1. Das PAS hält sich nirgends. Ich habe extra nochmal eine Recherche der aktuelle Rechtsprechung durchgeführt. Niemand außer manch abgedrifteter #Väterrechtler argumentiert noch damit. Damit ist bereits die Einleitung zumindest im familiengerichtlichen Zusammenhang irreführend.
2. Zum Fall des OLG Celle fehlen mal wieder die tragenden Erwägungen der dortigen Entscheidung. Hier wird einfach mal ein Teil als Gesamtbild präsentiert. Kein guter Journalismus.
Und, ja, auch der verlinkte Artikel ist völlig unzureichend, um das Kindeswohl beurteilen zu können.
3. Dasselbe gilt für die zitierte Soziologin, die nachweislos und unwidersprochen Behauptungen aufstellt, ohne dass daraus ersichtlich wird, inwieweit es hier überhaupt Nachweise gibt.
Wir sind also kurz vor #HaltDieFresseBild-Niveau.
Schauen wir weiter:
4. Da wird es so richtig fein:
Unter Verweis auf eine erwiesenermaßen (hierzu vgl. bitte die entsprechenden Threads) falsche "Studie" voller absurder Vorwürfe und Verschwörungen (ohne Nachweise natürlich) wird nun eine angebliche Doktrin hergeleitet.
Verschwörungstheorie-Vibes 🤩
5. Dann wird Hammer zitiert, der sich - oh Wunder! - selbst bestätigt 😵💫
6. Richtig cool wird es, wenn Väter in Aufbruch als Gegenwind zitiert werden. Nicht die neue Richtervereinigung und andere Profis und Praktiker. Diese wichtige Kritik wird schlicht verschwiegen. Upsi 🤭
7. Die Auseinandersetzung mit dem Artikel des Herrn @prof_m_baumann fällt eher oberflächlich aus.
Nun, zumindest ein Versuch, der lobenswert erwähnt werden muss. Mehr Auseinandersetzung mit dem sehr wertvollen Artikel von Walper et al in der ZKJ 2023, 43 ff hätte hier gut getan.
8. OK, jetzt wieder Herr Hammer, der (ohne Nachweise) Leute kennt, die Leute kennen, die mal genau so was aber echt in echt erlebt haben 😵💫
Profijournalismus am Limit, meine Damen und Herren.
Nochmal: Kein Gericht hält PAS für eine Erkrankung/Kindeswohlgefährdung per se.
9. Jetzt wird es aber wieder verschwörerisch gruselig.
Ein Vergleich mit den Nazis!
Wohlbemerkt hat der Artikel bislang 0 Nachweise für die Ausgangsthese erbracht und nicht mal annähernd nachvollziehbar dargelegt, dass das behauptete Problem existiert.
Aber Nazi-Keule geht immer!
Leider wird es hier mit Nachweisen nicht besser: Der zitierte Rechtsanwalt kennt Fälle, in denen das aber echt so ganz genau war, wie es halt hier passen würde. Oder so. Tja, schade, dass der Anwalt diese nicht nachweisen kann. @DasRechtsportal kennt er wohl nicht. Armer Mann.
10. Dann kommen Ausführungen zum Begriff Entfremdung und dessen fehlendem Wert. Geschenkt.
Wäre vielleicht sinnvoller, zunächst zu erklären, warum man ein nicht existentes Problem hochjubelt 🤷.
Naja, aber was weiß ich schon.
Wer Nazi-Keulen rausholt, braucht keinen klaren Plan.
11. Anschließend folgen viele berechtigte Erwägungen dazu, dass mehr Forschung erforderlich sei und dass es Gründe für #Umgangsverweigerung gebe. Aha. No shit, Sherlock!
Wahnsinn, was für eine neue Erkenntnis!
PS.
Unter dem # findet ihr was dazu aus Sicht der Rechtsprechung 🤗
Der Artikel endet - oh Wunder - mit Herrn Hammer, der nun wieder alle Einzelheiten des Ausgangsfalles kennend (uns teilt man diese sicher bewusst nicht mit 🤷) feststellen darf, dass das OLG Celle bösartig (und dumm?) sei.
Ach und Rechtslage ist natürlich doof.
Ist klar, oder?
Ernsthaft, liebe @tazgezwitscher, versucht doch wenigstens, journalistisch tätig zu werden.
Stellt Sachverhalte vollständig dar.
Befragt keine Leute, die sich nachweislich nicht auskennen.
Sprecht mit echten Expert*innen.
Und, ernsthaft, lest mal die "Studie" selbst.
PS.
Fun Fact. Letzte Entscheidung, die sich mit dem Thema #Umgangsverweigerung und #PAS überhaupt beschäftigt (und dieses ablehnt) findet sich auf @DasRechtsportal ganz schnell.
Sie ist aus 2009 (!).
Lektüre lohnt sich:
OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.06.2009 – 10 UF 790/08 –.
Ach und noch was, liebes @tazgezwitscher.
Wenn Euch schon echte Expert*innen um Walper & Co bekannt sind, wie wäre es damit, diese etwas mehr zu Wort kommen zu lassen als Nazi-Keulen-Anwälte, Verschwörungstheoretiker und Soziologinnen, die jemanden kennen?
Nur so als #ProTipp
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Heute wollen wir uns dem Thema #Unterhalt widmen.
Und zwar in der wohl einfachsten Ausprägung als #Kindesunterhalt.
Wir beginnen mit den wichtigsten Grundlagen.
Wie immer gilt auch heute: Es ist eine vereinfachte(!) Darstellung.
Ihr habt Interesse? Dann folgt mir mal kurz ⤵️
Wie bei allen anderen Ansprüchen im deutschen Recht muss auch der Kindesunterhaltsanspruch grundsätzlich gesetzlich verankert sein.
Die Anspruchsgrundlage findet sich in § 1601 BGB und gilt – wenig überraschend – sowohl für Kinder als auch für Eltern und Großeltern usw.
Diese Norm ist so einfach, wie das Gesetz sonst nur selten ist:
"Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren."
Stammt man also voneinander ab, ist man dem Grunde nach zum Unterhalt verpflichtet.
So, kommen wir nun – nach Tagen der Wartezeit - zur Auflösung unseres kleinen #Judgementgames.
Aber lasst mich vorab 2 Sachen loswerden: 1. Tut mir leid, dass das Verfassen dieses Berichts mal wieder zu lange dauerte. Wochenende, Fastnacht… naja, ihr wisst schon.
2. Ihr seid wirklich sehr gut, Leute!
Viele der von Euch geäußerten Gedanken trieben auch mich rum und mehrere von Euch haben die Ergebnisse gut vorausgesehen.
Wie ging der Fall bei mir nun aus?
So ganz einfach fiel mir die Entscheidung hier nicht. Es war relativ offenkundig, dass die Kinder in ihrer Haltung extrem beeinflusst waren.
Nicht so sehr von der betreuenden Mutter oder dem schimpfenden Vater, sondern vielmehr vom bisherigen Verhalten beider Elternteile.
Nochmal zur Erinnerung:
Ich schildere den wesentlichen Verfahrensablauf inklusive der relevanten Aussagen und ggf. Gutachtenergebnisse und Ihr werdet um eure Einschätzung zur bestmöglichen Lösung gebeten, bevor ich Euch mitteile, wie der Fall in der Praxis tatsächlich ausging.
Dieser Fall, der tatsächlich keine allzu lange Zeit zurückliegt, landete zunächst als vorgeblich unauffällige Urlaubsstreitigkeit auf meinem Tisch.
Nicht besonders auf den ersten Blick.
Klarer Antrag mit kurzer Begründung:
Kommen wir heute nun zu den vielleicht am stärksten polarisierenden Fällen der #Umgangsverweigerung, in welchen der überwiegend betreuende Elternteil durch eine passive oder aktive #Instrumentalisierung dafür sorgt, dass das Kind den #Umgang mit dem anderen Elternteil ablehnt.
Die - meist subjektiv-moralisch bedingte - Parteilichkeit des Kindes hat in solchen Fällen ihren Ursprung häufig wenn nicht sogar meistens in der Übernahme der Sichtweise des überwiegend betreuenden Elternteils durch das Kind.
Das Verhalten dieses Elternteils, der meist gleichzeitig die Hauptbezugsperson des Kindes ist, führt in dieser Fallgruppe dazu, dass das Kind den anderen Elternteil und den Umgang mit diesem ablehnt, weil es das ihm präsentierte Zerrbild sinngemäß übernimmt.
Lasst uns heute die 2. Kategorie der #Umgangsverweigerung etwas näher beleuchten.
Wie bereits angesprochen, handelt es sich hierbei um Fälle in welchen das Kind seine #Verweigerungshaltung deshalb aufbaut, weil es seitens des Elternteils, dem es sich verweigert, gekränkt FÜHLT.
Hierbei muss keine tatsächliche Kränkung vorliegen!
Entscheidend ist lediglich die Sicht des Kindes, aus welcher die Handlung bzw. Äußerung bzw. eine angebliche Handlung oder Äußerung als kränkend eingestuft wird.
Woraus resultieren die in diese Kategorie fallen den Kränkungen?
Woraus resultieren die in diese Kategorie fallenden Kränkungen?
Auch hier sind die Ursachen vielfältig:
Eine besonders große Rolle spielen hierbei die häufig vorkommenden "neuen Beziehungen" der jeweiligen Elternteile.
@BiancaGegen@UnrollHelper Nun, Dritte, die ihre Interessen haben und ggf durchsetzen, gibt's oftmals. Häufig sind auch Großeltern treibende Kräfte, meist jedoch anders ausgerichtet als hier.
Wichtig ist, dass man den Elternteile seitens des JA bzw in der Beratung klar macht, dass hier eine klare
@BiancaGegen@UnrollHelper Abgrenzung zu erfolgen hat und dass sich dieser Elternteil ggf unter Einbeziehung des Dritten klar machen muss, dass dies die Umgänge und damit das Kindeswohl ggf beeinträchtigen könnte. Eine Allzweckwaffe gegen Einmischungen gibt's aber auch hier nicht. Wenn sich der/die Dritte
@BiancaGegen@UnrollHelper weigert mitzuspielen bzw weiter alles torpediert (und dies nachweisbar ist), kann allerdings auch eine familiengerichtliche Regelung unter explizitem Ausschluss des Dritten nützen.
Die Gefahr hierbei ist jedoch, dass der Konflikt dadurch auf eine höhere Ebene gehoben werden