Was wäre besser zu tun gewesen, als der nun vorliegende verfassungswidrige "Lockdown" für noch nicht Geimpfte? Hier ein paar Überlegungen:
1) Dritte Teilimpfung als Sofortmaßnahme um den Impfschutz für alle aufzufrischen, wo die zweite schon zu lange zurück liegt.

2) Allgemeine Impfpflicht nicht für die laufende Welle, sondern damit wir zum Jahreswechsel nicht in eine neue Welle laufen.
3) Maskenpflicht im Innenraum und bei größeren Treffen.

4) 2G nach dem Wiener Modell in Gastro und bei Veranstaltungen. Dort wo notorisch eher die Hemmungen fallen (zB Partys) zusätzlich ein aktueller PCR Test

5) Generell strengere Regeln bei Veranstaltungen
6) Verstärkung Contact-Tracing und konsequentere Quarantäne

7) Unternehmen in die Verantwortung nehmen, Homeoffice wieder kurzfristig zu verstärken und überall dort, wo Homeoffice nicht möglich ist, die internen Schutz-Maßnahmen kritisch zu überprüfen.
8) Überhaupt Maßnahmen stärker an die Örtlichkeit anpassen und sichtbar machen, zB einheitliche Schilder für Betretungsregeln.

9) Regional dort wo die Situation wirklich außer Kontrolle ist (zB Risikozahl über 400) kurzfristige allgemeine Lockdowns für alle zum Brechen der Welle

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16 Nov
Das ist ein sehr guter zusätzlicher Grund, wieso dieser merkwürdige Teillockdown für Ungeimpfte schon auf der formalen Ebene unzulässig sein könnte. Es stimmt: ausdrücklich sieht §6 Covid MG nämlich keine Unterscheidung nach bestimmten Kriterien sondern nur nach Zeiten vor.
Das entspricht auch der allgemeineren Ansicht, dass ungeachtet der Interpretation des Gesetzsetztextes die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften in vielen der erfassten Bereichen unsachlich ist.
Hier noch ein paar Ideen zu grundsätzlichen Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit:
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15 Nov
Was sind die Hauptprobleme der neuen Covid19 VO? Die Bestimmungen für Ungeimpfte haben kaum epidemiologischen Mehrwert, wie bereits von einigen festgestellt. Es verfestigt sich der Eindruck, dass es ausschließlich um die Impfung geht. Dafür sind die Maßnahmen aber überschießend.
Den fehlenden epidemiologischen Mehrwert sieht man an einigen Punkten. So müssen Ungeimpfte weiter arbeiten gehen, und zwar auch in Geschäften wo für Kunden 2G gilt. Maske müssen sie dort nicht tragen.
Für Kinder reicht bis Ende der Schulpflicht der Schultest. Im Gymnasium Oberstufe werden die gleichen Tests gemacht, die gelten dann aber plötzlich nicht mehr weil ja außerhalb der Schulpflicht.
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16 May
Was wären eigentlich die Rechtsfolgen, wenn ein Bundeskanzler während seiner Regierungszeit strafrechtlich verurteilt wird? Kann er sein Amt auch während einer Haftstrafe ausüben? Erstaunliche Antwort ist, dass er das ev sogar könnte, wenn der Bundespräsident nichts dagegen hat.
Voraussetzung zum Bundeskanzler neu bestellt zu werden ist zunächst, dass man zum Nationalrat wählbar ist (Art 70 B-VG). Das ist man nach §41 NRWO nicht mehr nach einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten unbedingt oder 1 Jahr bedingt für ein Vorsatzdelikt.
Während der Laufzeit führt das aber nach der herrschenden Meinung NICHT zum Amtsverlust. Da wäre stattdessen ein Amtsaberkennungsverfahren durchzuführen (Art 141 Abs 1 lit e B-VG). Dazu braucht es aber - wie bei der Ministeranklage - einen MEHRHEITSBESCHLUSS des Nationalrats.
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14 May
Ein Hinweis für alle die meinen, eine Staatsanwaltschaft könne mal so ermitteln und jemanden als Beschuldigten führen, hier der Ablauf (siehe auch §48 StPO) :
1) Jede Anzeige oder amtswegige Wahrnehmung wird auf einen Anfangsverdacht geprüft.
2) Nur bei Anfangsverdacht wird gegen den VERDÄCHTIGEN ermittelt, sonst die Anzeige zurückgelegt.
3) Wenn sich der Verdacht erhärtet führt die StA das Verfahren gegen den BESCHULDIGTEN fort.
4) Wenn die StA eine Verurteilung für wahrscheinlich hält, erhebt sie schließlich Anklage gegen den ANGEKLAGTEN.
5) In der Hauptverhandlung vor Gericht stellt sich dann heraus ob die Person tatsächlich schuldig ist und sie wird zum VERURTEILTEN, oder sie wird freigesprochen.
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8 Mar
Morgen endet die Begutachtungsfrist für das Epidemiegesetz: Ich habe mich wieder entschlossen, eine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren abzugeben. Wie aus meinen Statements bereits klar war, stehe ich den Änderungen aus grundrechtlicher Sicht sehr kritisch gegenüber.
Die Gesetzeserläuterungen zeigen auch nicht Notwendigkeit der Änderungen auf. Ich habe vielmehr auf eine der mir bekannten Studien verwiesen, wonach bei Handelssperren und Ausgangsregeln kein (!) Zusammenhang mit den Ansteckungszahlen nachweisbar ist. onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/ec…
Ein kreativer Einfall, wie man die Verordnungssetzung in Zukunft verbessern könnte, nämlich durch Erhöhung der die Verantwortlichkeit. Wenn es ein Problem mit nicht gesetzeskonformen Verordnungen gibt, dann gehört mehr Transparenz hergestellt und es gehört Schadenersatz geleistet
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3 Mar
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII…
Eine der größten Frechheiten daran ist die Begutachtungsfrist von bloß 6 Tagen bei der Schwere der Eingriffe. Dabei sind die Vorschläge nichts neues, sondern es wurden einfach sämtliche Bemängelungen der VO des letzten Jahres genommen und nun soll alles fragwürdige zulässig sein.
"Veranstaltungen" sollen nun Treffen mit lediglich mehr als 4 Personen aus mehr als zwei Haushalten sein, egal wo, zB zuhause. Strafe EUR 1.450. Bei Missachtung einer Untersagung zB einer Demonstration drohen dem Veranstalter möglicherweise nun EUR 30.000 und Freiheitsstrafe.
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