Morgen beginnt der Prozess gegen #freelina und 3 andere AntifaschistInnen. Ein Thread, warum der Prozess auf der strafprozessualen Ebene ein Skandal ist 1/
Der Prozess wird vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt. Das Oberlandesgericht ist erstinstanzlich zuständig, wenn der Generalbundesanwalt als Anklagebehörde agiert. Der GBA ist nur bei bestimmten Verfahren zuständig. Keiner der Anklagepunkte fällt in diese originäre
Zuständigkeit. Der GBA hat das Verfahren an sich gezogen, wegen der angeblichen besonderen Bedeutung der Sache. Das ist nach der Rechtsprechung des BGH möglich, wenn die angeklagten Delikte in der Gesamtschau die gesellschaftliche Relevanz wie diejenigen erreichen, für die der
GBA per Gesetz zuständig ist. In der öffentlichen Diskussion oftmals als Terror bezeichnet. Die Entscheidung ein Verfahren an sich zu ziehen, unterliegt dabei einem gewissen Beurteilungsspielraum. Ob sich die Anklage zum OLG aber in diesem bewegt, muss das OLG aber in jeder Lage
des Verfahrens prüfen. Im allgemeinen müssen die Delikte dabei im Bereich der Staatsschutzdelikte liegen. Dass heißt die Taten müssten die Grundfesten des Staates bedrohen, international wirken, erhebliche Teile der Bevölkerung verängstigen oder an der Schwelle zum rechtlichen
Terrorismus stehen. Maßgeblich geht es hier um Körperverletzungen an militanten und organisierten Rechten. Die Botschaft des GBA und des OLG Dresden ist also, dass körperliche Angriffe auf Rechte, deren politischer Kampf in Gewalt gegen Andersdenkende, MigrantInnen oder einfach
nicht zum „Volk“ gehörige besteht, den Staat gefährdet. Der GBA und das OLG nehmen damit militante Rechte in die gesellschaftliche Mitte auf und erklären Antifaschismus den Kampf. Dieser Prozess betrifft damit alle AntifaschistInnen. Um zum guten Schluss hier ein paar Fälle die
der GBA nicht als derart staatsgefährdend ansah: #Ballstädt #FKD (freie Kameradschaft Dresden) #Moscheebomber #sturm34 #HooligansElbflorenz #Turonen #SkinheadsSächsischeSchweiz #NSU2.0 #Staatsstreichorchester #NSUUnterstützer

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2 Aug 20
Hier übrigens ein paar Verfahren in denen Thüringer Staatsanwaltschaften und Gerichte rechten Gewalttätern einfach mal zeigen, das ihnen nichts passiert: 1. Ballstädt: Überfall auf eine Kirmesgesellschaft. LG Erfurt braucht 1,5 Jahre bis zum Urteil. Der BGH hebt es auf 1/...
Sechs Jahre nach der Tat müssen die Betroffenen immer noch Tür an Tür mit den Tätern wohnen 2. Saalfeld 1.5.2020. Verhandlung 3 Jahre nach der Tat. Erst die Nebenklage benennt trotz Kenntnis der StA von ihr Zeugin, die weitere Täter benennt. Bis heute keine Verhandlung 2/...
3. Ein Täter aus dem Ballstädt-Verfahren greift eine Transperson an. Verfahren eingestellt. 4. 2016 Angriff auf das AJZ Erfurt. Bis heute nicht vor Gericht verhandelt. 5. Messerangriff auf einen geflüchteten. StA Erfurt sieht keinen Tötungsvorsatz bis der Arzt vor Gericht
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