Meine 2 Cents: Ich verstehe den Impuls, bei 2:36 muss ich lachen. Trotzdem scheint es mir falsch, die Trump-Übertragung abzubrechen. Zum Journalismus gehört Berichterstattungspflicht, man kann auch danach erklären, warum das Bullshit war. Außerdem fördert man so Mythenbildung.1/2
Womöglich war es in den letzten fünf Jahren einfach zu viel Bullshit, so dass einigen US-Kollegen der Kragen geplatzt ist. Trotzdem: Bei jedem Corona-Statement hätte man abbrechen können, inmitten der Stimmauszählung scheint mir das gut gemeint, aber falsch. 2/2
PS: In der Sache teile ich die Enschätzung von z.B. @dorisakrap, dass Trumps Verhalten nicht bloß Verschrobenheit, sondern ein Angriff auf die Demokratie ist. Ich glaube nur, dass es dienlicher ist, auch diesen - entlarvenden - Bullshit zu senden. taz.de/Trumps-undemok…
PPS: Zu den vielen Journalisten, die hierbei eine gut begründete andere Ansicht vertreten, gehört @welt-Kollege @clemenswergin. Er bezeichnet die Unterbrechung der Live-Übertragung als einen „Akt staatsbürgerlicher Verantwortung und der Notwehr“. welt.de/politik/auslan…?
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Günün en inanılmaz hikayesi: Biden’in kazandığı haberinden az önce Trump, avukatlarının Philadelphia’da "büyük basın toplantısı" yapacaklarını duyurdu. Muhtemelen Four Seasons Hotel’i kiralamak istediler. 1/5
Ancak Philadelphia’da Four Seasons Total Landscaping diye bir yer kiralamışlar ve Trump bizzat dünya basınını oraya çağırdı. Ama Four Seasons Total Landscaping otel değil, şehir dışında peyzaj ve bahçe malzemeleri satan bir dükkan. 2/5
Philadelphia Four Seasons Otel’i bunun üzerine “Cumhurbaşkanı’ Trump’ın basın toplantısı bizde değil Four Seasons Total Landscaping'te olacaktır” diye açıklama yaptı. 3/5
Das neue mit „NSU 2.0“ unterzeichnete Schreiben ging an mindestens 15 Empfänger, vor allem allgemeine Mailadressen von Landespolitik und Medien, dazu Janine Wissler, Idil Baydar, Polizeistellen und Hessens Innenminister Peter Beuth. 1/7
Namentlich bedroht werden darin nur ich und eine taz-Kollegin. Sie hat darum gebeten, in der Berichterstattung ihren Namen nicht zu nennen, weshalb dieser in den Artikeln von @IbraNaber und @HanneCrolly (WELT-Online, ausführlich: heute WELT AM SONNTAG) nicht erwähnt wird.
Von diesem Schreiben habe ich erst durch die Recherchen meiner Kollegen erfahren. Dem hessischen Innenministerium war dieses Schreiben bereits bekannt; soweit ich von Dritten weiß, stufen die Behörden es als ernst zu nehmen ein. 3/7
Zur allgemeinen Bedeutung des Urteild gegen mich: In meinen ersten Reaktionen habe ich andere Schwerpunkte gelegt. Nachdem ich das Urteil in Ruhe gelesen habe, muss ich auf einen weiteren Punkt hinweisen: Die 32. Istanbuler Strafkammer hat wegen zwei Artikeln aus der @welt 1/8
die Einleitung von Strafverfahren wegen „Verunglimpfung des Staates und seiner Organe“ (§ 301 TCK, früher: „Verunglimpfung des Türkentums“) angeordnet. 2/8
In einem Artikel ging es um einen Witz über das Verhältnis von Türken und Kurden, im anderen um die Verwendung des Begriffs „Völkermord an den Armeniern“; beide Texte waren bereits Gegenstand des ersten Verfahrens, da mit dem Vorwurf „Volksverhetzung“. 3/8
1. Schon bei der Anhörung beim Staatsanwalt haben meine Anwälte und ich gesagt, dass alle Vorwürfe meine Tätigkeit als Journalisten betreffen und Journalismus kein Verbrechen ist. Hätten sie auf uns gehört, sie hätten mir diese Tortur und sich diese Blamage erspart.
2. Dass sich das türkische Verfassungsgericht, wenngleich mit einer Verspätung von zwei Jahren, nun unserer Sicht angeschlossen hat, ist erfreulich. Bedauerlich und falsch ist hingegen, dass das Gericht keinen Verstoß gegen das Folterverbot feststellen wollte.
3. Dasselbe Verfassungsgericht hat noch vor ein paar Tagen im Cumhuriyet-Verfahren ein für die Pressefreiheit verheerendes Urteil getroffen. Umso bemerkenswerter ist nun diese entgegengesetzte Entscheidung.