#1&1 ist vom #LGBonn schuldig gesprochen worden! Aber: #Bußgeld auf 900.000 Euro reduziert! Klares Statement des #LGBonn: Rein umsatzorientiertes Bußgeldkonzept geht nicht! #TeamDatenschutz#DSGVO
Argumente:
- Europäischer Unternehmensbegriff gilt!
- Verstoß gegen Art. 32 DSGVO (+)
- Unvermeidbarer Verbotsirrtum abgelehnt! "Hätte man sich denken können."
- Umsatz, nicht Gewinn gilt.
- Rein umsatzorientiertes Bußgeldkonzept lässt wesentliche Bemessungsaspekte außer Acht.