Und nun die Ergänzung zum "Haftbefehl" oder "warum eine direkte Verteidigung dagegen oft nicht gelingt".
Eines vorab: Teilweise gelingt es einen Richter davon zu überzeugen, den Haftbefehl nicht zu erlassen. Aber nur in seltenen Fällen. Die Quote den Haftbefehl außer Vollzug
2/x zu bekommen ist etwas höher. Aber woran liegt das:
1) Oft ist ein erheblicher Vorwurf betroffen.
Machen wir uns nichts vor. Die wenigsten Haftbefehle betreffen Ladendiebstähle. Für gewisse Straftaten sieht § 112 III (in dieser Form verfassungswidrig) eine Erleichterung
3/x der Voraussetzungen eines Haftbefehls vor. Hier scheint auch eine emotionale Sperre bei vielen Haftrichtern (was wenn ich ihn rauslasse und dann passiert etwas) zu bestehen.
2) Die Gegenseite hat mehr Personal und mehr Zeit.
Staatsanwaltschaft und Polizei haben mindestens
4/x 24 Stunden Zeit die Voraussetzungen für einen Haftbefehl zu prüfen, einen Antrag sorgfältig stellen und Zeugen erstmalig zu vernehmen. Als Verteidiger sehe ich die Akte in der Regel erst beim Haftrichter. Oft existiert ein Verfahren jedoch auch schon mehrere Monate.
5/x Natürlich kämpft ein Verteidiger immer. Doch manchmal wirkt der Kampf in den ersten Minuten, als hätte man einen Boxer die rechte Hand auf den Rücken gebunden. Ohne effektive Aktenkenntnis ist der Kampf häufig nicht zu gewinnen.
6/x c) entlastende Beweismittel sind nicht präsent
Gerade bei Haftbefehlen auf Grund von Zeugenaussagen kommt es vor, dass ein Mandant sagt "das war alles ganz anders. Und ich habe Zeugen!". Diese Zeugen sind aber beim Haftrichter nicht präsent. Und er wird selten(st) eine
Vernehmung durchführen. Die Zeugenaussagen können später eingebracht werden, verhindern allerdings kaum, dass zunächst ein Haftbefehl erlassen wird.
7/x d) Verteidigung als Sand im Getriebe
Machen wir uns nichts vor. Verteidigung (gegen einen Haftbefehl) ist immer auch
Sand im Getriebe. Es beteht bereits menschlich oft eine deutlich größere Nähe zwischen Richter und Staatsanwalt als zwischen Richter und Verteidiger. Und die Polizei (welche ja die Vorarbeit zum Haftbefehl leistet) will man gelegentlich auch nicht verärgern. Da ist es leichter
einen Haftbefehl (welcher ja gelegentlich durch die StA schon mit Briefkopf des Gerichts praktisch vorbereitet ist) zu unterschreiben, als sich nun intensiv mit statistischen Forschungen zur Fluchtwahrscheinlichkeit auseinanderzusetzen. Das trifft sicher nicht auf jede
Situation zu, spielt jedoch im Einzelfall eine Rolle.
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Ich hatte ja zugesichert etwas zu schreiben, wenn @Skybreaker_OWL die Untersuchungshaft erklärt. Das tut er offenbar gerade (:). Fangen wir aus ganz persönlicher anwaltlicher Sicht an:
In den allermeisten Fällen erfahre ich von einer vorläufigen Festnahme durch die Polizei
Das Gespür lässt einen dann schon vermuten, ob ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt wird. Die Tendenz ist einfach, je schwerwiegender das Delikt, umso wahrscheinlicher der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls. Der erste Kontakt zum Mandanten findet dann bei der Polizei
statt. Und da wird häufig schon die erste Weiche gestellt. Zwei Ding sind nämlich unbedingt zu vermitteln.
a) bei schweren Delikten ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Mandant in Haft geht groß.
b) er sollte dennoch schweigen.
Einmal zur Klarstellung (warum man Verteidigergebühren nicht mit dem Staatsdienst vergleichen kann).
Stell dir bitte einmal folgendes vor.
Du bist Richter.
Du hast deinen ersten Arbeitstag.
Dein Büro ist leer.
Du gehst zur Geschäftsstelle.
Nur, die ist auch leer.
Also
willst du mal schauen wie es mit deinen dienstlichen E-Mails aussieht. Du klappst dein Notebook. HALT, du hast kein Notebook.
Zumindest kein dienstliches.
Achja, Telefon hast du auch nicht. Weder das Gerät.
Noch eine Verbindung.
Also gehst du erst einmal in Vorleistung.
Du kaufst dir einen Tisch, Drucker, Fax, Notebook, schließt einen Telefonvertrag ab, bezahlst die entspechende Software. Vielleicht stellst du noch jemanden ein.
Dein Büro steht so am 15ten.
Achja, da hast du eine Mahnung im Briefkasten. Der Vermieter will 900 €.
Der Vergleich der Situation Afghanistans mit dem Mittelalter hinkt extrem. Die Taliban mögen (teilweise) mittelalterliche Moralvorstellungen haben. Sie bedienen sich moderner Methoden (socialmedia), moderner Waffen und einer Kriegsführung wie sie im Mittelalter kaum möglich war.
Durch unser derzeitiges Verhalten schaden wir nicht "nur" der afghanischen Bevölkerung (in deren Situation ich mich eh nicht reinversetzen kann). Wir schaden auch (mittelfristig) unserer eigenen Kultur. Es wird Konvertiten und Schläfer geben die nun radikalisiert werden.
Nicht jeder von denen ist leicht zu überwachen, da er Kaftan und dunklen Vollbart trägt. Es würde mich nicht wundern, wenn es bald mehr Tote gibt. Diese wären nur durch Hilfe in Afghanistan zu verhindern gewesen. Die Polizei oder Bundeswehr kann uns vor Attentätern denen ihr
In Anlehnung an einen von mir sehr geschätzten Kollegen (nicht auf Twitter) beginnen wir heute die Sonntagsplaylist mit politischen und nicht politischen Liedern. Ihne Anspruch auf Vollständigkeit. Mit Absicht.
Selbstverständlich hat die Playlist nicht nur Metal heute
Und es geht auch politisch, sagt der Youtubealgorhitmus. Und er hat recht. Keine Sorge. Politischer wird es heute nicht mehr.
Ehe jetzt die Musik gestartet wird, eine weitere Folge von "Verteidiger trainiert den Hund". Ja, ich glaube ich hatte es schon einmal geschrieben. Madame mag keine Hunde. Zumindest nicht alle. Insbesondere keine Kleinhunde bis Dackelgröße. Wir arbeiten dran. Wirklich.
Da Madame leider relativ groß und schnell ist (und selbst meine 95 Kilo leicht umreißt) ist sie an der Leine. Eigentlich (fast) immer in letzter Zeit. Und wenn sie sauer wird muss ich sie abbrechen. Madame hat dabei ein Problem. Sie ist (extrem) fiepsig. Die Stimmung schlägt
, wenn man sie in der Flanke anfasst, von einen Moment aus "muss da hin! SOFORT!" zu "Aua...nicht machen *unterwerf* um. Generell auch kein Thema. Wie gesagt, sie lernt.
Natürlich kannst du deinen Kleinhund freilaufen lassen. Auch in ihre Richtung. Sie findet das doof.