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2/ Anlass für die Beauftragung ist die #Novelle des Klimaschutzgesetzes. Sie sieht vor, dass der Expertenrat eine Feststellung zur Einhaltung des im #Klimaschutzgesetz vorgegebenen Emissionsbudget für den Zeitraum 2021 bis 2030 trifft (sektorenübergreifende kumulierte Klimaziele)
2/ Das #Klimaschutzprogramm 2030 stellt ein umfangreiches Programm dar, das die Lücke zum KSG-Zielpfad bis 2030 bis auf rund 200 MtCO2-Äq. verringern soll. Damit hat das Klimaschutzprogramm einen zwar hohen, aber gemäß #Klimaschutzgesetzunzureichenden Minderungsanspruch.
2/ Inhalt des Berichts:
2/ Gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§ 12 Abs. 4 KSG) untersucht das unabhängige Gremium die bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends bezüglich der Jahresemissionsmengen und die Wirksamkeit von Maßnahmen mit Blick auf die Zielerreichung nach dem KSG.
2/ Die Prüfung des Expertenrats folgt einem dreigliedrigen Schema: