Weil einige jetzt das kürzlich ergangene Urteil des #EGMR zu #Melilla anführen, um die Zurückweisung von #RefugeesGr zu rechtfertigen: Der EGMR hat keinen Blankoscheck für #Pushbacks ausgestellt. Das Vorgehen von #Griechenland ist evident rechtswidrig. 1/5
2/5 Der EGMR hat sich nur mit dem Verbot der #Kollektivausweisung beschäftigt. Aus dem Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und der Garantie effektiven Rechtsschutzes ergibt sich weiterhin ein Anspruch auf Zugang zum #Asylverfahren.
3/5 Auch das Verbot der Kollektivausweisung greift – selbst nach der problematischen Auslegung des EGMR! Denn der EGMR hat die Ausnahme im Fall #ndandntvsspain (irrtümlich) darauf gestützt, dass legale Zugänge bestehen. Die gibt es in #Griechenland (momentan) nicht.