Ein Hinweis für alle die meinen, eine Staatsanwaltschaft könne mal so ermitteln und jemanden als Beschuldigten führen, hier der Ablauf (siehe auch §48 StPO) :
1) Jede Anzeige oder amtswegige Wahrnehmung wird auf einen Anfangsverdacht geprüft.
2) Nur bei Anfangsverdacht wird gegen den VERDÄCHTIGEN ermittelt, sonst die Anzeige zurückgelegt.
3) Wenn sich der Verdacht erhärtet führt die StA das Verfahren gegen den BESCHULDIGTEN fort.
4) Wenn die StA eine Verurteilung für wahrscheinlich hält, erhebt sie schließlich Anklage gegen den ANGEKLAGTEN.
5) In der Hauptverhandlung vor Gericht stellt sich dann heraus ob die Person tatsächlich schuldig ist und sie wird zum VERURTEILTEN, oder sie wird freigesprochen.
Hier noch ein paar Zahlen aus der Kriminalstatistik zusammengesucht. Nicht alles ganz genau und trennscharf zwischen polizeilichen und staatsanwschaftlichen Ermittlungen aber zeigt ca die Größenordnungen.

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16 May
Was wären eigentlich die Rechtsfolgen, wenn ein Bundeskanzler während seiner Regierungszeit strafrechtlich verurteilt wird? Kann er sein Amt auch während einer Haftstrafe ausüben? Erstaunliche Antwort ist, dass er das ev sogar könnte, wenn der Bundespräsident nichts dagegen hat.
Voraussetzung zum Bundeskanzler neu bestellt zu werden ist zunächst, dass man zum Nationalrat wählbar ist (Art 70 B-VG). Das ist man nach §41 NRWO nicht mehr nach einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten unbedingt oder 1 Jahr bedingt für ein Vorsatzdelikt.
Während der Laufzeit führt das aber nach der herrschenden Meinung NICHT zum Amtsverlust. Da wäre stattdessen ein Amtsaberkennungsverfahren durchzuführen (Art 141 Abs 1 lit e B-VG). Dazu braucht es aber - wie bei der Ministeranklage - einen MEHRHEITSBESCHLUSS des Nationalrats.
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8 Mar
Morgen endet die Begutachtungsfrist für das Epidemiegesetz: Ich habe mich wieder entschlossen, eine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren abzugeben. Wie aus meinen Statements bereits klar war, stehe ich den Änderungen aus grundrechtlicher Sicht sehr kritisch gegenüber.
Die Gesetzeserläuterungen zeigen auch nicht Notwendigkeit der Änderungen auf. Ich habe vielmehr auf eine der mir bekannten Studien verwiesen, wonach bei Handelssperren und Ausgangsregeln kein (!) Zusammenhang mit den Ansteckungszahlen nachweisbar ist. onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/ec…
Ein kreativer Einfall, wie man die Verordnungssetzung in Zukunft verbessern könnte, nämlich durch Erhöhung der die Verantwortlichkeit. Wenn es ein Problem mit nicht gesetzeskonformen Verordnungen gibt, dann gehört mehr Transparenz hergestellt und es gehört Schadenersatz geleistet
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3 Mar
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII…
Eine der größten Frechheiten daran ist die Begutachtungsfrist von bloß 6 Tagen bei der Schwere der Eingriffe. Dabei sind die Vorschläge nichts neues, sondern es wurden einfach sämtliche Bemängelungen der VO des letzten Jahres genommen und nun soll alles fragwürdige zulässig sein.
"Veranstaltungen" sollen nun Treffen mit lediglich mehr als 4 Personen aus mehr als zwei Haushalten sein, egal wo, zB zuhause. Strafe EUR 1.450. Bei Missachtung einer Untersagung zB einer Demonstration drohen dem Veranstalter möglicherweise nun EUR 30.000 und Freiheitsstrafe.
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2 Mar
Seit gestern werden ja Gratis-Selbsttests in den Apotheken verteilt. Leider wieder einiges gesetzwidrig geregelt, quasi Rechtsbruch und Verletzung des Datenschutzes mit Anlauf. Es geht um den Opt-Out aus der Elektronischen Gesundheitsakte, dem ELGA.
vienna.at/gratis-corona-…
Laut dem Welser Stadtrat und Funktionär in der Sozialversicherung Peter Lehner (derzeit Halbjahresvorsitzender der SV) ist es in Ordnung alle 300.000 Menschen mit ELGA Opt-Out auszuschließen, weil die sich ja eh wieder anmelden können. Sagt auch Anschober. ots.at/presseaussendu…
Der Opt-Out ist aber eine legitime gesetzliche Möglichkeit vom Recht an den eigenen Daten Gebrauch zu machen. Der Ausschluss verstößt dabei nicht nur gegen die DGSVO sondern auch ausdrücklich gegen das Gesundheitstelematik-Gesetz, das die Grundlage für den ELGA ist. Image
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9 Jan
Wieso ist das Zurückhalten von 60.000 Impfdosen eigentlich nicht nur moralisch, sondern sogar RECHTLICH „problematisch“? Erstaunlich, je nach Fakten kann möglicherweise ein Strafdelikt mit 10 bis 20 Jahren Freiheitsstrafe vorliegen. (THREAD)
Was wissen wir soweit: Sicher gilt, dass ca 60.000 Impfdosen am 27.12. in Österreich waren. Die Verteilung sollte über die Bundesbeschaffungsgesellschaft bbg.gv.at passieren. Aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen waren aber bis dato nur Kleinstmengen abrufbar.
Motivation dahinter ist fraglich. Auer war im Ö1-Mittagsjournal und sprach davon, dass bewusst eine kritische Größe abgewartet werden solle und alle Einrichtungen gleichzeitig Impfstoff bekommen sollen. Reich war in der #ZIB2 und hat sinngemäß gesagt alles laufe nach Plan.
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12 Nov 20
Viel ist noch nicht im Detail bekannt vom neuen TERRORISMUSPAKET (orf.at/stories/318938…). Die wenigen Details lassen einem aber alle rechtsstaatlichen Haare zu Berge stehen. Kogler sagt zB "trifft eh auch Nazis" als ob es das besser machen würde. Hier ein etwas längerer THREAD:
Ausgangspunkt: Es gibt schon viele vorhandene Regeln und schon jetzt mit Missbrauchspotential. Man erinnere sich nur an den Tierschützerprozess (de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Ne…). "Trifft eh auch Tierschützer".

Was will die Regierung also insgesamt:
1) Unterbringung von terroristischen Straftätern in potentiell lebenslanger Präventivhaft bis zur "Entradikalisierung": Verfassungsrechtlich nicht möglich wegen Art 2 des Gesetzes über die persönliche Freiheit ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…
Read 16 tweets

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