ 2 Abs. 1). AUSSER sie werden durch Verkehrszeichen #Z237/#Z240/#Z241 verpflichtet UND der Weg ist überhaupt benutzbar. Und auch dann gibt es noch Ausnahmen. @ADAC@berlinerzeitung 2️⃣ Grundsätzlich muss die Ampel für Fahrverkehr beachtet werden. Eine Radverkehrsampel gilt NUR für Radfahrer auf einer Radverkehrsanlage, NICHT für Radfahrer auf der Fahrbahn (oder dem Gehweg, egal ob freigegeben). Fußgängerampeln (auch rote) sind für Radfahrer unbeachtlich.