Auch wir warnten die Berliner Landeswahlleitung 9 Tage vor der Wahl eindringlich vor dieser gravierenden Manipulationsmöglichkeit. Wir wollten die Integrität der Wahl in Berlin nicht gefährden, daher machten wir dies nicht öffentlich. #btw21 #aghw21 1/
spiegel.de/politik/deutsc…
Der „Trick“ ging so: Person A (deutsch, volljährig) beantragt Briefwahl. Die erhaltenen Stimmzettel gibt A weiter an Person B, die ebenfalls Briefwahl beantragt.
B ist 16/17 Jahre alt oder EU-Bürger und deshalb nur zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wahlberechtigt. 2/
B bekommt daher nur einen Stimmzettel für die BVV-Wahl zugeschickt. Dank A hat B aber nun auch Stimmzettel für die Wahlen zum Bundestag und Abgeordnetenhaus sowie für den Volksentscheid. B kann diese Stimmzettel für die eigene Briefwahl nutzen. 3/
A hingegen macht keine Briefwahl, sondern geht am Wahltag mit dem Wahlschein direkt ins Wahllokal und erhält dort neue Stimmzettel. So können A und B an allen* Wahlen teilnehmen, obwohl nur A dazu berechtigt wäre. 4/
Normalerweise müssen Briefwähler die Stimmzettel für einzelne Wahlen jeweils in getrennte Stimmzettelumschläge stecken. Dann würde dem Wahlvorstand beim Öffnen des Wahlbriefs von EU-Bürgern/Minderjährigen auffallen, dass auch unzulässige Stimmzettel(-umschläge) drin sind. 5/
Berlins Landeswahlleitung hatte jedoch entschieden, dass bei der Briefwahl alle Stimmzettel in einen einzigen Umschlag gesteckt werden soll. Die Umschläge von nur zur BVV Wahlberechtigten sollten dann ungeöffnet in die gleiche Urne wie die anderen Umschläge geworfen werden. 6/
Dieses Vorgehen ist so unkonventionell, dass die Landeswahlleitung die Briefwahlvorstände vorab darauf hinweisen musste, dass sie leere Umschläge „entgegen der Regelung in der Bundeswahlordnung“ (!) ausnahmsweise nicht als ungültige Stimme werden soll. 7/
Wir hatten der Landeswahlleitung geraten, die Stimmzettelumschläge von EU-Bürgern zu separieren, damit unzulässige Stimmzettel identifiziert werden können. Tatsächlich wurden den Briefwahlvorständen 4 Tage vor der Wahl entsprechend neue Vorgaben gemacht (rote Schrift). 8/
Auf diese Weise hat die Landeswahlleitung die Manipulationsmöglichkeit im letzten Moment weitgehend ausschließen können. Der Vorgang passt ins Gesamtbild einer überforderten Wahlorganisation.
Aufmerksam wurden wir auf den Sachverhalt durch diesen Tweet: 9/
* Da die Stimmzettel zur #btw21 viel breiter und dicker sind als die Stimmzettel zu den Berliner Wahlen, hätten Briefwahlvorstände sie im Wahlbrief von EU-Bürgern oder Minderjährigen evtl. eh bemerkt. Die Stimmzettel zu Volksentscheid und AGH-Wahl wären aber kaum aufgefallen. 10/
Nicht geschlossen wurde die Sicherheitslücke für Auslandsdeutsche mit letztem deutschen Wohnsitz in Berlin. Sie waren nur zur Bundestagswahl wahlberechtigt, nicht aber zu den Berliner Wahlen. Ihnen konnte man auf gleiche Weise Stimmzettel zu den Berliner Wahlen verschaffen. 11/
Da ihre Stimmzettelumschläge nicht wie die von EU-Bürgern und Minderjährigen aussortiert wurden, dürfte dies ggf. nicht ausgefallen sein. Aufgrund der Postlaufzeiten ins Ausland und der geringen Zahl von Betroffenen wird das aber kaum in nennenswertem Umfang passiert sein. 12/
Ergänzung: Nicht nur Auslandsdeutsche waren nur zur Bundestagswahl wahlberechtigt, sondern vor allem auch all jene Menschen, die erst weniger als drei Monate vor der Wahl nach Berlin umgezogen waren. /13

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