Wieder eine verdienstvolle Analyse des Feldzugs. Deutlich wird: Das #VGKöln hat keine wirkliche Begründung für seine Behauptung gegeben, das Ziel der @JA_Deutschland u. (hoffentlich) der @AfD, die #ethnokulturelleIdentität des deutschen Volkes zu erhalten, widerspreche dem GG. 1/
Was das #VGKöln anstelle einer Begründung bringt, sind Hohlformeln, Phrasen und bloße Behauptungen. Saubere Argumentation gibt es nicht in der Urteilsbegründung. Von juristischem Nachdenken keine Spur. Das Urteil ist ein Dokument des staatlichen #Antifaschismus, weiter nichts. 2/
Die einzige mögliche tragfähige Verbindung zwischen ethnischem Volksbegriff und GG-Widrigkeit wurde vom BVerfG im 2. NPD-Urteil hergestellt: Sie setzt voraus, daß das ethnische Volk mit dem Staatsvolk identifiziert wird, mit der Folge der Entrechtung ethnisch Nichtdeutscher. 3/
Ironischerweise ist es nun gerade so, daß die BRD in Gestalt ihres #VS und ihres #VGKöln diese verbotene Identifikation vornimmt, in umgekehrter Weise zur #NPD: so daß jetzt zwar nicht ethnisch Fremde entrechtet, aber die ethnischen Minderheiten zwangsassimiliert werden. 4/
Dänen, Friesen, Sorben und Zigeuner mit deutscher Staatsangehörigkeit werden sich freuen, daß sie jetzt nur noch Deutsche sind — denn lt. #VGKöln gibt es nur noch die juristische Kategorie. Oder gilt hier zweierlei Recht: Die einen dürfen Volk sein, die Deutschen aber nicht? 5/
Zurück zum Urteil des BVerfG von 2017: Die dort als Begründung für die Verfassungsfeindlichkeit herangezogene Konstellation liegt bei der #AfD ebensowenig vor wie bei der #JA oder bei der #IBD. Denn diese drei unterscheiden zwischen dem Staatsvolk und dem ethnischen Volk. 6/
Aber das ficht unser #VGKöln nicht an: War es bisher verfassungswidrig, beide zu identifizieren, so ist es eben jetzt verfassungswidrig, sie zu unterscheiden. Es geht nicht um Rechtsprechung, es geht um Feindbekämpfung in der antifaschistischen Republik. /7 #HerrschaftdesUnrechts
„Erstes Ziel der assimilatorischen Politik ist es, den öffentlichen Raum und die Tätigkeit des Staates und seiner Institutionen auf
das Modell der kulturell relativ homogenen Gesellschaft auszurichten. (…) 1/4
(…) Die Durchsetzung der österreichischen Leitkultur muss als legitimes und unverhandelbares Anliegen zu einem Grundpfeiler der Verfassung werden. Jeder Zuwanderer
muss die öffentliche Hegemonie der österreichischen
Kultur anerkennen. (…) 2/4
(…) Die Eigenheiten von Zuwanderern finden in der Öffentlichkeit keinerlei Berücksichtigung. Die Herkunftssprachen ziehen sich aus dem öffentlichen Raum zurück. Eigenheiten der Herkunftskulturen wie Feste, Speise-, Gebets-, Bekleidungs- und Fastenvorschriften (…) 3/4
Es gibt einen Vorwurf des politischen Gegners, den ich ernst nehme und den ich nicht auf mir sitzen lassen will: Ich sei unsolidarisch. Deswegen im folgenden noch einmal ein Versuch einer Standortbestimmung der dissidenten Rechten in der Coronakrise.
Ein Faden in 18 Teilen 👇
1/18 Die Rechte ist diejenige Seite des politischen Spektrums, der die Gemeinschaft besonders am Herzen liegt. Insbesondere wir Neurechten sehen den Menschen als ein Dasein, das niemals nur Für-sich-Sein ist, sondern immer In-der-Welt-Sein und Mit-Sein mit anderen.
2/18 Insofern stimmt die Daseinsanalyse Martin #Heideggers — die ich hier zur Bestimmung des rechten Standpunktes angeführt habe — mit den Vorgaben des Grundgesetzes überein, das ebenfalls den Menschen nicht als isoliertes Einzelwesen, sondern als gemeinschaftsgebunden ansieht.