Klare Fehlentscheidung des OVG Lüneburg. Die Richter verkennen die Rolle von Gerichten in der Pandemie, ignorieren die vom BVerfG aufgestellten Maßstäbe für eine bloße Vertretbarkeitskontrolle mit weit zurückgenommener Verhältnismäßigkeitsprüfung, versuchen freihändig .... (1/8)
...eigene Abwägungen die dem Normgeber vorbehalten bleiben müssen.
Die Richter stellen allen Ernstes eigene Betrachtungen zur Gefährlichkeit der Omikron-Variante an und denken über die Wirksamkeit von FFP2-Masken im Einzelhandel nach. Dazu haben die keine Expertise. (2/8)
Für Lage im Einzelhandel werden RKI-Aussagen aus dem September bemüht, als sich die Lage deutlich anders darstellte. Vor allem: kein Wort dazu dass die 2G-Regel auch Anreizfunktion hat, um die Impflücke zu schliessen. Indirekt liefert das Gericht damit gute Argumente ... (3/8)
...für eine allgemeine Impfpflicht - wenn Anreize wie die 2G-Regel von den Gerichten nicht zugelassen werden.

Beschluss betrifft nur Niedersachsen, keine Auswirkungen auf andere Bundesländer. Hintergrund ist als nds. Besonderheit, dass das Gericht schon länger ... (4/8)
möchte, dass die Landesregierung die Infektionslage im Einzelhandel besser erforscht. Putzige Idee: Mit welchen Ressourcen, über welchen Zeitraum, im Hinblick auf welche Virusvarianten - Delta oder auch schon Omikron - sollte das rechtlich geboten sein?

Einordnung: (5/8)
Es ist leider schlicht statistisch so dass bei 15 OVGs/VGHs in DE mit ca. 400 Richterinnen und Richtern auch mal ein Spruchkörper zustande kommen kann der daneben liegt.
Leider ist dann bei Eilrechtsschutz kein Korrektiv mehr möglich.
Anderswo haben 2G-Regeln vor Gericht (6/8)
Bestand gehabt.
Weil Eilrechtsschutz kann BVerwG leider nicht die einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen, auch BVerfG kann nicht befasst werden.
Die nds. Landesreg. könnte freilich versuchen, ihre Maßnahmen noch besser zu begründen, insbesondere mit dem Impfanreiz. (7/8)
Verunsicherung, Zeitverlust, Effektivitätsverlust in der Pandemiebekämpfung durch solche Gerichtsentscheidungen - mehr als bedauerlich.
Jedenfalls dem klagenden Einzelhandel sollte man die Prioritätensetzung Profit vor Gesundheit & Menschenleben nicht durchgehen lassen.
(8/8)

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10 Dec
Kollege Lepsius wütet weiter gegen das BVerfG. Der Beitrag ist demokratierelativierend fahrlässig & unklug. Staatsrechtslehre hat bei der Akzeptanz von Urteilen auch eine Verantwortung. Kritik gehört klar dazu. Aber derart polemisch mitten in der Pandemie das Gericht zu... (1/5)
...attackieren welches ausdrücklich eine Orientierung geben wollte beschädigt die Pandemiebekämpfung, gewollt oder nicht.

Was steckt dahinter?
Demokratie & Rechtsstaat stehen nun einmal auch im Spannungsverhältnis, man kann das eine oder das andere wichtiger finden. (2/5)
Bezeichnend aber dass „Demokratie“ bei L nur als „Kanzlerdemokratie“ vorkommt. Ich finde die Selbstbeschränkung des Gerichts zugunsten der demokratisch besser legitimierten Politiker richtig. Was wäre die Alternative? In Lepsius’ Pandemiebekämpfungsrechtsstaat entscheiden: (3/5)
Read 5 tweets
30 Nov
Meine zwei Highlights aus Karlsruhe heute morgen: 1. klare Ansage dass demokratisch legitimierter Gesetzgeber bei ungewisser Lage entscheidet. Kein Verstecken hinter der angeblichen Rechtslage. 1/2
Und 2.: Anspruch auf Distanzunterricht. Und eben nicht Verbot von Aufhebung der Präsenzpflicht, wie die Ampel es ins Gesetz geschrieben hat.
Ein paar Interviewsätze in diesem Beitrag fürs heute journal: ich sehe vor allem, dass das BVerfG die schwierigen Abwägungen zwischen den betroffenen Rechtsgütern der Politik überlässt.

Bundesverfassungsgericht „Notbremse“ rechtmäßig zdf.de/nachrichten/he…
Read 4 tweets
28 Nov
Corona - was ist in 🇩🇪 schiefgelaufen?
1: ZU PARTEILICH: 1977, Terrorwelle-Antwort=Grosser Krisenstab im Kanzleramt. Alle Parteien an einen Tisch. Hätte wohl mehr Gemeinsinn gestiftet, Opposition eingebunden, Spaltung gedämpft. MPK dazu nicht ausreichend.
1/n
2: ZU WENIG PLAN. Gab seit 70ern Planungsabt im Kanzleramt. Von Schröder/Steinmeier abgeschafft. Politik in DE=fast nur noch reaktiv. Hier aber nötig, VOR die Entwicklung zu kommen. Bsp.: Warum nicht im Sommer schon Plan für den Fall dass Inzidenzen steigen & Impfwirkung 2/n
..nachlässt? Mit fertigem Gesetzeswentwurf etc.
Nochn Beirat braucht kein Mensch,& interminist. Krisenstab gibts schon.Nötig wäre ein interdisziplinäres Team dass konkrete Planung macht,dabei Reaktionsmöglichkeiten (Tools),konkrete Gesetze oder Verordnungen,schon bereit hat. 3/n
Read 6 tweets
28 Nov
Was jetzt zu tun ist. Klare Ansage der Wissenschaft.

Wenn die Politik HIER nicht der Wissenschaft folgt, dann ist deren Problemlösungsunwille oder deren Problemlösungsinkompetenz erwiesen.

Der Bundestag ist konstituiert, die Mehrheiten sind da,

Worauf denn NOCH warten?
Das Hauptproblem ist mit bloßem Auge zu erkennen, dafür braucht es keine großen Untersuchungen: zu viel Zu-wenig-Geimpfte.
KLATSCH. Das geht mit der Ampel nach Hause. Rechtsgrundlagen verschlimmbessert. Klar benannt: der ganze Regelungsansatz der die bundesweite Koordinierung für entbehrlich ansieht und die Verantwortung lieber den Ländern zuschiebt ist Teil des Problems, nicht der Lösung.
Read 5 tweets
22 Nov
Impfpflicht ist Verfassungsthema: Art. 2 II (körperl. Unversehrtheit), 3 (Gleichheit), 4 (Religion), 6 (Elternrecht). In DE alles recht klar ausjudiziert, zuletzt 2020 BVerfG Masernpflichtimpf. ABSOLUTE verfassungsrechtliche Schranken WEDER für allg. NOCH für part. Impfpfl. 1/12
Es kommt auf die guten Gründe & auf die Verhältnismäßigkeit an, dann geht das.

Partielle Impfpfl. müsste Ungleichbehandlung gut begründen. Ist möglich, zeigt Frankreich, auch ein zivilisierter Verfassungsstaat. Dort nun Impfpfl. für das medizinische Personal, wirkt! 2/12
Auch eine allgemeine Impfpflicht ist grdsätzl. mit Verfassung vereinbar.
Geht da im Kern um körperliche Unversehrtheit, die kann - vgl.weise einfach - durch Gesetz eingeschränkt werden, Art. 2 II GG. Es kommt auf die guten Gründe und dann auf die Verhältnismäßigkeit an. 3/12
Read 12 tweets
17 Nov
Ich halte das für Lemming-Gesetzgebung. Gegen Vernunft & besseren Rat. Erinnert fatal ans Maut-Debakel, bei dem auch ein paar wenige sich gegen besseren Rat unbedingt durchsetzten, mit katastrophalen Folgen für die Allgemeinheit. Betraf da nur Geld, diesmal Leben & Gesundheit 1/8
Das fällt alles weg als Handlungsoption, wird den Ländern ausdrücklich VERBOTEN: 2/8
Das kann zB heißen dass Querdenkerdemos, die absichtlich ohne Masken unterwegs sind nicht mehr mit dem Argument Infektionsschutz aufgelöst werden können.
Und warum?

Angeblich zwingend rechtliche Einwände - ABER DIE GIBT ES NICHT! GIBT - ES - NICHT.

Die Gerichte ... 3/8
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