Morgen endet die Begutachtungsfrist für das Epidemiegesetz: Ich habe mich wieder entschlossen, eine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren abzugeben. Wie aus meinen Statements bereits klar war, stehe ich den Änderungen aus grundrechtlicher Sicht sehr kritisch gegenüber.
Die Gesetzeserläuterungen zeigen auch nicht Notwendigkeit der Änderungen auf. Ich habe vielmehr auf eine der mir bekannten Studien verwiesen, wonach bei Handelssperren und Ausgangsregeln kein (!) Zusammenhang mit den Ansteckungszahlen nachweisbar ist. onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/ec…
Ein kreativer Einfall, wie man die Verordnungssetzung in Zukunft verbessern könnte, nämlich durch Erhöhung der die Verantwortlichkeit. Wenn es ein Problem mit nicht gesetzeskonformen Verordnungen gibt, dann gehört mehr Transparenz hergestellt und es gehört Schadenersatz geleistet
Die Begutachtungsfrist hat heute geendet. Meine Stellungnahme ist noch nicht auf der Webseite ersichtlich. Ich habe allerdings die Bestätigung, dass mit der nächsten großen Aktualisierung über Nacht der Rest der Stellungnahmen online geschaltet werden soll. Stand derzeit: 30944
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII…
Eine der größten Frechheiten daran ist die Begutachtungsfrist von bloß 6 Tagen bei der Schwere der Eingriffe. Dabei sind die Vorschläge nichts neues, sondern es wurden einfach sämtliche Bemängelungen der VO des letzten Jahres genommen und nun soll alles fragwürdige zulässig sein.
"Veranstaltungen" sollen nun Treffen mit lediglich mehr als 4 Personen aus mehr als zwei Haushalten sein, egal wo, zB zuhause. Strafe EUR 1.450. Bei Missachtung einer Untersagung zB einer Demonstration drohen dem Veranstalter möglicherweise nun EUR 30.000 und Freiheitsstrafe.
Seit gestern werden ja Gratis-Selbsttests in den Apotheken verteilt. Leider wieder einiges gesetzwidrig geregelt, quasi Rechtsbruch und Verletzung des Datenschutzes mit Anlauf. Es geht um den Opt-Out aus der Elektronischen Gesundheitsakte, dem ELGA. vienna.at/gratis-corona-…
Laut dem Welser Stadtrat und Funktionär in der Sozialversicherung Peter Lehner (derzeit Halbjahresvorsitzender der SV) ist es in Ordnung alle 300.000 Menschen mit ELGA Opt-Out auszuschließen, weil die sich ja eh wieder anmelden können. Sagt auch Anschober. ots.at/presseaussendu…
Der Opt-Out ist aber eine legitime gesetzliche Möglichkeit vom Recht an den eigenen Daten Gebrauch zu machen. Der Ausschluss verstößt dabei nicht nur gegen die DGSVO sondern auch ausdrücklich gegen das Gesundheitstelematik-Gesetz, das die Grundlage für den ELGA ist.
Wieso ist das Zurückhalten von 60.000 Impfdosen eigentlich nicht nur moralisch, sondern sogar RECHTLICH „problematisch“? Erstaunlich, je nach Fakten kann möglicherweise ein Strafdelikt mit 10 bis 20 Jahren Freiheitsstrafe vorliegen. (THREAD)
Was wissen wir soweit: Sicher gilt, dass ca 60.000 Impfdosen am 27.12. in Österreich waren. Die Verteilung sollte über die Bundesbeschaffungsgesellschaft bbg.gv.at passieren. Aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen waren aber bis dato nur Kleinstmengen abrufbar.
Motivation dahinter ist fraglich. Auer war im Ö1-Mittagsjournal und sprach davon, dass bewusst eine kritische Größe abgewartet werden solle und alle Einrichtungen gleichzeitig Impfstoff bekommen sollen. Reich war in der #ZIB2 und hat sinngemäß gesagt alles laufe nach Plan.
Viel ist noch nicht im Detail bekannt vom neuen TERRORISMUSPAKET (orf.at/stories/318938…). Die wenigen Details lassen einem aber alle rechtsstaatlichen Haare zu Berge stehen. Kogler sagt zB "trifft eh auch Nazis" als ob es das besser machen würde. Hier ein etwas längerer THREAD:
Ausgangspunkt: Es gibt schon viele vorhandene Regeln und schon jetzt mit Missbrauchspotential. Man erinnere sich nur an den Tierschützerprozess (de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Ne…). "Trifft eh auch Tierschützer".
Was will die Regierung also insgesamt:
1) Unterbringung von terroristischen Straftätern in potentiell lebenslanger Präventivhaft bis zur "Entradikalisierung": Verfassungsrechtlich nicht möglich wegen Art 2 des Gesetzes über die persönliche Freiheit ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…
Zuerst Vorstoß zur Entschlüsselung privater Kommunikation, neues Überwachungspaket gegen alle Bürger*innen, präventive Haft ohne Straftat und nun soll es ein Delikt "politischen" Islam geben? Also wir zerstören unseren Rechtsstaat, damit es Terroristen nicht mehr tun können???
Wegen "politischem Islam": Finde den Ausdruck in diesem Verständnis vollkommen ungeeignet. Interessante Diplomarbeit dazu: othes.univie.ac.at/3449/ Muss der Kabinettschef des Kanzlers dann auch bald wegen politischem Katholizismus in Untersuchungshaft?
Na schau der Koalitionspartner ist voll auf Linie. Demokratie und Freiheit vereidigen, dadurch dass man sie zerstört. Soviel verbrannte Erde wird unsere ethische CO2-Bilanz wohl nicht sehr positiv beeinflussen. 🤢
Kurz-THREAD: Erste neue Maßnahmen sind heute da. ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl… Sie enthalten vorwiegend die Herabsetzung der Sperrstunde auf 19 Uhr und Überarbeitung des Spitals- und Plfegebereichs
Vermutlich ist die Vorverlegung auf 19 Uhr als Anpassung an die Sperrstunde um 20 Uhr gedacht. Der Sinn erschließt sich aber nicht ganz, weil dadurch ja weniger Zeit zum Einkauf zur Verfügung steht und sich das Gedränge eher erhöht als verringert.
Ich traue es mich ja schon nicht mehr sagen, aber verfassungsrechtlich hält das aufgrund des Gleichheitssatzes wohl nicht. Es wird nämlich differenziert zu diversen Geschäften und insbesondere auch Tankstellen, die offen lassen dürfen. Gibt es wenig Grund für den Unterschied.