Unser @BMWK hat jetzt die Eckpunkte für das Rüstungsexportkontrollgesetz vorgelegt. Zukünftig werden bei der Entscheidung über Rüstungsexporte die Einhaltung der Menschenrechte und die europäische Rüstungszusammenarbeit ein höheres Gewicht haben. Ein Thread:
In den letzten Monaten habe ich mit den Mitarbeiter*innen im @BMWK intensiv an der Konzeption des #REKG gearbeitet.Unsere Eckpunkte stehen unter dem Motto Verbindlichkeit, Restriktivität, Transparenz und Europa.
Erstmals sollen mit dem #REKG die deutschen und europäischen Regeln in ein verbindliches deutsches Gesetz gegossen werden. Eine restriktive Praxis zum Export von Rüstungsgütern wird damit Gesetz genauso wie die Stärkung europäischer Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich.
Eine restriktive Rüstungsexportpolitik ist integraler Bestandteil unserer Außenpolitik und entspricht unseren Sicherheitsinteressen. Je näher andere Länder dieser Wertebasis stehen, desto eher sind Rüstungsexporte dorthin möglich und gerechtfertigt.
Unsere Rüstungsexportentscheidungen müssen der Verlässlichkeit der Empfängerstaaten in Fragen der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie entsprechen. Ebenso die Unterstützung einer multilateralen Ordnung und weitere Sicherheitsinteressen werden berücksichtigt.
Die wichtigsten Elemente unserer Eckpunkte sind:
Verbindliche Kriterien schaffen: Erstmals soll für Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung ein Kriterienkatalog gesetzlich festgeschrieben werden, der für Rüstungsexportentscheidungen maßgeblich ist.
Der gesetzliche Kriterienkatalog orientiert sich maßgeblich an den acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU zu Rüstungsexporten und wird um darüber hinausgehende Vorgaben aus den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung dazu ergänzt.
Menschenrechte stärken: Die Berücksichtigung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland wird durch die Einführung eines erweiterten Menschenrechts-Kriteriums größeres Gewicht erhalten.
Eine restriktive Entscheidungspraxis – v.a. gegenüber Drittländern – wird damit unterstrichen. Künftig sollen Anträge für Empfängerländer mit angespannter Menschenrechtslage und bei fortdauernden und systematischen Verletzungen von Menschenrechten grundsätzlich abgelehnt werden.
Europa stärken: Gleichzeitig finden die Anforderungen, die sich aus der Zusammenarbeit mit unseren strategischen Partnern und einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation ergeben Berücksichtigung in den Eckpunkten.
So wird zum einen das Ziel einer europäischen Regulierung in Form einer EU-Rüstungsexportverordnung betont. Zum anderen sollen bei Kooperationsprojekten im Rüstungsbereich neue verbindliche Regelungen getroffen werden.
Erstmals soll auch die Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen der projektbeteiligten Länder zum Export von gemeinschaftlich produzierten Rüstungsgütern ermöglicht werden. Damit wird der Stellenwert der rüstungsindustriellen Zusammenarbeit in Europa unterstrichen.
Unfairer Standortwettbewerb um die laxe Anwendung europäischer Regeln wird damit Grenzen gesetzt.
Transparenz erhöhen: Die Transparenz über erteilte Genehmigungen wird mit verschiedenen Maßnahmen erhöht. Auch die Unterrichtung des Bundestages wird weiter verbessert.
Opferschutz stärken: Die Rechte derer werden gestärkt, die infolge qualifizierter Pflichtverstöße der Rüstungsexporteure zu Schaden an Leib und Leben kommen. Eine entsprechende zivilrechtliche Haftung kann unterstützend durch Verbände vor Gericht geltend gemacht werden.
Bürokratie abbauen: Das umständliche zweifache Genehmigungserfordernis bei der Ausfuhr von Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz wird in einem Verfahren konzentriert.
Die Eckpunkte werden wir nun mit den sicherheitsrelevanten Ressorts diskutiert. Darauf basierend werden wir dann den Gesetzesentwurf erarbeiten und ins Kabinett einbringen, bevor der Bundestag seine Beratungen zum Gesetzgebungsverfahren aufnehmen kann.
Bis dahin freuen wir uns über Feedback aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft!
Mit den Koalitionspartnern hat bisher nur eine Frühkoordinierung stattgefunden. Diese beinhaltet keine Zustimmung zu den Eckpunkten. Es wurde jedoch klar, dass eine von mir geplante Verbandsklage keine Zustimmung der Partner finden würde.
Der Erarbeitung der Eckpunkte ging ein offener und breiter Konsultationsprozess voraus. Die Stellungnahmen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft findet Ihr hier: bmwk.de/Navigation/DE/…
Heute haben die Energieminister*innen der EU mit großer Mehrheit grünes Licht für eine Notverordnung des Rates gegeben. Gewinne von Stromproduzenten werden gekappt und an die Verbraucher verteilt, Kriegsgewinne der Energiewirtschaft besteuert. Für Europa ein Durchbruch! Thread:
Der heutige Beschluss umfasst drei Elemente:
1️⃣ Stromeinsparung: Alle Mitgliedsstaaten müssen zu Spitzenzeiten 5% Strom einsparen. Der monatliche Stromverbrauch soll um 10% sinken. Das hilft, Preise zu senken.
Die Bundesregierung hat heute weitreichende steuerliche Entlastungen und Entbürokratisierungen für die dezentrale Nutzung von Photovoltaikanlagen beschlossen. Damit setzen wir den Kurs des konsequenten Bürokratieabbaus und des Ausbaus der Erneuerbaren fort. Ein Thread.
1️⃣ Wir stellen klar, dass Balkonsolaranlagen keine absurden Abschaltvorrichtungen benötigen. Das gilt für alte wie neue Anlagen.
2️⃣ Neue PV-Anlagen bis 25 kWpeak brauchen auch keine Steuerungseinrichtungen bzw. Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% mehr. Für Altanlagen wird die sogenannte 70% Regelung bis 7 kWp ab 1.1.23 komplett aufgehoben.
Beim #Entlastungspaket verbirgt sich Wichtiges im Kleingedruckten. Nr. 17: Die Bundesregierung wird mit der global vereinbarten Mindestbesteuerung für Unternehmensgewinne nun national beginnen. Der unversteuerte Abfluss von Gewinnen in Steueroasen wird damit gestoppt. Endlich!
Natürlich muss die internationale Mindestbesteuerung letztlich in der EU umgesetzt werden. Das benötigt jedoch normalerweise Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Wir dürfen aber nicht länger tatenlos zusehen, wie ein Veto Orbans (HU) dem deutschen Staat Milliarden kostet!
Wenn wir mit der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung von Großunternehmen In Europa nicht vorankommen, droht der mühsam errungene Deal ins Rutschen zu kommen. Das dürfen wir nicht zulassen. Deshalb handeln wir jetzt bei uns um letztlich ein europäisches Gesetz durchzusetzen.
Was wirklich zählt, geht manchmal unter. Unser @BMWK hat den ersten Rüstungsexportbericht neuen Bundesregierung veröffentlicht mit präzisen Daten für 2021 sowie mit aktuellen Rüstungsexportzahlen für 2022. Ein Thread🧵mit dem Wichtigsten:
Niemals hat die Bundesrepublik mehr Rüstungsexporte genehmigt als 2021: 9,4 Milliarden Euro! Der historisch höchste Wert. 2020 waren es dagegen 5,8 Milliarden.
Nur drei Prozent des Wertes entfielen auf die neue Bundesregierung. 97 Prozent lagen in der Verantwortung der #GroKo. Bei den drei Prozent handelte es sich nahezu ausschließlich um Ausfuhren in EU-/NATO- oder NATO-gleichgestellte Länder.
Die Bundesregierung hat sich auf eine gemeinsame Position zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts geeinigt. Bundesfinanzminister @c_lindner hat sie per Interview veröffentlicht. Das Thema ist nerdig aber wichtig! Dazu ein paar Hintergründe. Ein Thread.
Seit Jahren steckt die EU-Fiskalpolitik in einer Sackgasse. Scheinbar strenge Schulden- & Defizitregeln werden von der EU-Kommission mit Verweis auf immer neue Sonderregeln nicht konsequent durchgesetzt. Auch Expert*innen blicken nicht mehr durch. Schuldenstände sinken so nicht.
Durch die Corona-Krise samt der dadurch notwendigen öffentlichen Ausgaben und die so verminderte Wirtschaftsleistung war an Abbau der Schuldenquote ohnehin nicht zu denken. Die Regeln des Stabi-Pakts waren zurecht ausgesetzt.
Breaking. Soeben hat der Rat der EU-Mitgliedsländer beschlossen, den Verbrauch fossilen Gases zwischen 1.8.22 und 23.3.23 um 15% zu reduzieren. Riesenmehrheit, nur Ungarn war dagegen! Hier ein Thread mit ein paar Hintergründen.
Die EU-Gaseinspar-Verordnung ist ein beispielloser Schritt europäischer Solidarität. Mitgliedsstaaten, die keinerlei russisches Gas importieren zeigen sich solidarisch und verpflichten sich zum Konsumverzicht. Das gab es noch nie!
Alle EU-Mitgliedsstaaten werden den Verbrauch an fossilem Gas zwischen 1.8. und 31.3. um 15% reduzieren. Dies wird zu einer Verpflichtung, wenn der Rat der Mitgliedsstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission eine Gasnotfalllage beschließt. Es gibt einige Ausnahmen.