Stellungnahme des #Expertenrats für Klimafragen @ERK_Klima zum #Klimaschutzprogramm2023: Emissionslücke wird verringert, aber Handlungsbedarf bei
➡️Schließen der verbleibenden Lücke
➡️Verbesserung der Datengrundlage
➡️Entwicklung eines Gesamtkonzepts
2/ Mit dem #Klimaschutzprogramm (KSP2023) hat die Regierung ein umfangreiches Programm von rund 130 Maßnahmen vorgeschlagen. Sie geht davon aus, dass bei konsequenter Umsetzung des Programms die Klimaschutz-Lücke kumuliert bis 2030 auf rund 200 Mt reduziert werden kann
3/ Die Maßnahmen im KSP2023 weisen das Potenzial auf, signifikante Emissionsminderungen zu ermöglichen. Wegen der Zielerreichungslücke folgt trotzdem, dass das KSP2023 nicht den Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm gemäß #Klimaschutzgesetz entspricht
4/ Ein großes Problem ist, dass die quantitativen Aussagen der Regierung nicht durch eine konsistente Datengrundlage für die Wirkung der Maßnahmen gestützt werden. Es gibt den #Projektionsbericht2023 und separat für Verkehr zwei unterschiedliche Abschätzungen von BMDV und BMWK...
5/ ...und das KSP2023 enthält noch weitere Maßnahmen. Damit liegt kein konsolidierter Emissionspfad vor, wie er sich nach Umsetzung der im #Klimaschutzprogramm2023 enthaltenen Maßnahmen ergeben würde.
6/ Die Plausibilisierung zeigt, dass selbst nach vollständiger Umsetzung des KSP2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit die kumulierte Zielerreichungslücke größer sein wird als die 200 Mt bis 2030. Auch in den Sektoren der EU-Lastenteilung #ESR ist eine erhebliche Lücke zu erwarten
7/ In einem gesonderten #Prüfbericht gucken wir uns die Maßnahmen für #Gebäude & #Verkehr an. Diese haben zwar eine emissionsmindernde Wirkung, erfüllen aber nicht die Anforderung an ein #Sofortprogramm gemäß § 8 Abs. 1 Klimaschutzgesetz. Überschreitung Gebäude: 35 Mt bis 2030
8/ ...und eine Überschreitung kumuliert bis 2030 bei Verkehr mit zwei unterschiedlichen Einschätzungen:
117 Mt laut Verkehrsministerium BMDV bzw. 191 laut Wirtschaftsministerium BMWK. Es verbleibt im Verkehrssektor also eine erhebliche Zielerreichungslücke
9/ Das KSP2023 besteht aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die auch einige Neuerungen enthalten, zb bei Industrie (Klimaschutzverträge), Gebäuden (#GEG-Novelle & Wärmeplanungsgesetz) oder Verkehr (#Deutschlandticket). Der Schwerpunkt liegt auf Förderinstrumenten & Regulierung
10/ Offene Punkte beim KSP2023 sind:
- nicht alle Handlungsfelder werden adressiert
- viele Maßnahmen bleiben unkonkret (zb Abbau Subventionen)
- teilw. (teure) Förderinstrumente
- fehlende Abschätzung von ökonomischen & sozialen Folgen
➡️Es fehlt ein konsistentes Gesamtkonzept
11/ wichtige Elemente für ein #Gesamtkonzept sind:
➡️systematisches #Monitoring und UmsetzungsControlling
➡️ein übergreifender Instrumentenrahmen (zb Cap im #BEHG + #Klimageld)
➡️Prozess zur aktiven Gestaltung der Aushandlungsprozesse zwischen konfligierenden politischen Zielen
12/ Uns ist bewusst, dass es großer Anstrengungen bedarf, die Zielvorgaben des #Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Sowohl parteienübergreifende Verständigungen als auch die Gestaltung eines gesamtgesellschaftlichen Dialog- & Aushandlungsprozesses erscheinen besonders wichtig.
13/ im Kontext der Novelle des #Klimaschutzgesetzes ist relevant:
➡️Monitoring & Umsetzungs-Controlling
➡️gesonderte Betrachtung der #ESR
➡️da die #Sektorziele wegfallen, braucht es ein Instrument & einen Prozess entsprechend der herausgehobenen Gesamtverantwortung der Regierung
#Sondergutachten - Ergebnis der Prüfung der Projektionsdaten durch den #Expertenrat für Klimafragen @ERK_Klima
➡️Einhaltung des Klimaziels für 2021-2030 kann nicht bestätigt werden
➡️Ziel von -65% bis 2030 wird nicht erreicht
➡️ESR Ziel wird verfehlt
2/ Das Sondergutachten wurde von der Bundesregierung im Rahmen der Novelle des #Klimaschutzgesetzes (KSG) beauftragt, da es nun bei der Nachsteuerung vor allem auf die Einhaltung des Gesamtbudgets im Zeitraum 2021-2030 ankommt (anstatt auf sektorale jährliche Ziele wie vorher).
3/ Die #Projektionsdaten zeigen zwar eine knappe Einhaltung des Gesamtbudgets (mit 47 Mt ist das < 1% des Gesamtbudgets). Nach unserer Prüfung können wir allerdings die Zielerreichung für 2021-2030 nicht bestätigen, sondern gehen im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus.
Der neue Bericht des #Expertenrats für #Klimafragen @ERK_Klimaist veröffentlicht, darin:
➡️Prüfung der Emissionsdaten 2023
➡️Einordnung, was in den Sektoren passiert ist
➡️update zur Umsetzung des #Klimaschutzprogramms
2/ Es gab 2023 einen starken Rückgang der Emissionen um rund 10% ggü 2022, von 750 auf 674 Mt CO2-Äq. Dies ist der höchste prozentuale Rückgang binnen eines Jahres seit 1990. Mit rund 52 Mt CO2-Äq. hat die #Energiewirtschaft den stärksten Beitrag geleistet
3/ Der Emissionsrückgang in der #Industrie um 13 Mt CO2-Äq. ist wie bereits im Vorjahr ebenfalls maßgeblich auf weitere starke Produktionsrückgänge in der energieintensiven Industrie zurückzuführen, was auch zu einem Rückgang der Emissionen im Straßen-Güterverkehr beigetragen hat
Ich möchte hier noch mal ein paar Punkte aus unserer Stellungnahme vom Expertenrat @ERK_Klima aufgreifen, die für die Novelle des #Klimaschutzgesetzes relevant sind:
➡️gesonderte Betrachtung ESR
➡️Monitoring
➡️geeigneter Instrumentenrahmen
1/🧵
2/ Im neuen #Klimaschutzgesetz soll nur noch das Gesamtbudget von 2021-2030 betrachtet werden. Allerdings gibt es noch 🇩🇪Ziele im Rahmen der EU🇪🇺 Lastenteilung #ESR. Diese ESR Ziele werden bis 2030 nicht eingehalten, werden aber bisher im Rahmen der Novelle nicht betrachtet.
3/ Wir weisen in unserer Stellungnahme auf diese Lücke und die damit verbundenen möglichen Strafzahlungen hin und empfehlen daher zu erwägen, die ESR Sektoren im Rahmen des geänderten Monitorings gesondert zu betrachten
Der #Koalitionsausschuss hat im März Eckpunkte für eine Novelle des #Klimaschutzgesetz|es beschlossen. Als #Expertenrat für Klimafragen @ERK_Klima haben wir nun eine differenzierte Einordnung vorgenommen. Zur Ausgestaltung gibt es einige offene Fragen, die wir ausleuchten.
🧵1/n
2/ Eckpunkte der Regierung: 1) Beschluss eines Klimaschutzprogramms am Beginn einer Legislatur 2) Ergänzung des jährlichen sektoralen Monitorings mit einer Prognose 3) Veränderung des Steuerungsmechanismus 4) Festlegung von Zielen für Negativemissionen spd.de/fileadmin/Doku…
3/ Das KSG legt über §4 implizit eine maximale Emissionsmenge fest, welche kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Dieser Budgetgedanke ist aus Sicht des @ERK_Klima ein zentraler Grundgedanke des KSG in seiner heutigen Fassung und sollte erhalten bleiben
2/ Die Emissionen lagen lagen 2022 um rund 49 Mt CO2-Äq (6,1 %) unter dem letzten Vorkrisenjahr 2019. Würde sich diese Minderungsrate bis 2030 fortsetzen, würde das Ziel im Jahr 2030 um rund 190 Mt (also um mehr als 40%!) und das kumulierte KSG-Ziel um rund 740 Mt verfehlt
3/ Die Emissionen sind in den Krisenjahren 2020 und 2022 im Vergleich zum Vorjahr jeweils gesunken, im Jahr 2021 allerdings zwischenzeitlich wieder gestiegen.
Hier ist eine Sammlung meiner Erklär-threads🧵zu #CO2Preis, #Klimaschutzgesetz, #Verkehrssektor, #Expertenrat für #Klimafragen, #Klimageld, #CO2Budget, etc
Ein thread of threads🧵