Martin #Sellner, Chefideologe der #Identitären, erleidet eine juristische Niederlage: Das Handelsgericht #Wien entschied nun, dass die Löschung seines #YouTube-Kanals rechtens ist. Seine Hetze gegen Muslime bzw. Nicht-Weiße („Migranten“) stelle einen „Aufruf zur Hassrede“ dar.
#Sellner berichtet selbst von dieser Entscheidung auf seinen Kanälen, die Screenshots oben stammen von ihm. Freilich gibt er nicht die gesamte Urteilsbegründung wieder; allerdings trifft das von ihm Wiedergegebene das Wesen seiner subtilen rassistischen Agitation schon sehr gut.
Die Gründlichkeit der Urteilsbegründung liegt vielleicht daran, dass das Gericht die Expertise des @doew_at bzw. von dessen Mitarbeiter Dr. Bernhard Weidinger herangezogen haben könnte. Zumindest erwähnt #Sellner in diesem Zusammenhang den „Unfug“, den Weidinger schreiben würde.
Hintergrund dieses erstinstanzlichen Urteils ist die Klage gegen @Google, die Martin #Sellner Anfang August beim Handelsgericht #Wien einlegte. Mitte Juli war sein #YouTube-Konto überraschend (und sehr zur allgemeinen Freude) gelöscht worden. ⬇️
Ein anschauliches Beispiel dafür, wie weit von der Wahrheit entfernt ist, was die #Identitären öffentlich von sich geben, brought to you by Friedrich Langberg ⬇️. #Sellner selbst zeigt sogar vor Gericht keine Hemmungen beim Lügen: .
Nein: #Sellner unterlag vor Gericht nicht, weil er irgendwelche Dogmen der EU-Rechtssprechung zurückweist, wie hier geschickt suggeriert wird. Er unterlag, weil seine Agitation der Förderung von Hassrede dient – was gegen die AGB von #YouTube verstößt.
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