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Aug 21, 2020, 6 tweets

Die Einschränkung des Versammlungsrechts in #Hamburg bei einer Gedenkkundgebung für die Opfer des rassistischen Anschlags von #Hanau ist auf breite Kritik gestoßen. Zentral für die Bewertung des Sachverhalts ist dabei die Frage der Abwägung des Grundrechts auf Versammlungsfrei-

heit und des Infektionsschutzes bzw. der Verordnungen zum Schutz vor der Covid19-Infektion. Zu dieser Frage mahnte bereits der @Verfassungsblog im April eine "schonende Abwägung zwischen den Grundrechten und eine erhöhte Sensibilität für schleichende Grundrechtserosion" an.

In dem konkreten Fall der Demonstration von #hh1908 erschienen statt der erwarteten 500 TN nun 800 TN. Die Versammlungsteilnehmer waren nach glaubhaften Schilderungen diszipliniert was den Infektionsschutz anging und versuchten den Anordnungen der Polizei Folge zu leisten.

Die Polizei untersagte den Teilnehmern, sich auf der angemeldeten Route in Bewegung zu setzen und bot stattdessen eine stationäre Kundgebung an. Dies ist gerade aus Gründen des Infektionsschutzes widersinnig, da ein sich bewegender Zug den Vorteil gegenüber einer stationären

Versammlung hätte, dass sich dadurch die Corona-Abstandsregeln leichter einhalten ließen. Unser Mitglied @RHGSIG hat für uns den Vorgang eingeschätzt und kommt zum Schluss, dass es für die Polizei zumutbar gewesen, das Einsatzkonzept der veränderten Lage anzupassen

und die Versammlung stattfinden zu lassen, insbesondere da die Versammlungsfreiheit eines der zentralsten Grundrechte in Bezug auf das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens ist. (bs)

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