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...Menschen in ebensolche Häuser eingedrungen sind und sie verschmutzt haben. Das finden wir sehr bedauerlich. Sollten Anwohnende geschädigt worden sein, werden wir für entstandene Kosten aufkommen.
Die Allgemeinverfügung, mit der die Räumung in Auftrag gegeben wird, führt § 48 des Bundesgesetzes zum #Kohleausstieg (#KVBG) als Grundlage an. Der besagt, dass der Braunkohle-Tagebau Garzweiler II als einziger Tagebau in Deutschland “energiewirtschaftlich notwendig” sei.
Der auf das Bergrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dirk Teßmer erklärt: “Die Landesregierung hat stets betont, RWE habe das Recht Lützerath abzureißen; auf der gegenwärtigen Rechtsgrundlage ist dies jedoch ab Neujahr nicht mehr der Fall."