Hier ist er: Der spektakuläre #EqualPay-Vorschlag der EU – damit Frauen sich endlich „zur Wehr setzen können und das bekommen, was ihnen zusteht“, wenn ihre Arbeitgeber sie unfair behandeln, so @vonderleyen. ec.europa.eu/commission/pre… (1/8)
Firmen >250 MA müssen internen Gender Pay Gap für vergleichbare Jobs veröffentlichen. Schon das geht weit über das deutsche Entgelttransparenzgesetz hinaus. Besser noch: Liegt die interne Lohnlücke >5%, müssen das Arbeitgeber mit Arbeitnehmervertreter*innen (er-)klären. (2/8)
Mitarbeiter*innen erhalten EU-weit das Recht, ein durchschnittliches Männergehalt zu erfahren – vermutl. ähnlich wie in D. Ist das höher, muss der Arbeitgeber im Konfliktfall beweisen, dass es dafür sachliche Gründe gibt – ein entscheidender prozessualer Vorteil für Frauen. (3/8)
Fragen nach dem vorherigen Gehalt sind im Vorstellungsgespräch verboten – weil das
strukturelle Diskriminierung fortführt: Frauen bleiben so beim Jobwechsel auf ihren Frauengehältern sitzen. Das ist in fortschrittlichen US-Staaten wie Kalifornien längst verboten. (4/8)
Der Anspruch auf Schadensersatz für diskriminierte Frauen ist unbegrenzt. Weil es eben nicht nur um entgangene Vergütung geht, sondern meist auch um Beförderungen, die nicht stattfanden und um die Erniedrigung, auf Grund des Geschlechts schlechter behandelt worden zu sein. (5/8)
Schöner Nebeneffekt: Wenn Klagen Firmen teuer zu stehen kommen, wird Diskriminierung zum Geschäftsrisiko – da schauen Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innen dann von selber genauer hin. Bislang ist es ja andersherum: Diskriminierung gehört zum Lebensrisiko von Frauen. (6/8)
Wenn das alles durchkommt, wird Europa zum frauenfreundlichsten Kontinent der Welt. Gut so. Das Recht auf #EqualPay ist schließlich kein nice to have, sondern steht in den europäischen Verträgen (Art. 157) und in der europäischen Charta der Grundrechte (Art 23). (7/8)
Und hier noch ein Konferenztipp: Am Samstag veranstalten @freiheitsrechte eine Konferenz zum Thema is.gd/qmPyn9 (8/8)
Revolution, Baby! Frauen: Ihr glaubt, Ihr verdient weniger als vergleichbare männliche Kollegen? Dann könnt Ihr Euch jetzt wirksam dagegen wehren. Denn heute hat das BAG aus dem verkorksten Entgelttransparenzgesetz ein wirksames Gesetz gemacht. is.gd/q2MdBS (1/6)
So geht´s: Ihr stellt eine Anfrage nach Entgelttransparenzgesetz, direkt beim Arbeitgeber, oder über den Betriebsrat, das ist egal. Das dürfen übrigens auch arbeitnehmerähnliche, also viele freie Mitarbeiterinnen. (2/6)
Ihr bekommt nun einen Mittelwert, den sog. Median, der männlichen Gehälter. Ist der höher, muss Euer Arbeitgeber beweisen, dass es dafür sachliche Gründe gibt, zB mehr Berufserfahrung. Der Unterschied zu früher? (3/6)