Leitsätze, u.a.: Art. 2 I schützt "familienähnlich intensive Bindungen" auch jenseits von Ehe und Familie"; Art. 2 I iVm Art. 1 I schützt davor, "zu Einsamkeit gezwungen" zu werden. 2/
Art. 104 I 1 GG: "auf Grund eines Gesetzes" = auch (unmittelbar) durch ein Gesetz (LS 3 lit. b).
C.I. Kontaktbeschränkungen (und Bußgeldbewehrung) sowie "Ausgangsbeschränkungen" (mit OWi-TB) verletzten "die Beschwerdeführenden" nicht in GRen (104 ff.)
- Einsamkeit: 113 f. 3/
C.I.2. Formelle Verf.mäß.: Kompetenztitel sind nach allg. Regeln der Verf.interpr. auszulegen, 119, Methoden ergänzen sich, 122
- Art. 74 I Nr. 19: Krankheit, Maßnahmen (125 ff.), der im Wtl. "eindeutig zum Ausdruck kommende objektivierte Wille"; Entwurfsbegründung (129) 4/
- keine Zustimmungspflichtigkeit im BRat (133), Einheitsthese offen 5/
Mat. Verf.mäßigkeit (134 ff.); "aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung beziehungsweise aus einzelnen Grundrechten resultierende Grenzen für die Handlungsformenwahl des Gesetzgebers" (134) 6/
- Rechtsschutzgarantie, Art. 19 IV: durch selbstvollziehende Gesetze nicht berührt (135-137, aber 149)
- Gewaltenteilung (139 ff.); Kernbereich unberührt (144); für Gewichtsverlagerung auf Legislative sachliche Gründe (145); kein Einzelpersonengesetz (142, 146). 7/
- Keine Verletzung von Rechtsschutzvorgaben aus Gewaltenteilungsgrundsatz (147 ff.); Feststellungsklage "dürfte" statthaft gewesen sein (149), Handlungsalternative war hier RVO und damit wäre für den Rechtsschutz "nicht viel gewonnen" gewesen (150). 8/
- Allgemeinheitsgebot (Art. 19 I 1) gewahrt (151)
- Bestimmtheit aus Art. 103 II (152 ff.) und daher erst Recht iÜ (165) gewahrt; im OWi-Recht geringere Anforderungen als im "materiellen" Strafrecht (159)
- Elektronische Verkündung im Internet ok (#Digitalisierung) (163) 9/
- Gesundheitssystem "Zwischenziel" (175)
- mögl. Eignung, Zweck "zu erreichen" (183 ff.) (besser: zu fördern...); hier Vertretbarkeitskontrolle (185, 171, 187 ff.); (aber Verf.widr. für Zukunft möglich, Verweise auf Schweizer. BG, @bger_CH, h/t H.P.) (186, 189); #RKI (191) 11/
- "Befindet sich eine Person ungeschützt in der Atemwolke einer infizierten Person in einem Abstand von 1,5 Metern, besteht bereits nach fünf Minuten eine Ansteckungswahrscheinlichkeit von 100 %." (193) 12/
- Erforderlichkeit: keine "eindeutig" (!) gleich wirksamen milderen Mittel (202) (Verallgemeinerung des im genannten Präjudiz auf Wirtschaftsordnung bezogenen Maßstabs?) 13/
- Arbeitsregelungen: Verschiebung der Belastungen auf Dritte kein "milderes Mittel im verfassungsrechtlichen Sinne"; außerdem keine Eindeutigkeit (212)
- Angemessenheit (215 ff.) 14/
- Es lag "nicht fern, dass die Zahl intensivbehandlungsbedürftiger Personen alsbald die klinischen Kapazitäten deutlich übersteigen würde" und Patient:innen "in diesem Maße keine optimale Behandlung mehr erfahren würden".
(- Genau wie jetzt.) 15/
C.II. Ausgangsbeschränkungen (238 ff.)
- Art. 2 II 2: "körperliche Bewegungsfreiheit" (aber nicht "unbegrenzt und überall hin bewegen"); Möglichkeit, "von ihr tatsächlich und rechtlich Gebrauch machen zu können" (239); psychisch vermittelter Zwang (246) 16/
- "Schwelle zum Eingriff" überschritten: zwar reichen mögliche Gefahrenabwehrmaßnahmen nicht (sonst "Übergrundrecht"), aber hier klarer Bezug zur Fortbewegungsfreiheit (249); aber keine Freiheitsentziehung (250) 17/
- Mat. Verf.mäßigkeit (254 ff.)
- Bestimmtheit auch der Härtefallklausel (263 ff.)
- Schrankenanforderungen Art. 2 II 3, Art. 104 I 1 (267 ff.); durch ist "aufgrund" Gesetzes - teleol. Arg. wg. Eingriffserstreckung auf psych. Zwang (272) 18/
- Vhm. (274 ff.); tragf. Grdl. (276-281)
- Erforderlichkeit (282 ff.):
-- Kontrolle privater Zusammenkünfte zwar sicher gleich geeignet, aber nur wenn flächendeckend und ggf. mit Betreten; dann "nicht grundrechtsschonender" (285)
-- "anderes Regelungssystem" (-) (286 ff.) 19/
Mayer: Migration ist "auch eine Bestätigung", dass wir "in der „birthright lottery“ (Ayelet Shachar) das bessere Los gezogen" haben. "Mit verdient/unverdient... hat das nichts zu tun. Schon deswegen empfiehlt sich in der Diskussion dieser Fragen eine gewisse Grunddemut."
Notstandslage nach Art. 72 AEUV? Für Polen, Ungarn und Tschechien habe der EuGH 2020 "klargestellt: diese Staaten konnten sich nicht auf Art. 72 AEUV berufen".
Vertragsverletzungsverfahren "unter dem Aspekt Zeitspiel (‚Dann lassen wir uns eben verurteilen‘)" als "Teil des politischen Handelskalküls"? "Diese Art von taktischem Umgang mit dem Recht" hätte "am Ende einen hohen Preis" und würde "die europäische Idee" beschädigen. 3/
Eine Partei "deren Abgeordnete eine gemeinsame Fraktion" mit einer anderen bilden würden, wenn sie "gemeinsam das Fünf-Prozent-Quorum erreichen würden" (und: 2. bei der im BT schon eine gemeinsame Fraktion bestand, und 3. auf Wettbewerb untereinander verzichtet wird). 2/
Mit anderen Worten: Diese Einschränkung von 5%-Klauseln gilt für Parteien genau wie die CSU.
Ob sie auch für sehr ähnliche Parteien gilt, bleibt offen.
Janisch zum EuGH-Urteil gegen Polens Justizgesetz:
Die (aufgelöste) Disziplinarkammer verstieß laut EuGH gegen die richterliche Unabhängigkeit, weil der Rückgriff auf EU-Recht sanktionierbar sein sollte.
Aber auch eine weitere Kammer des Obersten Gerichts, die allein für die Prüfung der Wahrung der EU-Rechtsschutzgarantien zuständig sein sollte, rügte der EuGH, "denn jedes Gericht, quer durch die Justiz", sei zur Anwendung europäischen Rechts berufen. 2/
"Im Juli 2021" forderte der EuGH die vorläufige Aussetzung des Justizgesetzes von 2019, und im Okt. 2021 verhängte er "ein Zwangsgeld von" täglich 1 Mio. €. Im April halbierte er die Summe, "aber die Gelduhr lief weiter" und steht jetzt bei "mehr als 500" Mio. 3/
Doch bis zu einer Lohnerhöhung "dürfte es noch ein weiter Weg sein, schon deshalb, weil die Länder bis Mitte 2025 Zeit zur Umsetzung haben - und rückwirkende Nachzahlungen ausdrücklich nicht vorgesehen sind". 2/
"Immerhin stellt das Gericht unmissverständlich klar, dass die Resozialisierung von Strafgefangenen kein soziales Accessoire ist, sondern ein Gebot der Menschenwürde." 3/
"Die Vermögensungleichheit" in Dt. wie vielen westlichen Staaten "ist sehr groß, die Reallöhne der Arbeitnehmer sinken seit Jahren, während die Superreichen... die Inflation gut wegstecken."
Es sollte daher "eine satte Vermögens- und Erbschaftssteuer" geben. 2/
"Extremer Reichtum ist wie ein schwarzes Loch, das große Macht ansaugt." Die Brexit-Kampagne wurde von wohlhabenden Kreisen mitfinanziert. Der Twitter-Milliardär hat "mehr globale Meinungsmacht" als der Bundeskanzler. 3/
"Ich bin... nicht vollkommen pessimistisch. Vor zehn Jahren, also vor dem Pariser Abkommen, hat die Wissenschaft... noch mit einer Erwärmung von etwa vier Grad bis 2100 gerechnet. Inzwischen steuern wir mit der jetzigen Klimapolitik auf einem 2,7-Grad-Kurs." 2/
"Deutschland ist ein Landgebiet. Und Landgebiete erwärmen sich etwa doppelt so rasch wie der globale Mittelwert... Wir sind in Deutschland inzwischen bei rund 2,3 Grad Erwärmung angelangt." 3/