Übergang vom #Sozialamt zum #Jobcenter - Kinder nehmen ihre Eltern mit oder doch nicht?
Kinder unter 15, bei denen die Eltern Geld vom Sozialamt beziehen, wechseln normalerweise am 15. Geburtstag zum Jobcenter. Manche nehmen die ganze Familie mit, andere nicht...
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Grundlage dieser Thematik ist, dass Kinder (auch Schüler) am 15. Geburtstag erwerbsfähig im Sinne des SGB II werden (außer sie sind aufgrund einer Behinderung nicht erwerbsfähig).
Grundlage hierfür ist §7 Abs1 Nr1 SGB II.
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Das bedeutet auch, dass für diese Kinder, die bisher Leistungen vom Sozialamt erhielten, im Monat des 15.Geburtstags ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden muss.
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Aufgrund der Regelungen von §7 Abs2 S1 SGB II nehmen Erwerbsfähige ihre erwerbsunfähigen Bedarfsgemeinschaftsangehörigen (Familienmitglieder / Partner) mit zum Jobcenter.
Das betrifft alle, die in der Bedarfsgemeinschaft leben.
Hier Infos zur BG:
Das bedeutet mit dem hinzukommen eines erwerbsfähigen BG-Angehörigen wechselt die gesamte BG zum Jobcenter. Das kann durch 15.Geburtstag, Wegfall der befristeten Erwerbsunfähigkeit, Erteilung Arbeitserlaubnis oder BG-Aufnahme(zB Einzug Kind) geschehen.
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Aber keine Regelung ohne Ausnahme... hier wird es für EU-Rentner kompliziert:
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Es macht einen Unterschied ob eine befristete Erwerbsunfähigkeit vorliegt und Hilfe zum Lebensunterhalt (3.Kapitel SGB XII) bezogen wird oder eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit besteht und Grundsicherung (4.Kapitel SGB XII) gezahlt wird.
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Wer eine unbefristete EU-Rente bezieht, für den gelten die Voraussetzungen des §41 SGB XII zum Bezug von Grundsicherung.
Mit §41 Abs3 SGB XII gibt es eine eigene Anspruchsgrundlage und daher besteht Vorrang der Grundsicherung vor abgeleiteten Leistungen beim Jobcenter.
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Aus diesem Grund gehören dauerhaft voll erbwerbsgeminderte Elternteile zwar aufgrund von §7 Abs3 Nr2 SGB II zur Bedarfsgemeinschaft des erwerbsfähigen Kindes, erhalten für sich selbst aber aufgrund von §41 Abs3 SGB XII weiter Grundsicherung.
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Wer (noch) eine befristete EU-Rente bezieht, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (mangelnde Erwerbsfähigkeit) und auch keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4.Kapitel SGB XII, da die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit Voraussetzung in §41 Abs3 SGB XII ist.
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Folglich landen sie im nachrangigen "Auffangbecken" Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, wenn keine andere vorrangige Leistung greift. Und hier stellt Sozialgeld als abgeleitete Leistung nach §7 Abs3 Nr2 SGB II eine vorrangige Leistung dar.
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Da auch erwerbsunfähige Elternteile nach §7 Abs3 Nr2 SGB II zur Bedarfsgemeinschaft des nun erwerbsfähigen Kindes gehören und keine vorrangigen Leistungen erhalten, werden befristet Erwerbsunfähige von ihren erwerbsfähigen Kindern mit zum Jobcenter gezogen.
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Zusammengefasst:
Wer eine befristete EU-Rente bezieht, wird von einem erwerbsfähigen Kind an seinem 15.Geburtstag mit zum Jobcenter gezogen.
Wer eine unbefristete EU-Rente bezieht, bleibt selbst, trotz wechsel des Kindes zum Jobcenter, beim Sozialamt.
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Bei befristeter Erwerbsunfähigkeit und Wechsel des Elternteils ins SGB II ist klar, dass auch Geschwister mit zum Jobcenter wechseln. Aber wie ist es bei unbefristeter Erwerbsminderung mit Grundsicherung?
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Bei fortdauerndem Grundsicherungsbezug des Elternteils ist es dennoch Teil der Bedarfsgemeinschaft. Das hat auch zur Folge, dass (jüngere) Geschwister zur BG gehören.
Diese beziehen keine vorrangigen Leistungen und wechseln daher mit dem erwerbsfähigen Kind zum Jobcenter.
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Beispiel:
Paul (14) lebt mit seiner Schwester Jana(11) bei seiner Mutter, die eine volle befristete EU-Rente bezieht. Sie erhalten zusätzlich Geld vom Sozialamt.
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Paul wird 15 Jahre alt. Damit ist er Erwerbsfähig und hat Anspruch nach dem SGB II. Er wechselt vom Sozialamt zum Jobcenter.
Seine Mutter und Schwester gehören zu der von ihm gegründeten BG und werden mit ins SGB II genommen. Die ganze Familie bezieht Geld vom Jobcenter.
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Würde Pauls Mutter aber eine unbefristete EU-Rente beziehen, würde sie aufgrund des Vorrangs der Grundsicherung dort verbleiben. Da die Mutter trotzdem zur BG gehört und damit auch die Schwester, nimmt er Jana mit zum Jobcenter.
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Paul und seine Schwester sind nun beim Jobcenter und ihre Mutter bleibt beim Sozialamt.
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Rechtsgrundlagen:
§7 Abs1 Nr1 SGB II - Altersgrenze SGB II
§7 Abs3 SGB II - Bedarfsgemeinschaft
§41 Abs3 SGB XII - Grundsicherung für unbefristet Erwerbsunfähige
§27 SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt für befristete EU-Rentner
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1. vom Minijob darf nicht der angerechnete Betrag,
sondern nur der Freibetrag behalten werden 2. Beim Vollzeitjob gibt es noch Aufstockung 3. Führerschein wird so gut wie nie bezahlt
Gas/Heizkostennachzahlungen für #Rentner
- Beispielrechnung 7
Herr und Frau O sind #IchbinArmutsbetroffen|e Rentner und verheiratet.
Er bekommt 1500€ Brutto(1306€ Netto) inkl. Grundrente. Sie 700€Brutto (623€ Netto)
Sie müssen 600€ nachzahlen - gibt es Unterstützung?
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Ihre Wohnung kostet 650€ Kaltmiete, 80€ Nebenkosten und sie haben 70€ Gasabschlag gezahlt.
Sie selbst sagen, sie haben ein knappes Einkommen. Sie kommen klar, übrig bleibt wenig...die 600€ würden richtig weh tun.
Aber müssen sie die Nachzahlung alleine aufbringen?
Gasnachzahlung mit Wohngeld und Kinderzuschlag
- Beispielrechnung 6
Familie A+B haben unverheiratet 2 Kinder (7;13). Er verdient als Einzelhandelskaufmann 2700€ Brutto, sie hat einen 450€-Job.
Sie beziehen 147€ Wohngeld + 385€ Kinderzuschlag
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Ihre Wohnung kostet 850€ Kaltmiete, 140€ Nebenkosten und sie haben 150€ Gasabschlag gezahlt.
Sie müssen für Gas 1200€ nachzahlen.
Mit Wohngeld und Kinderzuschlag kommen sie gut aus...aber sie hätten Probleme die 1200€ zu zahlen.
Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt
- Freibetrag Grundrentenzeit
Seit dem 1.1.2021 gibt es einen recht unbekannten aber erheblichen Freibetrag im SGB XII für all diejenigen #IchBinArmutsbetroffen|en, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt haben.
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Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt hat, hat Anspruch auf einen Freibetrag von seiner gesamten Rente.
Was alles zu diesen Zeiten gerechnet wird, könnt ihr hier nachlesen: sovd.de/sozialberatung…
Hier die wichtigsten Zeiten (als Screenshot) im Überblick.
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Darüber hinausgehend können die Zeiten auch in anderen Alterssicherungssystemen gesammelt worden sein.
Eine Übersicht aus den Fachlichen Weisungen Hamburg:
Probleme mit pauschalierten Heizkosten beim #Sozialamt
Viele #IchbinArmutsbetroffen|e Bezieher von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt berichten aktuell von Problemen mit pauschalierten #Heizkosten.
Daher hier die Erklärung, wie es richtig zu laufen hat.
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Eigentlich gilt folgende Regelung beim Sozialamt:
"Bedarfe für Heizung und zentrale Warmwasserversorgung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit sie angemessen sind."
Das steht in §35 Abs4 S1 SGB XII.
Der Punkt auf den sich die Sozialämter zurückziehen ist Satz 2:
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Satz 2:
"Die Bedarfe können durch eine monatliche Pauschale festgesetzt werden."
Das ist das was die Sozialämter tun. Sie setzen eine Heizkostenpauschale an und fertig.
Dabei aber müssen sie auch Satz 3 beachten: