Einmal zur Klarstellung (warum man Verteidigergebühren nicht mit dem Staatsdienst vergleichen kann).
Stell dir bitte einmal folgendes vor.
Du bist Richter.
Du hast deinen ersten Arbeitstag.
Dein Büro ist leer.
Du gehst zur Geschäftsstelle.
Nur, die ist auch leer.
Also
willst du mal schauen wie es mit deinen dienstlichen E-Mails aussieht. Du klappst dein Notebook. HALT, du hast kein Notebook.
Zumindest kein dienstliches.
Achja, Telefon hast du auch nicht. Weder das Gerät.
Noch eine Verbindung.
Also gehst du erst einmal in Vorleistung.
Du kaufst dir einen Tisch, Drucker, Fax, Notebook, schließt einen Telefonvertrag ab, bezahlst die entspechende Software. Vielleicht stellst du noch jemanden ein.
Dein Büro steht so am 15ten.
Achja, da hast du eine Mahnung im Briefkasten. Der Vermieter will 900 €.
Kein Problem, zahlst du, ein wenig hast du gespart. Und die Leute rennen dir die Tür ein. Richter sind gefragt.
Du wirst übermütig, stellst jemand für die Geschäftsstelle ein.
Kaufst sogar eine Kaffeemaschine.
Am Monatsende hast du viel gearbeitet. Du erhälst dein Gehalt.
MOMENT. Gehalt gibts nicht. Bitte treibe das Geld bei den Menschen ein die du gerade verurteilt hast. Wie, die haben kein Geld? Ratenzahlung 10 € im Monat? Na wenns sein muss.
Es gibt ja noch die Pflichtrichterschaft. Das ist zwar weniger. Aber immerhin zahlt der Staat.
Du schreibst eine Rechnung an die zuständige Stelle. Die schreibt dir "sorry, Akte liegt gerade beim Verteidiger..können wir nicht bearbeiten". Die Monate vergehen. 1, 2, 3...eigentlich hast du kein Geld. Du musst schieben. Dir etwas leihen. Nach im Schnitt 4 Monaten gibts Geld.
Tja, inzwischen will aber deine Krankenkasse was ab. Und auch die Rentenversicherung. Und zwar volle Beträge.
Beihilfe ist nicht. So 900 € im Monat fallen an. Also, ist deine Rechnung gleich wieder weg. Irgendwie ärgerlich. Aber immerhin bist du sozial anerkannt.
Richter mag die Gesellschaft.
Doch...oh nein. Du verlässt das Gericht und wirst gleich kritisiert. Was fällt dir auch ein über Fall X zu urteilen. Jetzt rechtfertige dich aber mal gefälligst. Sonst bleiben deine "zu richtenden" leider aus.
Das Spiel ist beliebig fortzusetzen. Was ich sagen will (sozusagen die Quintessenz): Ein Richter hat eine ganz andere soziale Sicherheit als ein Anwalt. Höhere Rentenansprüche. Und wenn er mal krank ist (oder es wenig zu tun gibt) fließt das Geld schlicht weiter.
Beide Berufe sind null miteinander zu vergleichen. Ich respektiere JEDEN Richter und Staatsanwalt, der seinen Beruf mit Hingabe nachgeht. Auch wenn man sich im Ergebnis streitet. Genau diese soziale Sicherheit ist aber auch oft ein Grund für den öffentlichen Dienst.
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Und nun die Ergänzung zum "Haftbefehl" oder "warum eine direkte Verteidigung dagegen oft nicht gelingt".
Eines vorab: Teilweise gelingt es einen Richter davon zu überzeugen, den Haftbefehl nicht zu erlassen. Aber nur in seltenen Fällen. Die Quote den Haftbefehl außer Vollzug
2/x zu bekommen ist etwas höher. Aber woran liegt das:
1) Oft ist ein erheblicher Vorwurf betroffen.
Machen wir uns nichts vor. Die wenigsten Haftbefehle betreffen Ladendiebstähle. Für gewisse Straftaten sieht § 112 III (in dieser Form verfassungswidrig) eine Erleichterung
3/x der Voraussetzungen eines Haftbefehls vor. Hier scheint auch eine emotionale Sperre bei vielen Haftrichtern (was wenn ich ihn rauslasse und dann passiert etwas) zu bestehen.
2) Die Gegenseite hat mehr Personal und mehr Zeit.
Ich hatte ja zugesichert etwas zu schreiben, wenn @Skybreaker_OWL die Untersuchungshaft erklärt. Das tut er offenbar gerade (:). Fangen wir aus ganz persönlicher anwaltlicher Sicht an:
In den allermeisten Fällen erfahre ich von einer vorläufigen Festnahme durch die Polizei
Das Gespür lässt einen dann schon vermuten, ob ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt wird. Die Tendenz ist einfach, je schwerwiegender das Delikt, umso wahrscheinlicher der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls. Der erste Kontakt zum Mandanten findet dann bei der Polizei
statt. Und da wird häufig schon die erste Weiche gestellt. Zwei Ding sind nämlich unbedingt zu vermitteln.
a) bei schweren Delikten ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Mandant in Haft geht groß.
b) er sollte dennoch schweigen.
Der Vergleich der Situation Afghanistans mit dem Mittelalter hinkt extrem. Die Taliban mögen (teilweise) mittelalterliche Moralvorstellungen haben. Sie bedienen sich moderner Methoden (socialmedia), moderner Waffen und einer Kriegsführung wie sie im Mittelalter kaum möglich war.
Durch unser derzeitiges Verhalten schaden wir nicht "nur" der afghanischen Bevölkerung (in deren Situation ich mich eh nicht reinversetzen kann). Wir schaden auch (mittelfristig) unserer eigenen Kultur. Es wird Konvertiten und Schläfer geben die nun radikalisiert werden.
Nicht jeder von denen ist leicht zu überwachen, da er Kaftan und dunklen Vollbart trägt. Es würde mich nicht wundern, wenn es bald mehr Tote gibt. Diese wären nur durch Hilfe in Afghanistan zu verhindern gewesen. Die Polizei oder Bundeswehr kann uns vor Attentätern denen ihr
In Anlehnung an einen von mir sehr geschätzten Kollegen (nicht auf Twitter) beginnen wir heute die Sonntagsplaylist mit politischen und nicht politischen Liedern. Ihne Anspruch auf Vollständigkeit. Mit Absicht.
Selbstverständlich hat die Playlist nicht nur Metal heute
Und es geht auch politisch, sagt der Youtubealgorhitmus. Und er hat recht. Keine Sorge. Politischer wird es heute nicht mehr.
Ehe jetzt die Musik gestartet wird, eine weitere Folge von "Verteidiger trainiert den Hund". Ja, ich glaube ich hatte es schon einmal geschrieben. Madame mag keine Hunde. Zumindest nicht alle. Insbesondere keine Kleinhunde bis Dackelgröße. Wir arbeiten dran. Wirklich.
Da Madame leider relativ groß und schnell ist (und selbst meine 95 Kilo leicht umreißt) ist sie an der Leine. Eigentlich (fast) immer in letzter Zeit. Und wenn sie sauer wird muss ich sie abbrechen. Madame hat dabei ein Problem. Sie ist (extrem) fiepsig. Die Stimmung schlägt
, wenn man sie in der Flanke anfasst, von einen Moment aus "muss da hin! SOFORT!" zu "Aua...nicht machen *unterwerf* um. Generell auch kein Thema. Wie gesagt, sie lernt.
Natürlich kannst du deinen Kleinhund freilaufen lassen. Auch in ihre Richtung. Sie findet das doof.