1. Wenn ich sage, dass ich @BioNTech_Group wegen meiner #Impfschaeden verklagen will, winken viele Leute erstmal ab. Ich hätte mich schließlich freiwillig impfen lassen, kannte die Risiken und die Hersteller würden nicht haften. Warum ich trotzdem Chancen auf Entschädigung sehe:
2. Von "Freiwilligkeit" kann keine Rede sein. In Deutschland herrschte 2021 enormer politischer u. gesellschaftlicher Impfdruck, im Bundestag wurde über allgemeine #Impfpflicht beraten und eine einrichtungsbezogene Impfplicht beschlossen. Ungeimpfte wurden massiv ausgegrenzt.
3. Gleichzeitig gab es eine großangelegte staatliche Impfkampagne, in der die möglichen #Nebenwirkungen und #Langzeitfolgen der neuartigen #mRNA #Impfstoffe systematisch heruntergespielt wurden. @Karl_Lauterbach bewarb die Impfstoffe mehrfach öffentlich als "nebenwirkungsfrei".
4. Die Aufklärung zu möglichen Risiken und #Nebenwirkungen der #Impfung in den Impfzentren war mangelhaft. Ich habe vor der 💉mit keinem Arzt gesprochen. Das Aufklärungsblatt, das ich stattdessen unterschreiben musste, war bezüglich der Risiken unvollständig.
5. Mein Aufklärungsblatt (Stand Mai 21) führt z. B. weder #myocarditis noch Autoimmunerkrankungen als mögliche #Nebenwirkungen der Impfung auf. Aus den #Pfizer Documents wissen wir jedoch, dass die Hersteller bereits im Februar 21 von diesen auftretenden #Impfschaeden wussten.
6. Tatsächlich hat die Bundesregierung mit der sog. "Spahn-Verordnung" bereits im Mai 2020 die Gefährdungshaftung für die Hersteller ausgesetzt, womit Klagen durch Beweisumkehr erschwert werden. Impfgeschädigte müssen nun beweisen, dass die Hersteller schuldhaft gehandelt haben.
7. Einige Juristen bezweifeln allerdings die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung. Bundesregierung und Pharmakonzerne dürften keinen Vertrag zu Lasten Dritter (der Impfgeschädigten) schließen. Außerdem verstößt die Verordnung möglicherweise gegen das Gesundheitsschutzgesetz!
8. Jedenfalls haben deutsche Gerichte sehr zum Missfallen der Hersteller erste Klagen gegen @AstraZeneca und @BioNTech_Group trotz der bestehenden Spahn-Verordnung bereits zugelassen. Es geht in diesen Verfahren um Streitsummen zwischen 30.000 und 150.000 Euro pro Fall.
9. Die Hersteller argumentieren zu ihrer Verteidigung offenbar damit, dass den Impfgeschädigten die Risiken bekannt waren (was nicht vollständig zutreffend ist) und dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis der #Impfung positiv sei (was immer zweifelhafter erscheint).
10. Die Harvard-Studie von Doshi et al. sowie @JosephFraiman zeigt, dass das Nutzen-Risiko-Profil der #Impfung für die meisten gesunden Menschen U60 negativ ist. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sogar so negativ, dass die Autoren die 💉 als "unethisch" bezeichnen.
11. Es mehren sich außerdem die Hinweise, dass die Hersteller der #Impfstoffe bei den Zulassungsstudien getrickst haben. Warum weigern sich @BioNTech_Group @moderna_tx und Co. ansonsten, die Originaldaten der Zulassungsstudien für eine unabhängige Überprüfung herauszugeben?
12. Ansatzpunkte gegen die Hersteller ergeben sich somit aus folgenden Aspekten: Hoher Impfdruck, mangelhafte Aufklärung, Verschweigen von #Nebenwirkungen, evtl. rechtswidriger Haftungsausschluss, negatives Nutzen-Kosten-Profil, keine unabhängige Überprüfung der Zulassungsdaten.

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Sep 30
Das @PEI_Germany kann trotz zigtausender #postvac Fälle angeblich noch immer kein #Risikosignal für die #Corona Impfstoffe feststellen. Der Grund: Betroffene von #Impfschaeden haben ihre Symptome einzeln gemeldet, aber nicht zusammenfassend unter dem Begriff #postvacsyndrom.
Bis vor kurzem gab es nicht einmal einen anerkannten ICD Code, mit dem Ärzte das #postvacsyndrom zuverlässig melden konnten. Zahlreiche Betroffene berichten zudem, dass ihre Ärzte ihnen nicht glauben oder sich weigern, einen Verdacht auf #Impfschaeden zu melden. Besteht darauf!
Laut Infektionsschutzgesetz sind Ärzte dazu verpflichtet, einen Verdacht auf #Impfschaeden an das zuständige Gesundheitsamt sowie an das @PEI_Germany zu melden. Und zwar am besten unter dem ICD Code U12.9! "Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen".
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