zu einem Nettolistenpreis des E-Autos von bis zu 40.000 Euro steigt die Förderung des Bundes von 3000 auf 6000 €. Maßnahme befristet bis
31.12.21. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25 % Erhöhung Kaufpreisgrenze von 40k auf 60k €