Das #Militanzverbot in #NRW ist aktuell in vieler Munde. Was viele nicht wissen: in der Gesetzesverschärfung des #VersGNRW stecken noch deutlich mehr Änderungen. Eine Umsetzung des Entwurfs würde die aktuelle Praxis von (Gegen-)Demos, Blockaden & Co quasi verunmöglichen! 1/13
Durch das #Militanzverbot soll zukünftig nicht nur das Uniformieren als solches verboten werden, sondern auch das "einheitliche" Kleiden z.B. in schwarzer Kleidung oder Maleranzügen.
Die Hufeisen fliegen in der Begründung (Bild 2) besonders tief. #VersGNRW 2/13
Wirft man einen Blick auf §27 "Straftaten" - scheint sogar bereits das "agressive o. provokante äußere Erscheinungsbild" einer Person, welches dazu beiträgt, dass eine Versammlung Gewaltbereitschaft vermittel Grund genug für eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu sein 3/13
Laut #Störungsverbot können Blockaden o. Aufrufe dazu mit Freiheitsstrafen bis zu 2j. o. Geldstrafen bestraft werden. Auch "nicht erhebliche" Störungen sollen durch diesen § kriminalisiert & bestraft werden. Welche Form von Gegenprotest dann noch erlaubt ist, bleibt fraglich 4/13
Wenn Blockaden verboten sind, kann man Blockadetraings direkt auch verbieten. Schließlich soll niemand verbotene Dinge lernen (so die Begründung).
"Die gezielte Anmeldung einer Gegenversammlung für die selbe Zeit und den selben Ort einer Versammlung"? Auch verboten! #VersGNRW 5/x
#Gefährdenansprache & das präventive verbieten der Teilnahme an einer Versammlung? Auch dies soll ganz offiziell ins neue #VersGNRW aufgenommen werden. Ob diese Maßnahme dadurch vermehrt Anwendung findet lässt sich nur spekulieren. Wir vermuten allerdings nichts Gutes... 6/13
Kontrollstellen auf dem Weg zur Demo könnten bald zur Normalität gehören. Wenn dabei die Durchsuchung der Sachen & die Feststellung der Identität zulässig ist, scheint der Hinweis, dass eine anonyme Teilnahme möglich ist & sich niemand registrieren muss, wie ein schlechter Witz.
Veranstalter:innen könnten bald gezwungen sein auf Aufforderung hin die Personalien der vorgesehenen Ordner:innen rauszurücken sobald die Polizei Angst vor Ausschreitungen hat. Als wäre das nicht schon problematisch genug, entscheidet dann die Polizei wer Ordner:in sein darf. 8/x
Wann die Polizei Bild & Tonaufnahmen einer Versammlung anfertigen darf wurde bisher immer schon sehr großzügeg durch die eingesetzten Beamt:innen ausgelegt. Mit einem eigenen Paragraphen im #VersGNRW soll vieles davon nun aber auch per Gesetz erlaubt werden. 9/13
Auch müssten sich zivile Polizeibeamt:innen in einer Versammlung nicht mehr bei der Versammlungsleitung zu erkennengeben. Der bisher gültige §12 des VersG entfällt im neuen Entwurf ersatzlos. In wie weit das zur Ordnung beitragen soll ist uns schleierhaft. 10/13
Eine Verschärfung des #VersGNRW in dieser Form ist ein massiver Angriff auf die #Versammlungsfreiheit & das Grundgesetz. Das #Militanzverbot kommt einer Einladung zu Willkür gleich. 11/13
In Verbindung mit dem geplanten #Störungsverbot bestünde dann die Möglichkeit jeglichen Protest auf Hör- & Sichtweite, jegliche wütende Demo und diverse Möglichkeiten des zivilen Ungehorsams zu unterbinden und Versammlungsteilnehmer:innen unter Generalverdacht zu stellen! 12/13
Den vollständigen Entwurf zum selber nachlesen findet ihr übrigens hier: landtag.nrw.de/portal/WWW/dok… #Militanzverbot #VersGNRW 13/13

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