Das ist absurd! Wir wollten die Lobbytermine von @OlafScholz wissen. Und jetzt schiebt das Finanzministerium erneut eine fadenscheinige Ablehnungsbegründung vor. Mehr dazu im #Thread 1/8
Mit einer Informationsfreiheitsanfrage wollten wir herausfinden, welche Banken, Versicherer und Fondsgesellschaften Olaf #Scholz als Bundesfinanzminister getroffen hat und wie häufig. Nach dem Inhalt der Gespräche wurde nicht einmal gefragt. 2/8
Doch das Ministerium mauerte und erklärte, die Informationen lägen nicht vor – ganz so als hätten Minister keine Terminkalender. Es wurde sogar behauptet, eine Beantwortung der Anfrage würde künftiges Regierungshandeln erschweren. 3/8
Das konnten wir nicht nachvollziehen und reichten deshalb Klage ein. Darauf folgte die Klageerwiderung des Finanzministeriums und damit auch die nächste sonderliche Ablehnungsbegründung. Denn die Behörde schob unter anderem das neue Lobbyregistergesetz vor. 4/8
Das hieße, dass das neue Lobbyregistergesetz den Informationsanspruch der Bürger inklusive Medienvertreterinnen einschränken würde – dabei zielt das Gesetz ja gerade auf das Gegenteil ab und soll für MEHR Transparenz sorgen. @ReporterOG 5/8
Die Ablehnung ist aus unserer Sicht nicht nur fachlich daneben, sondern auch absurd. Ein Mindestmaß an Offenlegung ist in einer Demokratie unerlässlich, gerade angesichts der zahlreichen Finanzskandale von #CumEx über #Wirecard, in die Lobbyisten massiv verwickelt waren. 6/8
Dies wird auch aus der Stellungnahme zur Klageerwiderung des Ministeriums deutlich. Wir bleiben also dran. Alles zum Fall findet Ihr auf unserer Homepage: 7/8 finanzwende-recherche.de/unsere-themen/…