Offenbar ist in der Öffentlichkeit immer noch nicht angekommen, welche klimapolitischen Instrumente es gibt und welche Spielräume Deutschland überhaupt hat. Ein Thread (1/x).
Das Wichtigste: Das Klimaschutzziel wird auf EU-Ebene festgelegt. Schon bis 2030 sparen die EU 27 zusammen 55% ggü. 1990. Deutschland soll 50% unter das Niveau von 2005.
EU-Recht ist verbindlich. Deutschland kann also nicht einfach politisch beschließen, weniger zu sparen (2/x)
Das BVerfG hat am 24.3.21 festgestellt, dass auch das GG Deutschland zu Klimaneutralität verpflichtet und ein Anspruch auf intertemporale Gerechtigkeit verbietet, die Einsparungen zeitlich nach hinten zu schieben.
Es ist also auch verfassungswidrig, jetzt weniger zu sparen (3x)
Klimaschutz ist damit verrechtlicht: Alle Versprechen, "mit Augenmaß" "alle mitzunehmen", also weniger und später zu mindern, sind unrealistisch:
Um diese Versprechen einzulösen, müsste Deutschland die EU verlassen oder tiefgreifend verändern und das GG auch (4/x)
Der Umfang der einzusparende Emissionen ist wie der Zeitpunkt der Einsparung also auf einer Ebene verbindlich, die man nicht einfach ändern kann: Wer verspricht, Zumutungen zu ersparen, sagt nicht die Wahrheit.
Es geht nur noch um die Verteilung der Restemissionen (5/x)
Auch für diese Verteilung gibt es Vorgaben. Der EU-Emissionshandel bestimmt das Budget für rund 11.000 Industrieanlagen in der EU und den Flugverkehr.
Diese Budgetierung und ihre rechtliche Ausgestaltung ist für Deutschland unabänderbar, da voll verrechtlicht (6/x)
Es bleiben die vom EU-ETS nicht erfassten Emissionen. Hier hat Deutschland zwar keinen Spielraum, wie viel und wann, aber wie verringert wird. Deutschland hat sich für einen CO2-Preis entschieden, der aktuell 25 € beträgt und steigt. Ab 2027 wird versteigert (7/x)
Für diese Emissionen hätte es Regelungsspielräume gegeben. Aber da das Budgetziel ja feststeht, sind weniger belastende Maßnahmen faktisch ausgeschlossen. (8/x)
Sind Deutschlands Politiker also machtlose Marionetten? Nein, ganz und gar nicht. Sie entscheiden, wer die Kosten dieser Einsparungen trägt. Wer erhält Rückvergütungen und Zuschüsse? Wird das schumpfende Budget nur nach Finanzkraft verteilt oder staatlich zugewiesen? (9/x)
Ganz wichtig auch: Welche flankierenden Maßnahmen dämpfen den steigenden CO2-Preis? Mehr Erneuerbare senken die Nachfrage nach CO2, so dass der Preisanstieg für Kraftstoffe gedämpft wird.
Wer gern Auto fährt, muss eigentlich Windkraftanlagenfan sein! (10/x)
Für die Zukunft will die EU auch die Bepreisung von CO2 in Benzin, Diesel, Erdgas. Öl etc. selbst regeln. Deutschlands eigene Klimapolitik wird also noch etwas unwichtiger (11/x)
Doch obwohl diese Wahl damit weder über das Ob, noch über das Wieviel und das Wann des Klimaschutzes entscheidet, ist sie wichtig, denn es bleibt die Frage:
Wie verteilt Deutschland die wirtschaftlichen Lasten des Klimaschutzes auf Unternehmen und Bürger? (12/x)
Fazit: Die Belastungen stehen fest. Aber die Politik wird darüber entscheiden, wer sie trägt.
Glaubt also keine Versprechungen, man könnte später mindern, fragt nach Rückvergütungen, Zuschüssen und Zusatzmaßnahmen, die Emissionen reduzieren (13/13)
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Wir erinnern uns: Deutschland hat ein feststehendes Emissionsbudget. Es ist endlich, vergleichbar mit einer Schale Kekse. Diese Kekse müssen für alle Deutschen reichen. Nur in begrenztem Rahmen und für viel Geld kann die Regierung im Ausland zusätzliche Kekse kaufen (2/x)
Um diese Kekse auf die Deutschen zu verteilen, sind unterschiedliche Strategien denkbar. Man könnte jedem Deutschen abgezählte Kekse schenken und den Verzehr von mehr Keksen verbieten. Man könnte überhaupt alle Tätigkeiten verbieten, die zu übermäßigem Keksverzehr führen (3/x)
Bleibt Benzin billig, wenn die Grünen nicht (mit-)regieren?
Ein Thread (1/x)
Seit dem 1.1.21 gilt das BEHG. Seitdem muss für jeden Liter Benzin 0,00238 Emissionszertifikate beschafft werden. Die werden eingepreist. Die Zertifikatkosten sind bis 2025 festgelegt, ab 2026 wird versteigert (2/x)
Bis 2025 verteuert sich schon nach geltender Rechtslage der Liter Benzin bzw. Diesel wie hier von den IHK ausgewiesen. (3/x)
Die Berliner SARS-CoV-2-EindmaßnV von heute erlaubt es NICHT, sich privat mit Freunden zu treffen. "Quarantänegemeinschaften" sind nicht legal. Dies ergibt sich aus § 14 der SARS-CoV-2-EindmaßnV.
§ 14 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV verbietet es Berlinern, ihre Wohnung zu verlassen. Verboten sind also auch Besuche bei Nachbarn im Haus, in der (privaten) Wohnanlage etc. Es sei denn, es gilt eine Ausnahme nach Abs. 3.
§ 14 Abs. 3 SARS-CoV-2-EindmaßnV erlaubt u. a. den Arbeitsweg, Einkaufen, Arzt etc. Besuche sind in § 14 Abs. 3 d) und e) SARS-CoV-2-EindmaßnV nur in ganz wenigen Fällen erlaubt, v. a. Ehe- und Lebenspartner, Kinder und alte und kranke Menschen.